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Strom & GasAugust 2025·4 Min Lesen

Regionale Netzentgelte: Warum der Standort die Energiekosten beeinflusst

Netzentgelte machen Anfang 2026 im Schnitt rund 9,3 ct/kWh und knapp 25 % des Strompreises aus – mit erheblicher regionaler Streuung. Welcher Netzbetreiber Ihren Standort versorgt, entscheidet damit messbar über Ihre Stromkosten.

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Von Andreas Müller
Energieberater · Geprüft am 12. Juli 2026

Wie groß der Anteil der Netzentgelte am Strompreis ist

Netzentgelte sind das Entgelt für die Durchleitung des Stroms durch Übertragungs- und Verteilnetze. Anfang 2026 liegen sie laut Strom-Report im Schnitt bei rund 9,3 ct/kWh und machen knapp ein Viertel (rund 25 %) des Strompreises für Endkunden aus. Die Höhe variiert regional, weil Infrastrukturkosten und Besiedlungsdichte je Netzgebiet unterschiedlich sind.

Dieser regionale Bestandteil schlägt direkt auf das Preisniveau für Unternehmen durch. Die BDEW-Strompreisanalyse weist für Gewerbestrom (10.000 kWh/Jahr) im Februar 2026 27,15 ct/kWh aus – nach 28,72 ct/kWh im Jahr 2025. Für kleine und mittlere Industrie liegt der Durchschnitt bei 16,0 ct/kWh (-1,6 ct/kWh gegenüber dem Vorjahr). Der Netzentgelte-Anteil sank dabei im Schnitt ebenfalls um 1,6 ct/kWh auf 9,3 ct/kWh (BDEW). Diese Werte sind Durchschnitts- und Stichtagsangaben; das konkrete Entgelt hängt vom jeweiligen Netzgebiet ab.

Regionale Spannweite: Was der Standort konkret bedeutet

Zwischen den Bundesländern bestehen erhebliche Unterschiede. Als Bandbreite für 2026 nennt der Marktdaten-Aggregator Strom-Report (Datenbasis Verivox, Haushaltsverbrauch 4.000 kWh/Jahr) rund 7,4 ct/kWh im niedrigsten Fall (z. B. Mecklenburg-Vorpommern) bis rund 11,8 ct/kWh im höchsten (z. B. Hamburg). Beispielwerte: Bayern rund 7,8 ct/kWh, Baden-Württemberg rund 9,8 ct/kWh, Rheinland-Pfalz rund 10,2 ct/kWh. Diese Werte sind aggregierte Marktdaten auf Basis eines Haushaltsverbrauchs, keine amtlichen Einzelzahlen und keine Gewerbe- oder Industriewerte.

Für Unternehmen mit mehreren Standorten zeigt die IHK Lippe die Praxis-Relevanz: Je nach Netzbetreiber und Spannungsebene zahlen Unternehmen im Kreis 2026 zwischen 4,5 % und 28,5 % weniger Netzentgelte; auf der Mittelspannungsebene -18,4 %, in der Niederspannung knapp -10 %. Standorte in verschiedenen Netzgebieten bedeuten unterschiedliche Netz- und Messstellenbetreiber und damit unterschiedliche Entgelte – ein Faktor, der bei der Standortwahl und beim Energiekostenvergleich messbar ins Gewicht fällt.

Was sich 2026 ändert: Bundeszuschuss und regionale Entlastung

Mit dem Gesetz zum Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten, das am 12. Dezember 2025 in Kraft getreten ist, fließen 6,5 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds in die Übertragungsnetzentgelte. Die Auszahlung erfolgt in 10 gleichen Raten anteilig nach der Erlösobergrenze der Übertragungsnetzbetreiber (Bundesregierung).

Dadurch sinkt das durchschnittliche Übertragungsnetzentgelt (Höchst-/Umspannungsebene) 2026 um rund 57 % von 6,65 ct/kWh auf rund 2,86 ct/kWh. Im Bundesdurchschnitt sinken die gesamten Netzentgelte 2026 um 17,6 % – allerdings regional sehr unterschiedlich: In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt liegt die Entlastung bei rund 3 ct/kWh, in NRW oder Hessen häufig unter 1 ct/kWh (Solarserver). Auf PLZ-Ebene reicht die Entlastung in Einzelfällen weiter: Partenstein (Bayern) -6,18 ct/kWh, Sulz am Neckar (Baden-Württemberg) -5,55 ct/kWh.

Hintergrund der regionalen Unterschiede ist auch die Verteilung EE-bedingter Netz-Mehrkosten. Mit der BNetzA-Festlegung BK8-24-001-A vom 28.08.2024 werden ab 2025/2026 besonders kostenbelastete Verteilnetzbetreiber bundesweit entlastet; rund 2,725 Mrd. Euro werden auf 238 Netzbetreiber umverteilt. Ein Teil dieser Wälzung läuft über den bundeseinheitlichen Aufschlag für besondere Netznutzung (vormals §19-StromNEV-Umlage): Für 2026 beträgt er in der NV-Gruppe A' 1,559 ct/kWh (für die ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle), in Gruppe B' 0,050 ct/kWh und Gruppe C' 0,025 ct/kWh; rund 70 % entfallen auf die EE-Netzkostenverteilung (Netztransparenz, veröffentlicht 25.10.2025).

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Wie stark die Netzentgelte Ihres Netzgebiets ins Gewicht fallen, zeigt der Abgleich von Standort, Spannungsebene und Abnahmestruktur.

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Reduzierte Netzentgelte für stromintensive Betriebe

Für stromintensive Letztverbraucher kann der Standort doppelt relevant sein, weil §19 Abs. 2 StromNEV reduzierte Netzentgelte ermöglicht. Voraussetzung ist unter anderem ein Stromverbrauch über 10 GWh/Jahr je Abnahmestelle. Das reduzierte Netzentgelt beträgt dann mindestens 20 % des veröffentlichten Netzentgelts ab 7.000 Benutzungsstunden/Jahr, mindestens 15 % ab 7.500 Stunden und mindestens 10 % ab 8.000 Stunden. Bei atypischer Netznutzung gilt ebenfalls eine Untergrenze von mindestens 20 %.

Da diese Reduktion auf das jeweils veröffentlichte – und regional unterschiedliche – Netzentgelt angewendet wird, wirkt sich der Standort auch hier auf die absolute Höhe der reduzierten Kosten aus. Für Industriebetriebe mit hoher und gleichmäßiger Auslastung ist die Prüfung der Benutzungsstundenzahl je Abnahmestelle ein konkreter Hebel.

Geplante Reform: AgNes – noch nicht beschlossen

Die Bundesnetzagentur arbeitet an einer grundlegenden Netzentgeltreform (AgNes). Die Überlegungen wurden am 27.05.2026 vorgestellt; die Reform ist noch nicht beschlossen und liegt als Meinungsstand/Eckpunkte vor. Eine formelle Konsultation ist ab Sommer 2026 vorgesehen und soll bis Ende 2026 abgeschlossen werden; das Inkrafttreten der Reform ist für den 01.01.2029 geplant (BNetzA).

Kern der Stoßrichtung: Vorgelagerte Netzkosten sollen künftig nach dem Stromverbrauch der angeschlossenen Letztverbraucher geschlüsselt werden statt nach entnommener Strommenge – um die Mehrbelastung von Regionen mit geringem EE-Anteil zu korrigieren. Das jährliche Netzkostenvolumen Strom, das von der Reform berührt wird, beziffert die BNetzA mit rund 37 Mrd. Euro. Bis zu einer Festlegung bleiben die heutigen Regeln maßgeblich; konkrete Entlastungs- oder Belastungseffekte je Region stehen noch nicht fest.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Netzentgelte Anfang 2026 im Durchschnitt?+

Im Schnitt liegen die Netzentgelte Anfang 2026 bei rund 9,3 ct/kWh und machen knapp 25 % des Strompreises für Endkunden aus (Strom-Report, BDEW). Der konkrete Wert hängt vom jeweiligen Netzgebiet ab.

Wie stark unterscheiden sich die Netzentgelte zwischen Bundesländern?+

Für 2026 nennt Strom-Report (Datenbasis Verivox, Haushaltsverbrauch 4.000 kWh/Jahr) eine Bandbreite von rund 7,4 ct/kWh (z. B. Mecklenburg-Vorpommern) bis rund 11,8 ct/kWh (z. B. Hamburg). Bayern liegt bei rund 7,8, Baden-Württemberg bei rund 9,8 und Rheinland-Pfalz bei rund 10,2 ct/kWh. Es handelt sich um aggregierte Marktdaten auf Basis eines Haushaltsverbrauchs.

Warum sinken die Netzentgelte 2026 regional so unterschiedlich?+

Im Bundesdurchschnitt sinken die Netzentgelte 2026 um 17,6 %, getragen unter anderem vom 6,5-Mrd.-Euro-Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten (Gesetz in Kraft seit 12.12.2025). Die Entlastung streut jedoch stark: rund 3 ct/kWh in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt, oft unter 1 ct/kWh in NRW oder Hessen (Solarserver).

Können stromintensive Unternehmen reduzierte Netzentgelte erhalten?+

Ja. Nach §19 Abs. 2 StromNEV ist bei einem Stromverbrauch über 10 GWh/Jahr je Abnahmestelle ein reduziertes Netzentgelt möglich: mindestens 20 % des veröffentlichten Entgelts ab 7.000 Benutzungsstunden/Jahr, mindestens 15 % ab 7.500 Stunden und mindestens 10 % ab 8.000 Stunden.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

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