Strom- und Gaspreise 2026: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
Zum 1. Januar 2026 greifen mehrere beschlossene Entlastungen: dauerhaft gesenkte Stromsteuer für das produzierende Gewerbe, ein Bundeszuschuss für Netzentgelte und der Wegfall der Gasspeicherumlage. Gegenläufig steigt der nationale CO2-Preis. Dieser Überblick ordnet die konkreten Beträge ein und zeigt, welche Prüfschritte sich jetzt lohnen.
Stromsteuer dauerhaft gesenkt – aber nur auf Antrag
Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (Bundestag-Beschluss vom 13.11.2025) ist die Stromsteuer-Entlastung nach § 9b StromStG für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft seit dem 01.01.2026 dauerhaft entfristet. Statt des Regelsteuersatzes von 2,05 ct/kWh gilt für begünstigte Unternehmen der EU-Mindeststeuersatz von 0,05 ct/kWh. Die Entlastung beträgt damit rund 2,00 ct/kWh beziehungsweise 20 Euro je MWh.
Die Vergünstigung kommt nicht automatisch: Sie ist antragsgebunden und läuft über den Zoll. Es gilt ein Selbstbehalt von 250 Euro pro Kalenderjahr (25 Prozent von 1.000 Euro). Die Entlastung von 20 Euro/MWh wird nur gewährt, soweit der Entlastungsbetrag im Kalenderjahr diese 250 Euro übersteigt. Rechnerisch ist dieser Sockel bei rund 12.500 kWh (12,5 MWh) Jahresverbrauch erreicht – darunter lohnt der Antrag nicht.
Nach Angaben von Bundesfinanzministerium und Bundesregierung profitieren rund 600.000 produzierende Unternehmen und Landwirte von der dauerhaften Senkung; die jährliche Entlastung bzw. Haushaltsbelastung beziffert die Bundesregierung mit rund 3 Milliarden Euro.
Netzentgelte: 6,5 Milliarden Euro Bundeszuschuss für 2026
Der Bund gewährt den vier Übertragungsnetzbetreibern für 2026 einen Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF), um die Stromnetzentgelte für alle Verbraucher einschließlich Unternehmen zu senken. Der Bundesrat hat die Maßnahme gebilligt; das Gesetz ist am 12.12.2025 in Kraft getreten.
Nach aggregierter Branchen- bzw. Portalangabe sollen die Übertragungsnetzentgelte 2026 im Bundesdurchschnitt von rund 6,65 ct/kWh auf rund 2,86 ct/kWh sinken – ein Minus von etwa 57 Prozent. Diese Zahl ist ein Durchschnittswert und keine amtliche Einzelfall-Angabe: Die regionalen Verteilnetzentgelte variieren stark, weshalb der konkrete Effekt je Standort unterschiedlich ausfällt.
Den Effekt zeigt auch die BDEW-Strompreisanalyse (Januar 2026): Der durchschnittliche Strompreis für kleine und mittlere Industrieunternehmen liegt demnach bei rund 16,0 ct/kWh, ein Rückgang um etwa 1,6 ct/kWh gegenüber dem Vorjahr – wesentlich getrieben durch die gesunkenen Netzentgelte. Für kleinere Gewerbebetriebe mit 10.000 kWh Jahresverbrauch nennt eine Branchenanalyse rund 27,15 ct/kWh (Stand Februar 2026) gegenüber 28,72 ct/kWh im Vorjahr. Beide Werte sind Durchschnitts- bzw. Portalangaben; individuelle Beschaffungspreise weichen davon ab.
Gas: Speicherumlage entfällt, Großhandel bleibt volatil
Die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG, erhoben durch Trading Hub Europe (THE) und zuletzt bei 2,89 EUR/MWh (0,289 ct/kWh) seit dem 01.07.2025, entfällt ab dem 01.01.2026. THE erhebt sie nicht mehr; künftige Kosten der Speicherbefüllung trägt der Bundeshaushalt. Die Entlastung für Verbraucher und Unternehmen beziffern die Quellen mit über 3 Milliarden Euro.
Für die Beschaffung sind die Marktpreise entscheidend, die jedoch schwanken und geopolitisch beeinflusst sind – die folgenden Werte sind Schätzungen und keine amtlichen Größen, keine Anlageberatung. Der Gas-Terminmarktpreis für das Kalenderjahr 2026 liegt laut Marktanalyse bei rund 32 bis 38 EUR/MWh. Das ist deutlich unter den Krisenspitzen, aber etwa auf dem oberen Rand bzw. leicht über dem Vor-Krisen-Niveau von rund 29 bis 32 EUR/MWh (vor 2020). Am Strom-Großhandel lag der Day-Ahead-Preis für die Gebotszone Deutschland/Luxemburg im Februar 2026 im Mittel bei rund 96,58 EUR/MWh (etwa 9,7 ct/kWh), unter anderem erhöht durch geopolitische Spannungen (Börsenquelle EPEX/EEX, stark schwankend).
Wie stark die Preisbewegung 2026 auf Ihre Energiekosten durchschlägt, hängt von Vertragslaufzeit, Beschaffungsweg und Verbrauchsstruktur ab.
Gegenläufig: CO2-Preis steigt 2026
Während Stromsteuer, Netzentgelte und Gasspeicherumlage entlasten, wirkt der nationale CO2-Preis in die andere Richtung. Der nationale Brennstoffemissionshandel (BEHG, nEHS) verlässt 2026 die Festpreisphase. Ab 2026 bildet sich der CO2-Preis innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Korridors von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. Festgelegt wurde dies durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV), die die Bundesregierung am 06.08.2025 beschlossen hat.
Für den Gasbezug bedeutet der steigende CO2-Preis 2026 am Korridor-Oberende von 65 Euro/Tonne einen Aufschlag von rund 1,3 ct/kWh netto bzw. rund 1,4 bis 1,55 ct/kWh brutto auf Erdgas (Emissionsfaktor rund 0,201 kg CO2/kWh; bei Kraftstoffen bis zu etwa 3 ct je Liter Benzin oder Diesel). Ab 2027 ist die Überführung in den EU-Emissionshandel (ETS 2) mit marktbasierten Preisen vorgesehen – ein Hinweis darauf, dass der CO2-Kostenblock mittelfristig weiter an Gewicht gewinnt und in der Kalkulation eingeplant werden sollte.
In der Gesamtbilanz beziffert die Bundesregierung die Entlastung für Bürger und Unternehmen 2026 – durch Wegfall der Gasspeicherumlage und niedrigere Netzentgelte – mit rund 10 Milliarden Euro. Der gegenläufige CO2-Aufschlag bleibt gegenüber diesen Entlastungen vergleichsweise klein.
Konkrete Prüfschritte für Unternehmen
Erstens: Stromsteuer-Antrag prüfen. Liegt Ihr Jahresverbrauch über rund 12.500 kWh und zählt Ihr Betrieb zum produzierenden Gewerbe oder zur Land-/Forstwirtschaft, lohnt der Antrag auf Entlastung nach § 9b StromStG beim Zoll. Unterhalb des Selbstbehalts von 250 Euro pro Jahr bleibt die Entlastung wirkungslos.
Zweitens: Netzentgelte gegenprüfen. Da der Bundeszuschuss die Übertragungsnetzentgelte senkt, die Verteilnetzentgelte aber regional variieren, sollten Sie die für Ihren Standort gültigen Preisblätter Ihres Netzbetreibers heranziehen. Die häufig zitierten Durchschnittswerte (etwa der Rückgang von rund 6,65 auf 2,86 ct/kWh) sind Orientierung, kein verbindlicher Einzelwert. Als weiterer Prüfpunkt gilt der Aufschlag für besondere Netznutzung (ehemals § 19 StromNEV-Umlage) von 1,559 ct/kWh, der gegenüber dem Vorjahr (1,558 ct/kWh) nahezu unverändert ist; er ist eine Aggregatangabe und vor Vertragsabschluss gegen die aktuellen Preisblätter abzugleichen.
Drittens: Gasbeschaffung im Blick behalten. Der Wegfall der Gasspeicherumlage (zuletzt 0,289 ct/kWh) ist gesetzt; die eigentliche Preisdynamik liegt aber im schwankenden Terminmarkt (Cal-2026 rund 32 bis 38 EUR/MWh) plus CO2-Aufschlag (rund 1,3 ct/kWh netto). Diese Marktwerte sind Schätzungen mit Stand der jeweiligen Quelle und können sich kurzfristig ändern.
Häufige Fragen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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