Gewerbegas 2026: Netzentgelte, CO₂ und Beschaffung im Blick
2026 wirken die Bestandteile des Gewerbegaspreises gegenläufig: Der CO₂-Preis steigt, die Fernleitungs-Netzentgelte legen zu, gleichzeitig entfällt die Gasspeicherumlage komplett. Welche Komponente Ihre Gesamtkosten in welche Richtung bewegt, hängt vom Verbrauchsprofil ab.
CO₂-Preis 2026: Ende der Festpreisphase, Versteigerung im Korridor
Für Erdgas gilt ab 2026 der nationale Emissionshandel (nEHS) nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in einer neuen Phase: Die Festpreisphase endet, nEHS-Zertifikate werden erstmals versteigert. Dabei gilt ein gesetzlicher Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Tonne CO₂. 2025 lag noch ein Festpreis von 55 Euro je Tonne vor. Diese Regelung ist über das BEHG beschlossen und in Kraft.
Auf den Erdgaspreis umgerechnet bedeutet das einen CO₂-Aufschlag von brutto (inkl. MwSt.) rund 1,19 ct/kWh bei 55 Euro/t und rund 1,40 ct/kWh bei 65 Euro/t. Der reine Korridoreffekt – also der Sprung vom unteren zum oberen Korridorende – entspricht etwa +0,22 ct/kWh brutto (Stand 14.01.2026). Für Ihre Kostenplanung heißt das: Solange der Auktionspreis innerhalb des Korridors bleibt, ist die zusätzliche Schwankungsbreite gegenüber 2025 auf diesen Bereich begrenzt.
Netzentgelte und Gasspeicherumlage: zwei gegenläufige Effekte
Auf der Fernleitungsebene (Transmission) steigen die Gas-Netzentgelte 2026 gegenüber 2025 um durchschnittlich +5,2 %. Hintergrund sind rückläufige Gasabsatzmengen, die die Fixkosten des Netzes auf weniger Transportvolumen verteilen, sowie Transformationskosten und neue Abschreibungsregeln (Stand 02.03.2026, Marktanalyse eines Energiedienstleisters, gestützt auf Veröffentlichungen von BMWE/BNetzA; Einordnung: mittlere Belastbarkeit).
Dem steht eine Entlastung gegenüber: Die Gasspeicherumlage entfällt zum 01.01.2026 vollständig. Trading Hub Europe (THE) erhebt sie ab diesem Datum nicht mehr; die Finanzierung wechselt vom Umlageverfahren (§ 35e EnWG) auf ein Erstattungsverfahren (§ 35f EnWG) über den Klima- und Transformationsfonds bzw. den Bundeshaushalt. Die zuletzt geltende Höhe betrug 2,89 EUR/MWh – also rund 0,289 ct/kWh netto – gültig seit 01.07.2025. Beschlossen wurde der Wegfall im Bundestag am 06.11.2025 und im Bundesrat am 21.11.2025.
In der Summe dämpft die gestrichene Gasspeicherumlage den Anstieg der Netzentgelte. Für viele Industrie- und Gewerbekunden ergibt sich dadurch trotz steigender Netzentgelte keine proportionale Mehrbelastung auf Gesamtkostenebene (Stand 02.03.2026, mittlere Belastbarkeit).
Beschaffung: Großhandelspreise als volatile Komponente
Die Beschaffungskomponente folgt dem Großhandel und ist die am stärksten schwankende Position. Als amtliche Referenz veröffentlicht die Bundesnetzagentur laufend die Gaspreise im Großhandel in EUR/MWh (Marktgebiet THE); dort sind tagesaktuelle Werte abrufbar.
Zur Größenordnung (Marktpreise, stark schwankend, nicht amtlich, keine Anlageberatung): Der EEX-Gaspreis THE lag im Juni 2026 bei rund 45,8 EUR/MWh (etwa 4,58 ct/kWh). Zum Jahresstart 2026 lag der Mittelwert der drei Frontjahre bei rund 26,06 EUR/MWh – gegenüber 34,02 EUR/MWh 2025 und 31,37 EUR/MWh 2024 (Stand der Marktinformation Januar/Februar 2026; Einordnung: niedrige Belastbarkeit, da reine Marktbeobachtung). Diese Zahlen sind Momentaufnahmen und keine Prognose. Für eine belastbare Beschaffungsentscheidung sollten Sie die tagesaktuellen Werte der Bundesnetzagentur heranziehen.
Wie stark Netzentgelte, CO₂-Preis und Einkauf Ihre Gaskosten 2026 treiben, zeigt sich erst an Ihrem Standort und Verbrauch.
EU ETS2: verschoben, nationaler Emissionshandel bleibt
Der EU-weite Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (EU ETS2), der auch Erdgas erfasst, startet später als ursprünglich vorgesehen: Der volle operative Start wurde von 2027 auf 2028 verschoben. Grundlage ist die politische Einigung der EU-Umweltminister und des Parlaments im November 2025, die der Rat der EU im März 2026 bestätigt hat. Einordnung: laufendes legislatives Verfahren mit jüngerer Beschlusslage (mittlere Belastbarkeit).
Bis zum Start von EU ETS2 bleibt für Erdgas der nationale Emissionshandel (nEHS/BEHG) maßgeblich. Für Ihre Planung der CO₂-Kosten ist damit für 2026 und die Folgejahre bis zum ETS2-Start der nationale Korridor (55–65 Euro/t) die relevante Größe, nicht ein EU-weiter Marktpreis.
Was das für Ihre Kostenplanung bedeutet
Die vier Hauptkomponenten des Gewerbegaspreises bewegen sich 2026 in unterschiedliche Richtungen: Die Fernleitungs-Netzentgelte steigen um +5,2 %, der CO₂-Preis steigt durch den Korridor von 55 auf 65 Euro/t (rund 1,19–1,40 ct/kWh brutto), die Gasspeicherumlage entfällt komplett (−0,289 ct/kWh netto), und die Beschaffung bleibt marktabhängig und volatil.
Der Netto-Effekt hängt von Ihrem Verbrauchsprofil ab. Prüfschritte für die Bewertung: Erstens, ziehen Sie aus Ihren letzten Abrechnungen die einzelnen Preisbestandteile in ct/kWh getrennt heraus. Zweitens, ersetzen Sie die Gasspeicherumlage für 2026 durch null und erhöhen Sie die CO₂-Position entsprechend dem für Sie angenommenen Korridorwert. Drittens, prüfen Sie bei den Netzentgelten Ihre konkrete Netzebene – die +5,2 % beziehen sich auf die Fernleitungsebene. Viertens, kalkulieren Sie die Beschaffung mit tagesaktuellen Großhandelswerten der Bundesnetzagentur statt mit historischen Mittelwerten.
Häufige Fragen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
Nicht nur informieren — prüfen lassen.
MySmartEnergy prüft, wie Netzentgelte, CO₂ und Beschaffung Ihre Gewerbegas-Kosten 2026 bestimmen.