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Strom & GasJanuar 2026·4 Min Lesen

Gewerbestrom 2026: Aus welchen Bestandteilen sich der Preis zusammensetzt

Der Gewerbestrompreis 2026 setzt sich aus Beschaffung, Netzentgelten sowie Steuern, Abgaben und Umlagen zusammen. Wir zeigen die konkreten Cent-pro-Kilowattstunde-Werte, was beschlossen ist und wo Marktpreise schwanken.

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Von Andreas Müller
Energieberater · Geprüft am 12. Juli 2026

Die drei Hauptblöcke des Gewerbestrompreises

Der Preis für Gewerbestrom besteht 2026 aus drei großen Blöcken. Erstens die Beschaffung und der Vertrieb, also die reinen Stromkosten – grob etwa ein Drittel des Gesamtpreises. Zweitens die Netzentgelte mit rund einem Viertel; sie sind 2026 deutlich gesunken. Drittens die staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen, hinzu kommt die Konzessionsabgabe.

Nur der dritte Block lässt sich exakt beziffern: Stromsteuer (2,050 ct/kWh) plus netzentgeltbasierte Umlagen (2,946 ct/kWh) ergeben 4,996 ct/kWh. Auf die Summe aller Bestandteile fallen zusätzlich 19 % Umsatzsteuer an, die für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ein durchlaufender Posten ist.

Zur Orientierung: Ein Vergleichsportal beobachtete im Februar 2026 einen durchschnittlichen Gewerbestrompreis von rund 27,15 ct/kWh netto bei 10.000 kWh Jahresverbrauch, nach 28,72 ct/kWh in 2025. Das ist ein Marktbeobachtungswert, kein amtlicher Preis, und hängt stark von Verbrauch, Netzgebiet und Vertrag ab.

Stromsteuer: 2,05 ct/kWh – Entlastung nur fürs produzierende Gewerbe

Der allgemeine Stromsteuer-Regelsatz beträgt 2,05 ct/kWh (20,50 EUR/MWh) und ist seit 2003 unverändert (§ 3 StromStG).

Produzierende Unternehmen sowie Land- und Forstwirtschaft erhalten nach § 9b StromStG eine Steuerentlastung von 2,00 ct/kWh (20 EUR/MWh). Die effektive Reststeuer sinkt damit auf 0,05 ct/kWh, den EU-Mindeststeuersatz. Zwei Bedingungen sind zu beachten: Die Entlastung wird nur gewährt, soweit der jährliche Entlastungsbetrag 250 EUR übersteigt (Selbstbehalt, § 9b Abs. 2 StromStG), und die Begünstigung greift ab einem Jahresverbrauch von 12,5 MWh (12.500 kWh).

Diese dauerhafte Entlastung ist beschlossen: Der Bundestag verabschiedete am 13.11.2025 das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (Beschlussempfehlung Drucksache 21/2753), in Kraft ab 1. Januar 2026, getragen von CDU/CSU und SPD. Damit wurde die zuvor befristete Senkung auf den EU-Mindestsatz für rund 600.000 Unternehmen verstetigt.

Wichtig für die Abgrenzung: Die im Koalitionsvertrag angekündigte allgemeine Stromsteuersenkung für alle Endverbraucher wurde nicht umgesetzt. Reine Dienstleistungs- und Handelsbetriebe zahlen weiter 2,05 ct/kWh.

Umlagen 2026: 2,946 ct/kWh insgesamt

Die vier Übertragungsnetzbetreiber (50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW) veröffentlichten die netzentgeltbasierten Umlagen für 2026 am 25.10.2025. Die drei Posten (netto):

– KWKG-Umlage: 0,446 ct/kWh, ein Anstieg um rund 61 % gegenüber 2025 (0,277 ct/kWh). – Offshore-Netzumlage: 0,941 ct/kWh, plus rund 15,3 % gegenüber 2025. – Aufschlag für besondere Netznutzung (ehemals § 19 StromNEV-Umlage): 1,559 ct/kWh, nahezu konstant, für Standardabnahmestellen bis 1.000.000 kWh/Jahr.

In Summe ergeben sich 2,946 ct/kWh – ein Anstieg um etwa 0,295 ct/kWh bzw. rund 11 % gegenüber 2025. Der Aufschlag für besondere Netznutzung wurde zunächst unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Grundlage für den geplanten Bundeszuschuss veröffentlicht.

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Netzentgelte 2026: deutlich gesunken durch Bundeszuschuss

Die Netzentgelte sinken 2026 spürbar. Für Haushalte liegt der Rückgang im Schnitt bei -17,6 % bzw. -1,88 ct/kWh, für Gewerbebetriebe je nach Netzbetreiber und Spannungsebene zwischen -16,1 % und -26,4 %.

Ursache ist ein Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden EUR aus dem Klima- und Transformationsfonds an die vier Übertragungsnetzbetreiber; das Gesetz trat am 12.12.2025 in Kraft. Der Zuschuss ist auf 2026 begrenzt – ohne Fortsetzung würden die Netzentgelte mittelfristig wieder deutlich steigen.

Netzentgelte sind regional sehr unterschiedlich. Zur Orientierung auf Haushaltsebene: bundesweiter Durchschnitt rund 9,3 ct/kWh (brutto teils bis etwa 10,4 ct/kWh), niedrigstes Bundesland Mecklenburg-Vorpommern mit 7,4 ct/kWh, höchstes Hamburg mit 11,8 ct/kWh (Quellen: ene't / Bundesnetzagentur). Das eigene Netzgebiet bestimmt damit einen erheblichen Teil des Endpreises.

Beschaffung: der schwankende Marktanteil

Der Beschaffungsanteil ist der einzige Block, der nicht staatlich oder regulatorisch festgelegt ist – er folgt dem Börsen- und Terminmarkt und schwankt täglich. Die folgenden Werte sind Schätzungen mit Stand, keine amtlichen Zahlen, und stellen keine Anlageberatung dar.

Am Spotmarkt (Day-Ahead, EPEX Spot, Marktgebiet DE/LU) lag der durchschnittliche Großhandelspreis im Q1 2026 bei rund 102,17 EUR/MWh (10,2 ct/kWh), -8,7 % gegenüber dem Vorquartal; im Februar 2026 bei etwa 96,58 EUR/MWh.

Am Terminmarkt notierte das EEX German Power Future Base Cal-2026 Mitte September 2025 bei rund 86,40 EUR/MWh (8,64 ct/kWh). Bei täglicher Tranchenbeschaffung über 2025 ergab sich ein Mittel von etwa 87,40 EUR/MWh (8,74 ct/kWh), bei einer Quartalsspanne von 73 bis 97 EUR/MWh. Diese Werte enthalten keine Netzentgelte, Steuern oder Umlagen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Stromsteuer für mein Unternehmen 2026?+

Der Regelsatz beträgt 2,05 ct/kWh. Produzierende Betriebe sowie Land- und Forstwirtschaft zahlen nach § 9b StromStG effektiv nur 0,05 ct/kWh, sofern der Jahresverbrauch mindestens 12,5 MWh erreicht und der Entlastungsbetrag 250 EUR im Kalenderjahr übersteigt. Reine Dienstleistungs- und Handelsbetriebe zahlen weiterhin 2,05 ct/kWh.

Ist die gesenkte Stromsteuer für die Industrie dauerhaft oder befristet?+

Dauerhaft beschlossen. Der Bundestag verabschiedete am 13.11.2025 das Dritte Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (Beschlussempfehlung Drucksache 21/2753), in Kraft ab 1. Januar 2026. Die zuvor befristete Senkung auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,05 ct/kWh für rund 600.000 Unternehmen wurde damit verstetigt.

Warum sinken die Netzentgelte 2026?+

Wegen eines Bundeszuschusses von 6,5 Milliarden EUR aus dem Klima- und Transformationsfonds an die Übertragungsnetzbetreiber (Gesetz in Kraft seit 12.12.2025). Für Gewerbebetriebe ergibt sich je nach Netzbetreiber und Spannungsebene ein Rückgang von -16,1 % bis -26,4 %. Der Zuschuss ist auf 2026 begrenzt.

Wie hoch sind die Umlagen auf Gewerbestrom 2026 insgesamt?+

Die netzentgeltbasierten Umlagen summieren sich auf 2,946 ct/kWh: KWKG-Umlage 0,446 ct/kWh, Offshore-Netzumlage 0,941 ct/kWh und Aufschlag für besondere Netznutzung 1,559 ct/kWh. Zusammen mit der Stromsteuer von 2,050 ct/kWh ergeben sich 4,996 ct/kWh an Steuern und Umlagen, ohne Konzessionsabgabe und Mehrwertsteuer.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

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