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Batterie-IndustriespeicherApril 2026·4 Min Lesen

Netzentgelte und AgNeS: Warum Speicherregulierung 2026 wichtig ist

Batteriespeicher bleiben nach dem BNetzA-Zwischenstand vom 27. Mai 2026 bis zum 4. August 2029 von Netzentgelten befreit. Mit der geplanten AgNeS-Festlegung ändert sich danach die Kostenverteilung grundlegend — bis hin zu einem Einspeiseentgelt für Erzeuger ab 2029.

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Von Andreas Müller
Energieberater · Geprüft am 12. Juli 2026

Rechtsgrundlage: 20 Jahre Netzentgeltbefreiung nach § 118 Abs. 6 EnWG

Stromspeicher sind nach § 118 Abs. 6 EnWG für 20 Jahre ab Inbetriebnahme von den Netzentgelten freigestellt. Begünstigt sind Anlagen, die nach dem 31.12.2008 errichtet und ab dem 4. August 2011 innerhalb von 18 Jahren — also bis zum 4. August 2029 — in Betrieb genommen werden. Voraussetzung ist, dass entnommener Strom zeitlich verzögert in dasselbe Netz zurückgespeist wird.

Für Pumpspeicherkraftwerke gilt eine Sonderregel: Nach einer Leistungs- oder Speichererhöhung um mindestens 7,5 % bzw. 5 % verkürzt sich die Freistellungsfrist auf 10 Jahre ab Inbetriebnahme. Anlagen zur Wasserstofferzeugung per Wasserelektrolyse sind von der Speicher-Befreiung ausgenommen.

Der Bundestag hat im November 2025 § 118 Abs. 6 Satz 3 EnWG geändert. Die Befreiung gilt seitdem auch dann, wenn der gespeicherte Strom nur teilweise in dasselbe Netz zurückgespeist wird — eine anteilige Befreiung für Multi-Use- bzw. Mischnutzungsspeicher. Bidirektionale Ladepunkte (V2G) werden über den Verweis auf § 21 EnFG einbezogen (diese Einordnung mit mittlerer Beleglage).

Der AgNeS-Zwischenstand vom 27. Mai 2026: Was geplant, was noch offen ist

AgNeS (Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom) regelt die Kostenverteilung neu und betrifft ab 2029 erstmals nicht nur Verbraucher aller Größen, sondern auch Erzeuger. Wichtig zur Einordnung: Beim Stand vom 27. Mai 2026 handelt es sich um einen Zwischenstand bzw. Vorentwurf, nicht um beschlossenes Recht.

Der Zeitplan laut Bundesnetzagentur: Die förmliche Konsultation des kompletten Festlegungsentwurfs ist für Sommer 2026 geplant, die Rahmenfestlegung soll bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Die praktische Anwendung ist ab Anfang 2029 vorgesehen.

Laut Zwischenstand bleibt die volle Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher bis zum 4. August 2029 bestehen — vorausgesetzt, die Investitionsentscheidung wurde vor Inkrafttreten der AgNeS-Festlegung getroffen und der Speicher ist vor diesem Stichtag am Netz. Das schafft einen Bestandsschutz für Vor-Inkrafttreten-Investitionen, ist aber noch Entwurfsstand.

Einspeiseentgelt und Prosumer-Kosten: die geplanten Belastungen

Für Erzeuger und Einspeiser soll im AgNeS-Zwischenstand ein Kapazitäts- bzw. Einspeiseentgelt eingeführt werden. Es beträgt zu Beginn voraussichtlich 4 bis 7 Euro pro kW und Jahr und gilt nur für Neuanlagen. Langfristig könnte dieses begrenzte Kapazitätsentgelt bis zu 2 Milliarden Euro pro Jahr zu den Netzkosten beitragen. Alle Zahlen sind Entwurfsstand vom 27.05.2026.

Für Prosumer verschiebt die geplante Reform Kosten vom Arbeitspreis hin zu einem höheren Grundpreis. Die zusätzliche jährliche Belastung soll laut BNetzA-Zwischenstand voraussichtlich unter 100 Euro pro Jahr liegen, lokal unterschiedlich.

Dynamische Netzentgelte sind zeitlich gestaffelt geplant: für Speicher frühestens 2030 (möglichst bis 2033), für Einspeiser frühestens 2032 (möglichst bis 2035). Für Bestandsanlagen gilt ein Schutz von 20 Jahren ab Inbetriebnahme. Auch dies ist Zwischenstand, nicht beschlossen.

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Investitionsunsicherheit: die Rückwirkungs-Prüfung im Januar 2026

Die Bundesnetzagentur prüfte im Januar 2026, ob eine vorzeitige Beendigung der Vollbefreiung für Batteriespeicher als sogenannte 'unechte Rückwirkung' zulässig wäre — die Befreiung also nicht bis 2029 fortbesteht. Als Begründung für einen fehlenden Vertrauensschutz wurden ein EuGH-Urteil von 2021 (die gesetzliche Vollbefreiung sei rechtswidrig) sowie ein Beschluss von 2023 zur Abweichungskompetenz der BNetzA herangezogen.

Diese Prüfung erzeugte erhebliche Investitionsunsicherheit. Der spätere Zwischenstand vom 27. Mai 2026 mit der Zusage, die Befreiung bis zum 4. August 2029 bestehen zu lassen, ist vor diesem Hintergrund zu lesen — bleibt aber Entwurf bis zur Konsultation und Rahmenfestlegung.

Marktumfeld: Speichererlöse und Redispatch-Kosten

Batteriespeicher in Deutschland erzielten im April 2026 laut Enervis Batteriespeicher-Index (Datenbasis ÜNB plus EPEX Spot) rund 17.100 Euro/MW Erlöse — ein Plus von 26 % gegenüber März 2026 und 14 % gegenüber April 2025. Die Jahresprognose 2026 liegt bei rund 164.600 Euro/MW. Es handelt sich um schwankende Marktwerte, keine amtlichen Zahlen und keine Anlageberatung; Stand April 2026.

Treiber dieser Arbitrage ist die Volatilität am Day-Ahead-Markt. Am 26. April 2026 lag der Day-Ahead-Tiefststand unter -400 Euro/MWh, und mehrere Intraday-Phasen zeigten Preise mehrere hundert Euro/MWh im negativen Bereich (schwankende Marktdaten, keine amtliche Zahl).

Auf der Kostenseite lagen die Redispatch-Kosten in Deutschland 2025 laut BNetzA-Zwischenstand bei etwa 3,06 Milliarden Euro inklusive Reservekraftwerksvorhaltekosten. Diese Kosten sind ein Treiber der Netzkosten, den die AgNeS-Reform über flexiblere bzw. dynamische Entgelte und Speicheranreize adressieren will.

Häufige Fragen

Bis wann sind Batteriespeicher von den Netzentgelten befreit?+

Nach § 118 Abs. 6 EnWG gilt eine Befreiung von 20 Jahren ab Inbetriebnahme. Das Inbetriebnahmefenster reicht bis zum 4. August 2029. Laut BNetzA-Zwischenstand vom 27. Mai 2026 (Entwurf) bleibt die volle Befreiung bis zu diesem Stichtag bestehen, sofern die Investitionsentscheidung vor Inkrafttreten der AgNeS-Festlegung fiel und der Speicher vorher am Netz ist.

Was kostet das geplante Einspeiseentgelt für Erzeuger?+

Nach dem AgNeS-Zwischenstand soll das Kapazitäts- bzw. Einspeiseentgelt zu Beginn voraussichtlich 4 bis 7 Euro pro kW und Jahr betragen und nur für Neuanlagen gelten. Langfristig könnte es bis zu 2 Milliarden Euro pro Jahr zu den Netzkosten beitragen. Diese Werte sind Entwurfsstand vom 27.05.2026, nicht beschlossen, und sollen ab 2029 greifen.

Wie stark werden Prosumer durch AgNeS belastet?+

Die geplante Reform verschiebt Kosten vom Arbeitspreis zu einem höheren Grundpreis. Die zusätzliche jährliche Belastung soll laut BNetzA-Zwischenstand vom 27.05.2026 voraussichtlich unter 100 Euro pro Jahr liegen, lokal unterschiedlich. Es handelt sich um einen Entwurf vor Konsultation.

Gilt für Pumpspeicher dieselbe Befreiungsfrist wie für Batteriespeicher?+

Nein. Bei Pumpspeicherkraftwerken gilt nach einer Leistungs- oder Speichererhöhung um mindestens 7,5 % bzw. 5 % eine verkürzte Freistellungsfrist von 10 Jahren ab Inbetriebnahme. Anlagen zur Wasserstofferzeugung per Wasserelektrolyse sind von der Speicher-Befreiung ganz ausgenommen (§ 118 Abs. 6 EnWG).

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

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