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GesetzgeberMärz 2026·4 Min Lesen

AgNes 2026: Warum die Netzentgeltreform für Unternehmen wichtig wird

Erstmals sollen ab dem 1. Januar 2029 auch Erzeuger und Speicher Netzentgelte zahlen – als Kapazitätspreis von etwa 4 bis 7 Euro/kW/Jahr. Die BNetzA hat am 27. Mai 2026 einen Zwischenstand vorgestellt; die Rahmenfestlegung wird Ende 2026 erwartet, viele Detailwerte sind noch offen.

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Von Andreas Müller
Energieberater · Geprüft am 12. Juli 2026

Stand des Verfahrens: Entwurf, nicht Beschluss

AgNes (allgemeine Netzentgeltsystematik Strom) ist noch nicht beschlossen. Die Bundesnetzagentur hat am 27. Mai 2026 lediglich einen Zwischenstand ihrer Überlegungen zur Rahmenfestlegung vorgestellt – noch keinen vollständigen Festlegungsentwurf. Die förmliche Konsultation des kompletten Entwurfs soll im Sommer 2026 beginnen und mit Erlass der Rahmenfestlegung Ende 2026 abgeschlossen werden. Konkretisierende Folgefestlegungen mit den Detailregelungen sind für 2027 angekündigt.

Damit gilt: Der Zeitplan und einige Eckwerte stehen, aber viele Detailparameter – genaue ct/kWh-Tarife, regionale Belastung, finale Prosumer-Mehrkosten – sind noch offen und erst im vollständigen Festlegungsentwurf bzw. den Folgefestlegungen 2027 zu erwarten (Stand Juni 2026). Geplantes Inkrafttreten der neuen Systematik ist der 1. Januar 2029. Marktakteure haben damit rund zwei Jahre Vorlauf.

Die Kernneuerung: Erzeuger und Speicher zahlen mit

Bislang tragen Netzentgelte allein die Verbraucher. AgNes sieht erstmals vor, dass auch Erzeugungsanlagen (Einspeiser) und Stromspeicher an der Netzfinanzierung beteiligt werden.

Für Erzeuger ist ein begrenzter jährlicher Kapazitätspreis ohne Arbeitspreis geplant – nach den BNetzA-Überlegungen in einem Korridor von etwa 4 bis 7 Euro/kW/Jahr. Neue Stromspeicher zahlen denselben Kapazitätspreis in gleicher Höhe, ebenfalls ohne Arbeitspreis.

Das jährliche Netzentgelt-Volumen liegt insgesamt bei rund 37 Milliarden Euro; Netzentgelte machen etwa 30 Prozent der Stromkosten eines Haushalts aus (Quelle Rödl, mittlere Konfidenz). Das potenzielle Aufkommen aus dem neuen Einspeiseentgelt für Erzeuger beziffert die Berichterstattung auf bis zu 2 Milliarden Euro pro Jahr (Schätzung, keine amtlich finalisierte Zahl).

Großverbraucher: neues Modell mit Kapazitäts- und Arbeitspreis

Für Großverbraucher mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch ist ein neues Entgeltmodell vorgesehen: ein Kapazitätspreis (Euro/kW/Jahr) plus ein Arbeitspreis (ct/kWh) im Rahmen einer bestellten Kapazität. Wird die Bestellkapazität überschritten, kommt ein Preisaufschlag hinzu. Die konkrete Höhe der einzelnen Komponenten ist noch nicht festgelegt.

Für kleinere Verbraucher und Prosumer mit eigener Erzeugung soll der Grundpreisanteil deutlich angehoben werden – eine Verlagerung von Arbeits- zu Grundpreis. Rödl nennt eine Größenordnung der Grundpreis-Anhebung von 70 bis 90 Prozent (mittlere Konfidenz). Die Mehrkosten für Prosumer durch den höheren Grundpreis sollen im Durchschnitt begrenzt bleiben, voraussichtlich unter 100 Euro/Jahr. Steckersolaranlagen sind davon ausgenommen.

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Vertrauensschutz: Stichtage für Bestandsanlagen

Für bestehende und geplante Anlagen sind Bestandsschutzregelungen vorgesehen.

Speicher: Eine Entgeltfreistellung nach § 118 Abs. 6 EnWG gilt für Anlagen, die vor dem 4. August 2029 ans Netz gehen – bei finaler Investitionsentscheidung vor Inkrafttreten und Inbetriebnahme bis zum 4.8.2029.

Erzeuger: Hier ist eine 20-jährige Entgeltfreistellung ab erstmaliger Inbetriebnahme vorgesehen (mittlere Konfidenz), ausgenommen Steckersolargeräte.

Rechtlicher Rahmen: Die Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV von 2005) soll zum 31.12.2028 außer Kraft treten. Die Bandlast-Regelung für Bestandskunden wird bis zum 31.12.2031 verlängert; über industrielle Sonderregelungen will die BNetzA Anfang 2027 entscheiden (mittlere Konfidenz).

Dynamische Netzentgelte als spätere Stufe

Zeitvariable (dynamische) Netzentgelte sind nicht Teil des ersten Schritts, sondern als spätere Stufe geplant. Die Konzeptentwicklung dazu soll 2027 erfolgen.

Für Speicher sind dynamische Entgelte frühestens ab 2030 vorgesehen (möglichst bis 2033), für Einspeiser frühestens ab 2032 (möglichst bis 2035). Offshore-Wind gilt dabei als Ausnahme.

Für Unternehmen heißt das praktisch: Bis 2029 gilt zunächst die neue statische Systematik mit Kapazitätspreisen; die zeitvariable Steuerung kommt erst danach und betrifft Speicher früher als reine Erzeuger.

Häufige Fragen

Ab wann gilt AgNes und ist die Reform schon beschlossen?+

Beschlossen ist sie noch nicht. Die BNetzA hat am 27. Mai 2026 nur einen Zwischenstand vorgestellt. Die Konsultation des vollständigen Entwurfs startet im Sommer 2026, die Rahmenfestlegung wird Ende 2026 erwartet. Geplantes Inkrafttreten der neuen Systematik ist der 1. Januar 2029.

Wie hoch wird das neue Netzentgelt für Erzeuger und Speicher?+

Nach den aktuellen Überlegungen ein begrenzter Kapazitätspreis von etwa 4 bis 7 Euro/kW/Jahr ohne Arbeitspreis. Neue Speicher zahlen denselben Kapazitätspreis in gleicher Höhe, ebenfalls ohne Arbeitspreis. Die genauen Werte sind noch nicht final festgelegt.

Was ändert sich für Großverbraucher über 100.000 kWh pro Jahr?+

Für sie ist ein neues Modell aus Kapazitätspreis (Euro/kW/Jahr) plus Arbeitspreis (ct/kWh) im Rahmen einer bestellten Kapazität vorgesehen, mit Preisaufschlag bei Überschreitung der Bestellkapazität. Die konkreten Tarife stehen noch aus.

Gibt es Bestandsschutz für bereits geplante Anlagen?+

Ja. Speicher mit Netzanschluss vor dem 4. August 2029 sind nach § 118 Abs. 6 EnWG von Netzentgelten freigestellt. Für Erzeuger ist eine 20-jährige Entgeltfreistellung ab Inbetriebnahme vorgesehen (Steckersolargeräte ausgenommen).

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

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