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GesetzgeberFebruar 2026·6 Min Lesen

Energiekosten-Entlastungen 2026: Was die Bundesregierung für Unternehmen plant

Zum 1. Januar 2026 greifen drei beschlossene Maßnahmen: Stromsteuer auf EU-Mindestmaß für das produzierende Gewerbe, ein 6,5-Milliarden-Zuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten und der Wegfall der Gasspeicherumlage. Zusammen rund 10 Milliarden Euro Entlastung in 2026 — mit klaren Grenzen, wer tatsächlich profitiert.

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Von Andreas Müller
Energieberater · Geprüft am 12. Juli 2026

Stromsteuer auf EU-Mindestmaß: 0,05 ct/kWh statt 2,05 ct/kWh

Der reguläre Stromsteuer-Regelsatz nach § 3 StromStG liegt seit 2003 unverändert bei 20,50 EUR/MWh, also 2,05 ct/kWh. Für berechtigte Unternehmen wird die Stromsteuer ab 2026 auf das EU-Mindestmaß für die betriebliche Nutzung abgesenkt: 0,50 EUR/MWh beziehungsweise 0,05 ct/kWh. Die Entlastung beträgt damit rund 2,00 ct/kWh.

Begünstigt sind das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft (einschließlich produzierender Handwerksbetriebe). Privathaushalte und sonstige Verbraucher erhalten KEINE Stromsteuersenkung — Anträge von AfD und Bundesrat, die Absenkung auf alle Verbraucher auszuweiten, wurden abgelehnt. Eine im Koalitionsvertrag für alle angekündigte Senkung wurde damit nicht umgesetzt.

Die Entlastung erfolgt nicht automatisch ab Werk, sondern auf Antrag als Steuerentlastung nach StromStG. Wirtschaftlich relevant wird der Antrag in der Regel ab einem Sockelbetrag, der oberhalb eines Jahresverbrauchs von etwa 12.500 kWh greift. Berechtigte Betriebe erhalten den Großteil zurück, sodass nur das EU-Mindestmaß von 0,05 ct/kWh verbleibt.

Laut Bundesfinanzministerium profitieren rund 600.000 Unternehmen, die Gesamtentlastung liegt ab 2027 bei rund 3 Milliarden Euro pro Jahr; in 2026 fallen die fiskalischen Kosten mit rund 1,5 Milliarden Euro an.

Beschlossen und entfristet: Gesetzesstand der Stromsteuer-Absenkung

Die Maßnahme ist beschlossen, nicht nur geplant. Der Bundestag beschloss das Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes am 13. November 2025; CDU/CSU und SPD stimmten dafür, Grüne und Linke dagegen. Die Änderung im Stromsteuergesetz wurde am 22. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Entscheidend für die Planungssicherheit: Die zuvor nur für 2024/2025 befristete Absenkung wird dauerhaft verstetigt, also entfristet. Damit gilt der reduzierte Satz unbefristet und nicht nur für ein Übergangsjahr.

Ein häufiges Missverständnis betrifft die genaue Höhe: Der Wert von 0,10 ct/kWh (1 EUR/MWh) entspricht dem EU-Mindestsatz für die NICHT-betriebliche Nutzung und wäre nur bei einer Ausweitung auf alle Verbraucher relevant gewesen. Für das produzierende Gewerbe ist dieser Satz nicht einschlägig — hier gilt 0,05 ct/kWh.

Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten: 6,65 auf 2,86 ct/kWh

Für 2026 zahlt der Bund 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) als Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten an die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW. Dieser Zuschuss senkt das durchschnittliche bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelt auf Höchst- und Umspannungsebene von 6,65 ct/kWh auf 2,86 ct/kWh — eine Reduktion um rund 57 Prozent.

Die Weitergabe an die Stromkunden ist nicht freiwillig: Der neue § 24c EnWG verpflichtet die Übertragungsnetzbetreiber, den Zuschuss vollständig zur Senkung der Netzentgelte einzusetzen. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 13. November 2025 (309 Ja-Stimmen, 238 Enthaltungen, keine Gegenstimmen, Drucksache 21/1863); der Bundesrat billigte es am 21. November 2025, in Kraft ist es seit dem 12. Dezember 2025. Ausgezahlt wird der Zuschuss in zehn gleichen Monatsraten von Februar bis November 2026.

Wichtig für die mittelfristige Planung: Der Zuschuss gilt ausschließlich für das Jahr 2026. Die Fortsetzung für 2027 soll erneut geprüft werden. Die im Oktober 2025 veröffentlichten vorläufigen Entgelte (2,86 ct/kWh) standen unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Verabschiedung — mit dem Inkrafttreten am 12. Dezember 2025 ist dieser Vorbehalt erfüllt.

Profitieren tun alle Stromkunden über alle Netzebenen, private wie gewerbliche. Industriekunden und Betriebe näher am Übertragungsnetz profitieren überdurchschnittlich, die Entlastung fällt jedoch regional unterschiedlich aus.

Entlastungen für Ihren Standort prüfen

Ob die geplanten Entlastungen bei Ihnen ankommen, hängt von Antragsfristen und den Voraussetzungen für Ihr Unternehmen ab.

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Wegfall der Gasspeicherumlage: 0,289 ct/kWh weniger ab Januar

Die Gasspeicherumlage wird ab dem 1. Januar 2026 nicht mehr erhoben. Zuletzt lag sie — festgelegt durch Trading Hub Europe (THE) — bei 2,89 EUR/MWh beziehungsweise 0,289 ct/kWh (gültig vom 1. Juli bis 31. Dezember 2025). Zur Einordnung: Die Umlage startete 2022 bei rund 0,059 ct/kWh und stieg über 0,186 ct/kWh (2024) und 0,299 ct/kWh (Anfang 2025) auf zuletzt 0,289 ct/kWh.

Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes, in Kraft seit dem 28. November 2025. Das bisherige Umlageverfahren nach § 35e EnWG wird auf ein Erstattungsverfahren nach § 35f EnWG umgestellt; die zuvor über die Umlage finanzierten THE-Kosten werden künftig über den Bundeshaushalt beziehungsweise den KTF gedeckt.

Die Gesamtentlastung aller Gasverbraucher — Haushalte und Unternehmen — beträgt 2026 mehr als 3 Milliarden Euro. Für einen gewerblichen Verbraucher mit 100.000 kWh Jahresverbrauch entspricht der Wegfall rechnerisch rund 290 EUR netto pro Jahr.

Einordnung für den Einkauf: Die Umlage machte vor dem Wegfall rund 3 bis 5 Prozent des Gaspreises aus. Die Entlastung von etwa 0,289 ct/kWh kann jedoch durch steigende Netzentgelte teilweise oder ganz neutralisiert werden — für Gewerbekunden wird gegenüber 2025 ein durchschnittlicher Gaspreis-Anstieg von bis zu rund 11,9 Prozent erwartet, regional stark unterschiedlich. Der Netto-Effekt bleibt damit unsicher (Anbieter-Prognose, keine amtliche Zahl).

Gesamtpaket und Realitätscheck: rund 10 Milliarden, aber Streuung nach unten

Aus Netzentgelt-Zuschuss, Stromsteuersenkung und Wegfall der Gasspeicherumlage ergibt sich für 2026 eine Entlastung von rund 10 Milliarden Euro für Bürger und Unternehmen. Im KTF stehen über die nächsten vier Jahre 26 Milliarden Euro für die Senkung der Strompreise bereit. Alle drei Maßnahmen sind beschlossen und treten zum 1. Januar 2026 in Kraft — es handelt sich nicht um Ankündigungen oder Entwürfe.

Die Regierung beziffert die Entlastung eines Durchschnittshaushalts mit 3.500 kWh Jahresverbrauch auf rund 100 EUR pro Jahr allein durch den Netzentgelt-Zuschuss; zusammen mit dem Wegfall der Gasspeicherumlage bis zu durchschnittlich 160 EUR pro Jahr. Verivox schätzt den Effekt auf bis zu rund 9 Prozent niedrigere Strompreise bei vielen Grundversorgern — eine Schätzung ohne Garantie, da die Weitergabe je Versorger unterschiedlich ausfällt.

Eine vzbv-Untersuchung relativiert das Versprechen: Im Durchschnitt bringt der Netzentgelt-Zuschuss nur etwa 56 EUR statt der versprochenen 100 EUR pro Jahr; die Spanne reicht von 18 EUR (Rostock) bis 109 EUR (Mainz). Nur bei einem von 25 untersuchten Netzbetreibern lag die Entlastung über 100 EUR. Industriekunden ziehen einen rund 59 Prozent höheren relativen Vorteil. Für Energieverantwortliche heißt das: Die tatsächliche Entlastung hängt stark vom Netzbetreiber, der Region und dem Verbrauchsprofil ab — eine standortgenaue Prüfung lohnt sich.

Häufige Fragen

Profitiert mein Unternehmen automatisch von der niedrigeren Stromsteuer?+

Nein. Die Absenkung auf 0,05 ct/kWh (EU-Mindestmaß) gilt nur für produzierendes Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft inklusive produzierender Handwerksbetriebe und erfolgt auf Antrag als Steuerentlastung nach StromStG. Wirtschaftlich relevant wird der Antrag in der Regel ab einem Sockelbetrag oberhalb von etwa 12.500 kWh Jahresverbrauch. Reine Dienstleistungs- und Handelsbetriebe sowie Privathaushalte sind nicht begünstigt.

Wie stark sinken die Netzentgelte 2026 konkret?+

Das durchschnittliche bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelt auf Höchst- und Umspannungsebene sinkt durch den 6,5-Milliarden-Zuschuss von 6,65 ct/kWh auf 2,86 ct/kWh, also um rund 57 Prozent. Auf der Endkundenrechnung fällt der Effekt geringer und regional unterschiedlich aus: Die Regierung nennt rund 100 EUR pro Jahr für einen 3.500-kWh-Haushalt, eine vzbv-Untersuchung kommt im Durchschnitt auf nur rund 56 EUR. Der Zuschuss gilt ausschließlich für 2026.

Wird Gas durch den Wegfall der Speicherumlage 2026 günstiger?+

Die Gasspeicherumlage von zuletzt 0,289 ct/kWh entfällt ab 1. Januar 2026. Für einen Betrieb mit 100.000 kWh Jahresverbrauch sind das rechnerisch rund 290 EUR netto pro Jahr. Ob der Gaspreis insgesamt sinkt, ist offen: Für Gewerbekunden wird gegenüber 2025 ein durchschnittlicher Anstieg der Gaspreise von bis zu rund 11,9 Prozent erwartet (Anbieter-Prognose), der die Umlage-Entlastung teilweise oder ganz neutralisieren kann.

Sind die Maßnahmen schon beschlossen oder nur geplant?+

Alle drei sind beschlossen. Die Stromsteuersenkung wurde am 22. Dezember 2025 verkündet und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Das Gesetz zum Netzentgelt-Zuschuss ist seit 12. Dezember 2025 in Kraft (Bundestag-Beschluss 13. November 2025, Bundesrat 21. November 2025). Die EnWG-Änderung zum Wegfall der Gasspeicherumlage gilt seit 28. November 2025.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

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