Industriestrompreis 2026: Wer profitieren kann und was offen bleibt
Die EU-Kommission hat die deutsche Beihilferegelung zum Industriestrompreis am 16. April 2026 genehmigt: 3,8 Mrd. Euro über drei Jahre für rund 91 energieintensive Sektoren. Mittelstand und Handwerk bleiben außen vor.
Was genau genehmigt wurde
Die EU-Kommission hat die deutsche Beihilferegelung zum Industriestrompreis am 16. April 2026 beihilferechtlich genehmigt. Das Gesamtbudget beträgt 3,8 Mrd. Euro, die Laufzeit reicht vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2028, also drei Jahre. Rechtsgrundlage ist das Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) vom 25. Juni 2025.
Wichtig für die Einordnung: Nach der EU-Genehmigung folgte die nationale Ausgestaltung. Die Förderrichtlinie zum Industriestrompreis wurde am 6. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlicht und legt die Details der praktischen Umsetzung – etwa die Referenzpreis-Mechanik und das Antragsverfahren – fest. Genehmigt wurde also zunächst der beihilferechtliche Rahmen, ausgestaltet wird er durch die nachfolgende nationale Förderrichtlinie.
Wie hoch die Entlastung ausfällt
Angestrebt wird ein effektiver Strompreis von rund 5 ct/kWh für einen begrenzten Teil des Verbrauchs. Die in der EU-Genehmigung beschriebene Mechanik: ein Rabatt von bis zu 50 % auf bis zu 50 % des Jahresstromverbrauchs. Der ermäßigte Strompreis muss dabei mindestens 50 Euro/MWh (5 ct/kWh) betragen.
Es handelt sich nicht um einen festen Tarif, sondern um eine nachträgliche Differenz-Subvention zum Referenz-Großhandelspreis. Zur Einordnung der Zielmarke: Der durchschnittliche Day-Ahead-Großhandelspreis lag im ersten Quartal 2026 bei etwa 102,17 Euro/MWh (rund 10,2 ct/kWh), ein Minus von 8,7 % gegenüber der Vorperiode (Quelle SMARD/Bundesnetzagentur). Der Februar 2026 lag im Mittel bei etwa 96,58 Euro/MWh, EEX-Futures Baseload 2026 quartalsweise zwischen rund 73 und 97 Euro/MWh. Diese Marktpreise schwanken stark und sind keine amtliche Festlegung – Stand der genannten Zahlen ist Q1 2026.
Wer profitieren kann – und unter welchen Bedingungen
Begünstigt sind rund 91 (Teil-)Sektoren auf der Liste 1 der KUEBLL-Leitlinien, darunter Chemie, Stahl und Metall, Glas und Keramik, Zement, Papier, Kunststoff, Batteriezellen, Halbleiter sowie Teile des Maschinenbaus. Die Aufnahmekriterien: eine Stromkostenintensität von mindestens 5 % und eine Handelsintensität von mindestens 4 %.
Die Förderung ist an eine Gegenleistung gekoppelt: Mindestens 50 % der erhaltenen Beihilfe müssen in Dekarbonisierungsmaßnahmen reinvestiert werden – etwa erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Flexibilität oder Elektrolyseure.
Zum Verfahren: Die Antragstellung erfolgt Anfang 2027 rückwirkend für das gesamte Jahr 2026. Zuständig ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Unternehmen erhalten die Entlastung also nicht laufend, sondern im Nachgang.
Ob die diskutierte Entlastung Ihren Standort überhaupt erreicht, hängt an Verbrauchsschwellen und Branche, die individuell zu prüfen sind.
Das breitere Strompreispaket: Entlastung auch ohne Industriestrompreis
Unabhängig vom Industriestrompreis greifen 2026 zwei Maßnahmen, die einen größeren Kreis erreichen.
Erstens die Stromsteuer-Senkung für das produzierende Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft: dauerhaft auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,05 ct/kWh (50 ct/MWh) ab dem 1. Januar 2026, zuvor lag der Satz bei 2,05 ct/kWh. Begünstigt sind rund 600.000 Betriebe, die Haushaltsbelastung liegt bei etwa 3 Mrd. Euro jährlich. Der Bundestag beschloss dies am 13. November 2025, die Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt erfolgte am 22. Dezember 2025.
Zweitens der Netzentgelt-Zuschuss des Bundes, der für alle Verbraucher gilt, auch für nicht-energieintensive Betriebe: 6,5 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ab 2026; das Gesetz ist seit dem 12. Dezember 2025 in Kraft. Für einen Haushalt mit 3.500 kWh/Jahr ergibt sich rechnerisch eine Entlastung von rund 100 Euro pro Jahr.
In Summe beziffert die Bundesregierung die jährliche Entlastung auf rund 10 Mrd. Euro (6,5 Mrd. Netzentgelt-Zuschuss plus etwa 3 Mrd. Stromsteuersenkung); der Industriestrompreis kommt mit 3,8 Mrd. Euro über drei Jahre hinzu.
Was offen bleibt
Der Industriestrompreis erreicht nur die rund 91 gelisteten energieintensiven Sektoren. Branchen wie Logistik, allgemeine Metallverarbeitung, Lebensmittelverarbeitung, Bau, Holzverarbeitung, Handwerk und Dienstleistungen erhalten ihn nicht. Verbände wie der BVMW und Handwerksorganisationen kritisieren die Beschränkung auf große, stromintensive Konzerne und fordern eine Entlastung für alle Betriebe.
Offen ist außerdem die Finanzierung breiterer Schritte: Bundesfinanzminister Lars Klingbeil verwies auf fehlende Haushaltsmittel als Grund, eine Stromsteuersenkung auch für Haushalte und alle Unternehmen nicht umzusetzen. Die nationale Ausgestaltung des Industriestrompreises ist mit der am 6. Mai 2026 im Bundesanzeiger veröffentlichten Förderrichtlinie zwar geregelt; die praktische Bewährung – Antragsabwicklung beim BAFA und die rückwirkende Auszahlung ab Anfang 2027 – steht aber noch aus. Für nicht-gelistete Betriebe bleiben damit vorerst die Stromsteuer-Senkung und der Netzentgelt-Zuschuss die relevanten Entlastungen.
Häufige Fragen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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