Bündelausschreibung Strom und Gas: Wann mehrere Standorte gemeinsam profitieren
Eine Bündelausschreibung fasst die Energiemengen mehrerer Standorte zu größeren Losen zusammen und erhöht so den Wettbewerb. Wann sich das lohnt, hängt von Verbrauchsgröße, Lastprofil-Struktur und der gewählten Beschaffungsart ab.
Was eine Bündelausschreibung leistet
Bei einer Bündelausschreibung werden die Energiemengen mehrerer Auftraggeber oder Standorte zu größeren Losen zusammengefasst. Durch die hohe gebündelte Mengenabfrage entstehen mehr Wettbewerb und marktgerechtere Preise – besonders dann, wenn viele kleinere Einzelmengen vorliegen, die einzeln kaum Anbieterinteresse wecken. Die Lose werden dabei so geschnitten, dass auch mittelständische Anbieter mitbieten können.
Das Modell ist etabliert: Kommunale Einkaufsgemeinschaften nutzen es seit 2014 (Beispiel Bayern), der aktuelle Lieferzeitraum liegt bei 2026–2028. Für Kommunen erfüllt die jährliche Bündelausschreibung zugleich die Ausschreibungspflicht, erzielt marktgerechte Preise und entlastet die Verwaltung durch gemeinsame Beschaffung.
Wann Bündeln sinnvoll ist – und wann nicht
Bündeln lohnt sich vor allem bei vielen kleinen, ähnlich strukturierten Standorten. Eine Einzelausschreibung erlaubt dagegen die individuelle Ausrichtung auf die jeweilige Verbrauchsstruktur, Vertragslaufzeiten und Preisfixierungsmodelle.
Bündelausschreibungen mit heterogenen Teilnehmergruppen erzwingen Kompromisse: Sehr unterschiedliche Lastprofile lassen sich in einem gemeinsamen Los nur eingeschränkt abbilden. Bei großen oder stark abweichenden Lastprofilen kann eine Einzelausschreibung daher das bessere Ergebnis liefern. Faustregel: viele kleine, homogene Standorte sprechen für die Bündelung, einzelne große oder strukturell sehr verschiedene Verbräuche eher für die getrennte Vergabe.
RLM-Lastgang als Datenbasis für die Vergleichbarkeit
Die Vergleichbarkeit von Angeboten über mehrere Standorte hängt an der Messtechnik. Die registrierende Leistungsmessung (RLM) mit 15-Minuten-Lastgang ist verpflichtend ab über 100.000 kWh/Jahr beim Strom und über 1.500.000 kWh/Jahr beim Gas. Darunter gilt das Standardlastprofil (SLP).
Erst der RLM-Lastgang liefert die Datenbasis, die eine strukturierte Beschaffung und einen exakten Angebotsvergleich über mehrere Standorte hinweg ermöglicht. Wer eine Bündelausschreibung plant, sollte deshalb früh klären, welche Standorte RLM-gemessen sind und welche im SLP geführt werden – das bestimmt, wie genau sich die Angebote gegenüberstellen lassen.
Ab welchem Punkt sich Ihre Standorte zu einer gemeinsamen Ausschreibung bündeln lassen, klärt der Blick auf Mengen und Laufzeiten.
Beschaffungsart: Vollversorgung oder strukturierte Tranchen
Die Wahl der Beschaffungsart entscheidet über den Preis. Bei der Vollversorgung (Festpreis) trägt der Lieferant das Mengenrisiko – das bedeutet einen Risikoaufschlag und damit einen tendenziell höheren Preis. Bei der strukturierten Beschaffung (Tranchen/Fahrplan) trägt der Einkäufer das Mengenrisiko, was in der Regel günstiger ist, von Versorgern aber erst ab einer bestimmten Energiemenge angeboten wird.
Genau hier liegt ein Hebel der Bündelung: Indem mehrere Standorte zusammengefasst werden, hebt sich die Gesamtmenge über diese Schwelle. So wird die strukturierte Tranchen-Beschaffung mit besserer Vergleichbarkeit überhaupt erst zugänglich – ein Effekt, den ein einzelner kleiner Standort allein nicht erreicht.
Preisniveau und Rechtsrahmen als Orientierung
Zur Einordnung des Marktes (BDEW-Strompreisanalyse, Datenstand 04/2026): Der durchschnittliche Strompreis für Neuabschlüsse in der kleinen und mittleren Industrie liegt 2026 bei 16,7 ct/kWh (−0,9 ct/kWh ggü. Vorjahr); die mittelgroße Industrie (20–70 Mio. kWh/a) ging auf 15,9 ct/kWh zurück, die große Industrie (70–150 Mio. kWh/a) stieg leicht auf 14,4 ct/kWh. Zum Vergleich liegt der Haushaltsstrompreis 2026 bei 37,0 ct/kWh gesamt – davon 15,2 ct/kWh Beschaffung und Vertrieb, 9,3 ct/kWh Netzentgelte (−1,6 ct/kWh gegenüber Vorjahr) und 12,6 ct/kWh Steuern, Abgaben und Umlagen; dieser Haushaltswert enthält Komponenten, die für gewerbliche Neuabschlüsse so nicht anfallen. Beim Gas stellt die Gaspreisanalyse 04/2026 für Neuabschlüsse kleiner Industrieunternehmen (5–50 Mio. kWh/a) einen deutlichen Preisanstieg fest; die Gasspeicherumlage entfällt ab 2026 und wird aus Haushaltsmitteln finanziert.
Als schwankender Marktanker (EEX-Terminmarkt Strom, Schlusskurse Vortag, Stand 20.06.2026, inkl. 19 % MwSt, reine Orientierung, keine Anlageberatung): Base-Futures rangieren von rund 9,3 ct/kWh (Mai 2027) bis etwa 14,1 ct/kWh (Januar 2027); die Saison Winter 2026/27 liegt bei ca. 13,5 ct/kWh, Frühling 2027 bei ca. 9,3 ct/kWh. Diese Werte schwanken täglich.
Für öffentliche Auftraggeber gilt: Aufträge im Oberschwellenbereich müssen EU-weit ausgeschrieben werden (VgV/GWB). Die EU-Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungsaufträge gelten ab 01.01.2026 für 2026 und 2027 (nächste Anpassung 01.01.2028): klassische öffentliche Auftraggeber 216.000 EUR netto, oberste und obere Bundesbehörden 140.000 EUR, Sektorenauftraggeber 432.000 EUR; für Bauaufträge und Konzessionen jeweils 5.404.000 EUR. Da Bündelung die Gesamtmenge anhebt, kann sie Vergaben über diese Schwellen heben – das ist bei der Verfahrenswahl mitzudenken.
Häufige Fragen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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