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Strom & GasMärz 2026·4 Min Lesen

Netzentgelte 2026: Warum Stromkosten für viele Betriebe sinken können

Ein einmaliger Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro senkt 2026 die Übertragungsnetzentgelte um rund 57 Prozent. Für Gewerbe- und Industriekunden ergeben sich je nach Verbrauch Entlastungen von 16 bis 26 Prozent bei den Netzentgelten – allerdings befristet auf ein Jahr.

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Von Andreas Müller
Energieberater · Geprüft am 12. Juli 2026

Was beschlossen wurde und ab wann es gilt

Der Bund stellt 2026 einmalig 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereit, die an die vier Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW fließen. Rechtsgrundlage ist das Übertragungsnetzkosten-Zuschussgesetz: Der Bundestag beschloss es in der Kalenderwoche 46/2025, namentlich am 13.11.2025, in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (Beschlussempfehlung und Bericht: Drucksache 21/2754 vom 12.11.2025); der Bundesrat billigte das Gesetz am 21.11.2025. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 11.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 317), das Inkrafttreten am 12.12.2025. Es handelt sich also um geltendes Recht, nicht um einen Entwurf.

Der Zuschuss wird rechnerisch von den bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelten abgezogen. Dadurch sinken diese um rund 57 Prozent: von etwa 6,65 ct/kWh im Jahr 2025 auf durchschnittlich rund 2,86 ct/kWh in 2026 (diese Senkungs- und Vergleichswerte sind eine Branchenangabe, kein amtlicher Einzelausweis). Wichtig für die Planung: Der Zuschuss gilt ausschließlich für das Jahr 2026.

Wie stark Betriebe entlastet werden

Über alle Netzbetreiber hinweg sinken die gesamten Stromnetzentgelte 2026 laut Bundesnetzagentur im Schnitt um 17,6 Prozent bzw. rund 1,95 ct/kWh. Für Haushalte liegt der Rückgang im Mittel bei 17,2 Prozent (rund 2 ct/kWh).

Gewerbe- und Industriekunden profitieren stärker, weil ihr Anteil verbrauchsabhängiger Netzentgelte höher ist. Modellrechnungen weisen für Gewerbe eine Entlastung von etwa 16,1 bis 26,4 Prozent aus, je nach Verbrauch. Konkrete Rechenbeispiele aus derselben Quelle: ein Gewerbebetrieb mit 40.000 kWh/Jahr spart rund 21,2 Prozent (etwa 734 Euro), ein Betrieb mit 400.000 kWh/Jahr rund 26,0 Prozent (etwa 8.358 Euro). Diese Werte sind Modellrechnungen und weichen regional ab.

Zur Einordnung: Ein Haushalt mit 3.500 kWh Stromverbrauch zahlt allein durch die niedrigeren Netzentgelte rund 100 Euro weniger als 2025. Ein Haushalt, der zusätzlich mit Gas heizt, spart durch den Wegfall der Gasspeicherumlage obendrein – beide Maßnahmen zusammen ergeben laut Bundesregierung im Schnitt bis zu 160 Euro pro Jahr.

Warum der Standort über die Höhe der Entlastung entscheidet

Die Entlastung verteilt sich nicht gleichmäßig. Regionen, die besonders vom Netzausbau betroffen sind, profitieren überproportional – dazu zählen die ostdeutschen Bundesländer, Baden-Württemberg und das südliche Rheinland-Pfalz.

Die Unterschiede bei einzelnen Verteilnetzbetreibern sind erheblich: E.DIS Netz (Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern) senkt um 29,3 Prozent, Avacon (Sachsen-Anhalt/Niedersachsen) um 26,8 Prozent, NordNetz (Schleswig-Holstein) um 22,3 Prozent. Laut BDEW kann der Zuschuss eine gleichmäßige Entlastung aller Kunden nicht gewährleisten.

Für Betriebe mit mehreren Standorten heißt das: Die tatsächliche Ersparnis hängt vom jeweils zuständigen Verteilnetzbetreiber ab. Ein pauschaler Durchschnittswert über alle Standorte hinweg führt in die Irre.

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Ob die Entgeltänderung Ihren Betrieb wirklich entlastet, zeigt erst der Blick auf Ihr Netzgebiet und Ihre Abnahmestruktur.

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Stromsteuer und weitere Entlastungen ab 2026

Neben den Netzentgelten greift ab 1. Januar 2026 eine dauerhaft auf den EU-Mindeststeuersatz gesenkte Stromsteuer. Davon profitieren etwa 600.000 produzierende Unternehmen und Landwirte. Den Bundeshaushalt belastet diese Maßnahme mit rund 3 Milliarden Euro jährlich.

Rechnet man Netzentgelt-Zuschuss, Stromsteuersenkung und den Wegfall der Gasspeicherumlage zusammen, beläuft sich die Gesamtentlastung für Bürger und Unternehmen 2026 auf rund 10 Milliarden Euro.

Die Netzentgelte enthalten 2026 weiterhin den Aufschlag für besondere Netznutzung von 1,56 ct/kWh; davon stammen rund 70 Prozent aus der Verteilung der Netzkosten erneuerbarer Energien. Das Umverteilungsvolumen beträgt 2,725 Milliarden Euro auf 238 Netzbetreiber (Beschluss BK8-24-001-A der Bundesnetzagentur vom 28.08.2024).

Was Sie im Vertrag und für 2027 prüfen sollten

Die gesunkenen Netzentgelte schlagen nur dann auf Ihre Rechnung durch, wenn Ihr Versorger sie tatsächlich in den Tarif einpreist. Prüfen Sie deshalb in Preisanpassungsschreiben für 2026 die Netzentgelt-Komponente gesondert und vergleichen Sie sie mit dem Vorjahr. Bei einer Preisanpassung sollte die Senkung der Netzentgelte erkennbar abgebildet sein.

Entscheidend für die Mehrjahresplanung: Der Zuschuss ist auf 2026 befristet. Ohne Verlängerung oder Anschlussregelung droht 2027 ein erneuter Anstieg der Übertragungsnetzentgelte, da Netzausbau und Erdkabel laut Branche Kostentreiber bleiben. Kalkulieren Sie die Entlastung 2026 daher nicht als Dauerzustand in Mehrjahresverträge ein.

Zum Marktumfeld als Orientierung, nicht als Prognose: Der EEX-Terminmarkt Baseload 2026 schwankt nach Quartalsmitteln zwischen rund 73 und 97 Euro/MWh (etwa 7,3 bis 9,7 ct/kWh Großhandel, ohne Netzentgelte, Abgaben, Steuern und Marge). Diese Werte sind reine Marktnotierungen, volatil und kein regulierter Preis (Stand der Recherche: Juni 2026). Als Vergleichsbasis: Der durchschnittliche Haushalts-Strompreis lag 2025 laut BDEW bei rund 39,6 ct/kWh.

Häufige Fragen

Um wie viel sinken die Übertragungsnetzentgelte 2026 konkret?+

Durch den einmaligen Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro sinken die bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte um rund 57 Prozent – von etwa 6,65 ct/kWh (2025) auf durchschnittlich rund 2,86 ct/kWh (2026). Diese Senkungswerte sind eine Branchenangabe. Über alle Netzentgelte hinweg beträgt der Rückgang laut Bundesnetzagentur im Schnitt 17,6 Prozent.

Wie stark werden Gewerbe- und Industriekunden entlastet?+

Je nach Verbrauch zwischen etwa 16,1 und 26,4 Prozent bei den Netzentgelten. Modellrechnungen nennen für 40.000 kWh/Jahr rund 21,2 Prozent (etwa 734 Euro) und für 400.000 kWh/Jahr rund 26,0 Prozent (etwa 8.358 Euro). Die Werte sind Modellrechnungen und weichen regional ab.

Gilt die Entlastung auch über 2026 hinaus?+

Nein. Der Zuschuss gilt ausschließlich für das Jahr 2026. Ohne Verlängerung oder Anschlussregelung droht 2027 ein erneuter Anstieg der Übertragungsnetzentgelte, da Netzausbau und Erdkabel laut Branche Kostentreiber bleiben.

Profitieren alle Betriebe gleich stark?+

Nein, die Entlastung ist regional sehr unterschiedlich. Stark vom Netzausbau betroffene Regionen profitieren überproportional, etwa E.DIS Netz mit -29,3 Prozent oder Avacon mit -26,8 Prozent. Laut BDEW kann der Zuschuss keine gleichmäßige Entlastung aller Kunden gewährleisten. Maßgeblich ist der jeweils zuständige Verteilnetzbetreiber.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

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