Lastganganalyse: Warum Stromkosten nicht nur vom Verbrauch abhängen
Zwei Betriebe mit identischem Jahresverbrauch zahlen unterschiedlich viel für Strom – weil bei registrierender Leistungsmessung der zeitliche Verlauf der Abnahme über Leistungs- und Arbeitspreis entscheidet. Wir zeigen, wo die Schwellen liegen und wie Sie Ihren Lastgang lesen.
RLM statt SLP: Ab wann der Lastgang zählt
Für die Stromabrechnung kommt es darauf an, wie Ihr Verbrauch gemessen wird. Bis zu einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh Strom (bei Gas 1,5 Mio. kWh) wird in der Regel nach Standardlastprofil (SLP) abgerechnet – Ihr Verbrauch wird über ein typisiertes Profil modelliert. Ab dieser Schwelle ist die registrierende Leistungsmessung (RLM) verpflichtend. Über die Einstufung entscheidet der Netzbetreiber; Rechtsgrundlage ist § 12 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV).
Bei RLM misst der Zähler alle 15 Minuten die mittlere Leistung und überträgt die Daten täglich an den Netzbetreiber. Das ergibt 96 Werte pro Tag und 35.040 Messwerte im Jahr. Dieser vollständige Datensatz ist Ihr Lastgang – die zeitaufgelöste Abbildung, wann Sie wie viel Leistung beziehen.
Die RLM verursacht auch höhere Messkosten: Der Messstellenbetrieb kostet bei RLM rund 463 Euro pro Jahr gegenüber etwa 198 Euro bei SLP, der Zählerwechsel typischerweise einmalig 200 bis 500 Euro. Diese Werte sind Richtwerte und vom Netzbetreiber abhängig.
Hinweis zum Rechtsrahmen: § 12 StromNZV gilt 2026 unverändert fort und nennt weiterhin die 100.000-kWh-Schwelle für vereinfachte Standardlastprofile im Niederspannungsnetz. Die BDEW-Standardlastprofile wurden 2025 überarbeitet und ergänzt, aber nicht abgeschafft. Ergänzend prägen das Messstellenbetriebsgesetz und der Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys) die Lastgang- und Zählerstandsübertragung. Maßgeblich für Ihren Fall bleibt die Einstufung durch Ihren Netzbetreiber.
Leistungspreis und Arbeitspreis: zwei Hebel statt einem
Bei SLP-Kunden zählt im Wesentlichen die verbrauchte Energiemenge. RLM-Kunden zahlen zusätzlich zum Arbeitspreis (ct/kWh) einen Leistungspreis (Euro/kW pro Jahr). Dieser Leistungspreis richtet sich nach der höchsten gemessenen Leistungsspitze in kW über das Jahr. Je stärker Ihr Lastgang schwankt, desto höher fällt dieser Anteil aus – bei gleichem Jahresverbrauch.
Konkrete Netzentgelte für 2026 zeigen die Größenordnung. Beim Netzbetreiber FairNetz gilt in der Niederspannung bei mindestens 2.500 Benutzungsstunden pro Jahr ein Leistungspreis von 177,28 Euro/kW und Jahr bei einem Arbeitspreis von 1,46 ct/kWh (Preisblatt gültig ab 01.01.2026, Stand 16.12.2025). In der Mittelspannung liegen die Leistungspreise 2026 niedriger und streuen regional stark: Bayernwerk Netz weist 99,17 Euro/kW/a plus 0,68 ct/kWh aus (Mittelspannung, ab 2.500 h), RheinNetz 103,84 Euro/kW/a, EAM Netz 139,80 Euro/kW/a plus 0,34 ct/kWh. Niederspannungswerte reichen bis rund 172 bis 177 Euro/kW/a. Alle Werte sind netzbetreiber-spezifisch und gelten nur für das jeweilige Netzgebiet.
Die Logik dahinter: Ein gleichmäßiger Bezug nutzt das Netz besser aus und wird im Leistungspreis-Anteil entlastet, eine spitze Lastkurve mit kurzen, hohen Bezügen wird teurer.
Die 2.500-Benutzungsstunden-Regel: gleicher Verbrauch, anderer Preis
Der Schlüssel zum Verständnis ist die Kennzahl der Benutzungsstunden: Jahresverbrauch in kWh geteilt durch die höchste Leistungsspitze in kW. Sie beschreibt, wie gleichmäßig Sie das Netz nutzen.
Unter 2.500 Stunden pro Jahr gelten Sie als Wenignutzer mit spitzem Lastprofil – hier ist der Leistungspreis niedriger, der Arbeitspreis höher. Über 2.500 Stunden gelten Sie als Vielnutzer mit gleichmäßigem Profil – hoher Leistungspreis, niedriger Arbeitspreis. Bei exakt 2.500 Stunden sind beide Modelle nahezu kostengleich. Der rechtliche Bezug liegt unter anderem in § 19 Abs. 2 StromNEV.
Was das in Euro bedeutet, zeigt eine illustrative Rechnung mit dem realen FairNetz-Leistungspreis von 177,28 Euro/kW/a (Niederspannung, ab 2.500 h). Zwei Betriebe verbrauchen jeweils 500.000 kWh im Jahr:
• Betrieb A bezieht gleichmäßig mit einer Spitze von 100 kW (5.000 Benutzungsstunden): 100 kW × 177,28 Euro = 17.728 Euro Leistungspreis pro Jahr. • Betrieb B bezieht spitz mit 250 kW Spitze (2.000 Benutzungsstunden): 250 kW × 177,28 Euro = 44.320 Euro pro Jahr.
Allein im Leistungspreis trennen beide rund 26.600 Euro pro Jahr – bei identischem Verbrauch. Diese Berechnung nutzt den realen Leistungspreis, berücksichtigt aber nicht den für Wenignutzer höheren Arbeitspreis und ist insofern vereinfacht. Sie macht das Prinzip jedoch greifbar: Der Lastgang bestimmt den Preis mit, nicht nur die Kilowattstunde.
Erst die Auswertung Ihrer Viertelstundenwerte zeigt, wo Leistungsspitzen die Kosten treiben und wo sich Glättung lohnt.
Umlagen und Börse: weitere Hebel im Lastgang
Auf die Netzentgelte setzen weitere Umlagen auf, die RLM-Kunden 2026 betreffen. Der Aufschlag für besondere Netznutzung (frühere § 19-StromNEV-Umlage) beträgt 2026 netto 1,559 ct/kWh für Letztverbrauch bis 1.000.000 kWh je Abnahmestelle; darüber sinkt er stark (Gruppe B' 0,050 ct/kWh, C' 0,025 ct/kWh). Gegenüber 2025 (1,558 ct/kWh) ist er praktisch unverändert, veröffentlicht von den vier Übertragungsnetzbetreibern am 24.10.2025, gültig ab 01.01.2026. Die KWKG-Umlage steigt 2026 auf 0,446 ct/kWh (2025: 0,277, plus 61 Prozent), die Offshore-Netzumlage auf 0,941 ct/kWh (2025: 0,816, plus 15,3 Prozent). Insgesamt liegen die netzentgeltbasierten Umlagen rund 0,295 ct/kWh über 2025 (plus 11,1 Prozent).
Wer Strom an der Börse beschafft, spürt den Lastgang ein zweites Mal – über den Zeitpunkt des Bezugs. Die folgenden Zahlen sind Marktdaten und schwanken, sie sind keine amtlichen Werte und keine Anlageberatung. Am EPEX Spot Day-Ahead Deutschland lag 2025 das Jahresmittel Base bei rund 89,3 Euro/MWh (plus 16 Prozent gegenüber 2024), Peak (Mo–Fr 8–20 Uhr) bei 92,3 Euro/MWh, Off-Peak bei 87,7 Euro/MWh. Der durchschnittliche Tages-Spread zwischen Hoch und Tief betrug rund 130,4 Euro/MWh, mit einem Tiefstwert von etwa minus 250 Euro/MWh am 11.05.2025 und einem Höchstwert von 583 Euro/MWh am 20.01.2025.
2025 gab es rund 575 Stunden mit negativen Day-Ahead-Preisen (2024: rund 459, plus 25 Prozent), etwa 6,5 Prozent aller Jahresstunden, vor allem mittags in den Sommermonaten. Wer Last in solche Fenster verschieben kann, senkt seine Beschaffungskosten. Anfang 2026 lag der durchschnittliche Day-Ahead-Preis (DE/LU) bei rund 105,91 Euro/MWh (grob 7 bis 9 ct/kWh netto); diese Momentaufnahme ist mit niedriger Belastbarkeit zu lesen und schwankt stark.
Reduzierte Netzentgelte: Wann § 19 StromNEV greift
Wer einen vorteilhaften oder besonders intensiven Lastgang nachweisen kann, hat Anspruch auf ein individuelles, reduziertes Netzentgelt. § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV (atypische Netznutzung) greift, wenn Ihre Höchstlast vorhersehbar erheblich außerhalb der Netz-Höchstlastzeiten liegt. § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV (intensive Netznutzung) setzt mindestens 7.000 Benutzungsstunden pro Jahr und mindestens 10 GWh Jahresverbrauch je Entnahmestelle voraus.
Beide Wege erfordern, dass Sie Ihren Lastgang kennen und belegen können. Damit schließt sich der Kreis: Die 35.040 Messwerte pro Jahr sind nicht nur die Grundlage der Abrechnung, sondern auch der Nachweis für mögliche Entlastungen. Wer den Lastgang regelmäßig auswertet, erkennt Spitzen, die den Leistungspreis treiben, und prüft, ob ein Antrag nach § 19 StromNEV oder eine Lastverschiebung in günstige Börsenfenster wirtschaftlich ist.
Häufige Fragen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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