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Strom & GasJuni 2026·4 Min Lesen

Gewerbegas 2026: Netzentgelte, CO₂ und Beschaffung im Blick

2026 wirken die Bestandteile des Gewerbegaspreises gegenläufig: Der CO₂-Preis steigt, die Fernleitungs-Netzentgelte legen zu, gleichzeitig entfällt die Gasspeicherumlage komplett. Welche Komponente Ihre Gesamtkosten in welche Richtung bewegt, hängt vom Verbrauchsprofil ab.

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Von Andreas Müller
Energieberater · Geprüft am 12. Juli 2026

CO₂-Preis 2026: Ende der Festpreisphase, Versteigerung im Korridor

Für Erdgas gilt ab 2026 der nationale Emissionshandel (nEHS) nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in einer neuen Phase: Die Festpreisphase endet, nEHS-Zertifikate werden erstmals versteigert. Dabei gilt ein gesetzlicher Preiskorridor mit einem Mindestpreis von 55 Euro und einem Höchstpreis von 65 Euro pro Tonne CO₂. 2025 lag noch ein Festpreis von 55 Euro je Tonne vor. Diese Regelung ist über das BEHG beschlossen und in Kraft.

Auf den Erdgaspreis umgerechnet bedeutet das einen CO₂-Aufschlag von brutto (inkl. MwSt.) rund 1,19 ct/kWh bei 55 Euro/t und rund 1,40 ct/kWh bei 65 Euro/t. Der reine Korridoreffekt – also der Sprung vom unteren zum oberen Korridorende – entspricht etwa +0,22 ct/kWh brutto (Stand 14.01.2026). Für Ihre Kostenplanung heißt das: Solange der Auktionspreis innerhalb des Korridors bleibt, ist die zusätzliche Schwankungsbreite gegenüber 2025 auf diesen Bereich begrenzt.

Netzentgelte und Gasspeicherumlage: zwei gegenläufige Effekte

Auf der Fernleitungsebene (Transmission) steigen die Gas-Netzentgelte 2026 gegenüber 2025 um durchschnittlich +5,2 %. Hintergrund sind rückläufige Gasabsatzmengen, die die Fixkosten des Netzes auf weniger Transportvolumen verteilen, sowie Transformationskosten und neue Abschreibungsregeln (Stand 02.03.2026, Marktanalyse eines Energiedienstleisters, gestützt auf Veröffentlichungen von BMWE/BNetzA; Einordnung: mittlere Belastbarkeit).

Dem steht eine Entlastung gegenüber: Die Gasspeicherumlage entfällt zum 01.01.2026 vollständig. Trading Hub Europe (THE) erhebt sie ab diesem Datum nicht mehr; die Finanzierung wechselt vom Umlageverfahren (§ 35e EnWG) auf ein Erstattungsverfahren (§ 35f EnWG) über den Klima- und Transformationsfonds bzw. den Bundeshaushalt. Die zuletzt geltende Höhe betrug 2,89 EUR/MWh – also rund 0,289 ct/kWh netto – gültig seit 01.07.2025. Beschlossen wurde der Wegfall im Bundestag am 06.11.2025 und im Bundesrat am 21.11.2025.

In der Summe dämpft die gestrichene Gasspeicherumlage den Anstieg der Netzentgelte. Für viele Industrie- und Gewerbekunden ergibt sich dadurch trotz steigender Netzentgelte keine proportionale Mehrbelastung auf Gesamtkostenebene (Stand 02.03.2026, mittlere Belastbarkeit).

Beschaffung: Großhandelspreise als volatile Komponente

Die Beschaffungskomponente folgt dem Großhandel und ist die am stärksten schwankende Position. Als amtliche Referenz veröffentlicht die Bundesnetzagentur laufend die Gaspreise im Großhandel in EUR/MWh (Marktgebiet THE); dort sind tagesaktuelle Werte abrufbar.

Zur Größenordnung (Marktpreise, stark schwankend, nicht amtlich, keine Anlageberatung): Der EEX-Gaspreis THE lag im Juni 2026 bei rund 45,8 EUR/MWh (etwa 4,58 ct/kWh). Zum Jahresstart 2026 lag der Mittelwert der drei Frontjahre bei rund 26,06 EUR/MWh – gegenüber 34,02 EUR/MWh 2025 und 31,37 EUR/MWh 2024 (Stand der Marktinformation Januar/Februar 2026; Einordnung: niedrige Belastbarkeit, da reine Marktbeobachtung). Diese Zahlen sind Momentaufnahmen und keine Prognose. Für eine belastbare Beschaffungsentscheidung sollten Sie die tagesaktuellen Werte der Bundesnetzagentur heranziehen.

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Wie stark Netzentgelte, CO₂-Preis und Einkauf Ihre Gaskosten 2026 treiben, zeigt sich erst an Ihrem Standort und Verbrauch.

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EU ETS2: verschoben, nationaler Emissionshandel bleibt

Der EU-weite Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (EU ETS2), der auch Erdgas erfasst, startet später als ursprünglich vorgesehen: Der volle operative Start wurde von 2027 auf 2028 verschoben. Grundlage ist die politische Einigung der EU-Umweltminister und des Parlaments im November 2025, die der Rat der EU im März 2026 bestätigt hat. Einordnung: laufendes legislatives Verfahren mit jüngerer Beschlusslage (mittlere Belastbarkeit).

Bis zum Start von EU ETS2 bleibt für Erdgas der nationale Emissionshandel (nEHS/BEHG) maßgeblich. Für Ihre Planung der CO₂-Kosten ist damit für 2026 und die Folgejahre bis zum ETS2-Start der nationale Korridor (55–65 Euro/t) die relevante Größe, nicht ein EU-weiter Marktpreis.

Was das für Ihre Kostenplanung bedeutet

Die vier Hauptkomponenten des Gewerbegaspreises bewegen sich 2026 in unterschiedliche Richtungen: Die Fernleitungs-Netzentgelte steigen um +5,2 %, der CO₂-Preis steigt durch den Korridor von 55 auf 65 Euro/t (rund 1,19–1,40 ct/kWh brutto), die Gasspeicherumlage entfällt komplett (−0,289 ct/kWh netto), und die Beschaffung bleibt marktabhängig und volatil.

Der Netto-Effekt hängt von Ihrem Verbrauchsprofil ab. Prüfschritte für die Bewertung: Erstens, ziehen Sie aus Ihren letzten Abrechnungen die einzelnen Preisbestandteile in ct/kWh getrennt heraus. Zweitens, ersetzen Sie die Gasspeicherumlage für 2026 durch null und erhöhen Sie die CO₂-Position entsprechend dem für Sie angenommenen Korridorwert. Drittens, prüfen Sie bei den Netzentgelten Ihre konkrete Netzebene – die +5,2 % beziehen sich auf die Fernleitungsebene. Viertens, kalkulieren Sie die Beschaffung mit tagesaktuellen Großhandelswerten der Bundesnetzagentur statt mit historischen Mittelwerten.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der CO₂-Aufschlag auf Erdgas 2026?+

Der nationale CO₂-Preis (nEHS/BEHG) bewegt sich 2026 in einem gesetzlichen Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO₂. Umgerechnet auf den Gaspreis sind das brutto (inkl. MwSt.) rund 1,19 ct/kWh bei 55 Euro/t und rund 1,40 ct/kWh bei 65 Euro/t (Stand 14.01.2026).

Entfällt die Gasspeicherumlage 2026 wirklich vollständig?+

Ja. Trading Hub Europe erhebt die Gasspeicherumlage ab dem 01.01.2026 nicht mehr. Die letzte Höhe lag bei 2,89 EUR/MWh (rund 0,289 ct/kWh netto). Beschlossen wurde der Wegfall im Bundestag am 06.11.2025 und im Bundesrat am 21.11.2025; die Finanzierung wechselt von § 35e EnWG (Umlage) auf § 35f EnWG (Erstattung).

Um wie viel steigen die Gas-Netzentgelte 2026?+

Auf der Fernleitungsebene steigen die Netzentgelte gegenüber 2025 um durchschnittlich +5,2 % (Stand 02.03.2026, mittlere Belastbarkeit). Grund sind rückläufige Absatzmengen, die die Fixkosten auf weniger Transportvolumen verteilen, plus Transformationskosten und neue Abschreibungsregeln. Durch den Wegfall der Gasspeicherumlage entsteht für viele Gewerbekunden trotzdem keine proportionale Mehrbelastung.

Wann startet der EU-weite CO₂-Preis ETS2 für Erdgas?+

Der volle operative Start von EU ETS2 wurde von 2027 auf 2028 verschoben (politische Einigung November 2025, Bestätigung durch den Rat der EU im März 2026; laufendes legislatives Verfahren). Bis dahin bleibt für Erdgas der nationale Emissionshandel nEHS/BEHG mit dem Korridor 55–65 Euro/t maßgeblich.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

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