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RepoweringJuli 2025·6 Min Lesen

Dachsanierung mit Photovoltaik: warum beides zusammen geplant werden sollte

Wer eine Bestands-PV-Anlage für eine Dachsanierung abbauen muss, zahlt für Demontage und Wiederaufbau einer 10-kWp-Anlage rund 3.700 bis 4.200 Euro doppelt. Gemeinsame Planung spart diese Kosten und entscheidet darüber, ob die alte, höhere Einspeisevergütung erhalten bleibt.

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Von Andreas Müller
Energieberater · Geprüft am 12. Juli 2026

Doppelkosten vermeiden: Demontage und Remontage zusammenlegen

Steht eine Dachsanierung an, während bereits eine PV-Anlage auf dem Dach liegt, fallen Kosten für Abbau und Wiederaufbau an, die bei getrennter Planung doppelt anfallen. Marktüblich sind (Stand 2026, regional und anbieterabhängig schwankend) etwa 100 bis 150 Euro/kWp für die Demontage und 150 bis 250 Euro/kWp für die Remontage inklusive erneuter Inbetriebnahme und Prüfung. Für eine 10-kWp-Anlage summiert sich das auf rund 3.700 bis 4.200 Euro gesamt: etwa 1.200 Euro Demontage, rund 2.000 Euro Wiederaufbau und Inbetriebnahme sowie 500 bis 1.000 Euro Gerüst.

Wer Dachsanierung und PV-Arbeiten in einem Zug terminiert, lässt das Gerüst nur einmal aufbauen und koordiniert Dachdecker und Solarteur in einer Baustellenphase. Die Sanierung selbst bewegt sich 2026 grob bei 250 bis 350 Euro/m² für eine komplette Steildach-Sanierung, im Einzelfall bei sehr aufwendigen Dächern auch bis rund 550 Euro/m²; eine reine Neueindeckung ohne Dämmung liegt bei 100 bis 200 Euro/m², mit Aufsparrendämmung bei 200 bis 350 Euro/m². Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus ergeben sich typisch 15.000 bis 65.000 Euro. Auch diese Werte sind statistische Mittelwerte (brutto), regional und saisonal stark schwankend.

Repowering und Einspeisevergütung: Wann der alte Satz erhalten bleibt

Ein Modulaustausch am selben Standort gilt vergütungsrechtlich nicht automatisch als Neuanlage. Bei Gebäude- und Dachanlagen erlaubt das EEG (§ 48 Abs. 4 EEG 2023; für Freiflächen § 38b Abs. 2), die alte, höhere Einspeisevergütung bis zur ursprünglichen Leistung weiterzunutzen, wenn Module ersetzt und nicht zugebaut werden. Die ersetzenden Module übernehmen dabei das ursprüngliche Inbetriebnahmedatum. Die mit dem Solarpaket I geschaffene Erweiterung, nach der der Austausch von Dachanlagen-Modulen auch ohne speziellen Anlass wie Defekt, Beschädigung oder Diebstahl zulässig sein soll (§ 48 Abs. 4 Satz 2 EEG 2023 mit Verweis auf § 38b Abs. 2), steht jedoch unter EU-beihilferechtlichem Genehmigungsvorbehalt und ist bis zur Freigabe durch die EU-Kommission nicht anwendbar. Stand Mitte 2026 war diese Genehmigung noch nicht erteilt; bis dahin gilt der Rechtsstand vom 15.05.2024, das heißt ein anlassloser Austausch von Dachanlagen wird vergütungsrechtlich nicht privilegiert. Bei der Planung sollten Sie den aktuellen Genehmigungsstand daher vorab prüfen.

Entscheidend für die Kombiplanung mit einer Dachsanierung ist die Abgrenzung bei einer Leistungserhöhung: Werden stärkere neue Module eingesetzt, gilt die alte Vergütung nur für den ursprünglichen Leistungsanteil. Der zusätzlich zugebaute Anteil erhält die aktuell gültige Vergütung für Neuanlagen. Wer also bei der Sanierung gleich auf leistungsstärkere Module wechselt, sollte den ursprünglichen und den neuen Leistungsanteil getrennt betrachten.

Aktuelle Sätze und Degression: Der Zeitfaktor 1. August 2026

Für die Wirtschaftlichkeit eines Repowerings, das vergütungsrechtlich als Neuanlage einzustufen wäre, sind die aktuellen Sätze maßgeblich. Im Zeitraum 1. Februar bis 31. Juli 2026 gelten bei Teileinspeisung 7,78 ct/kWh bis 10 kWp, anteilig 6,73 ct/kWh für 10 bis 40 kWp und 5,50 ct/kWh für 40 bis 100 kWp. Volleinspeisung bis 10 kWp liegt bei 12,34 ct/kWh.

Zum 1. August 2026 greift die nächste halbjährliche Degression von 1 Prozent, gesetzlich in § 49 EEG 2023 verankert. Voraussichtlich liegen die Sätze ab August bei rund 7,71 ct/kWh (Teileinspeisung bis 10 kWp) beziehungsweise etwa 12,23 ct/kWh (Volleinspeisung). Diese Werte sind eine Prognose auf Basis von 1 Prozent Degression; die amtliche Tabelle der Bundesnetzagentur wird erst kurz vor Periodenbeginn final veröffentlicht. Wer einen Neuanlagen-Anteil noch zum höheren Satz sichern möchte, sollte die Inbetriebnahme vor diesem Stichtag berücksichtigen. Der bei Inbetriebnahme festgelegte Satz bleibt für das Inbetriebnahmejahr plus 20 volle Kalenderjahre unverändert: Eine Inbetriebnahme im Juni 2026 sichert den Satz bis zum 31.12.2046.

Bestandsanlage einordnen lassen

Wo das Zusammenlegen von Dachsanierung und PV-Repowering Zeit und Kosten spart, zeigt der Blick auf Dachzustand und Anlagenalter.

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NRW: Solardachpflicht koppelt Dachsanierung und PV rechtlich

In Nordrhein-Westfalen gilt ab dem 1. Januar 2026 eine Solardachpflicht auch bei umfassender Dachsanierung von Bestandsgebäuden, also bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut. Punktuelle Reparaturen, Ziegeltausch oder Rinnenarbeiten lösen die Pflicht nicht aus.

Verlangt wird eine Mindestbelegung von 30 Prozent der geeigneten Dachfläche. Für Bestandsgebäude bis 10 Wohneinheiten gibt es alternativ eine Pauschalregel von 3 bis 8 kWp Mindestleistung. Ausnahmen bestehen bei Ungeeignetheit, Unwirtschaftlichkeit, Denkmalschutz oder entgegenstehender Gestaltungssatzung. Damit verknüpft die Landesbauordnung Dachsanierung und PV verbindlich: Wer in NRW die Dachhaut komplett erneuert, plant die PV nicht mehr optional dazu, sondern muss sie rechtlich mitdenken.

Was die gemeinsame Planung konkret bedeutet

Vor einer Dachsanierung mit bestehender oder geplanter PV-Anlage lassen sich folgende Punkte vorab prüfen: Erstens, ob ein reiner Modultausch ohne Leistungserhöhung möglich ist, sodass die alte Vergütung bis zur ursprünglichen Leistung erhalten bleibt und das ursprüngliche Inbetriebnahmedatum übernommen wird. Zweitens, ob eine geplante Leistungserhöhung in einen vergütungsgeschützten Altanteil und einen Neuanlagen-Anteil zum aktuellen Satz aufzuteilen ist. Drittens, ob die Inbetriebnahme eines Neuanlagen-Anteils vor dem 1. August 2026 sinnvoll terminiert werden kann, um den um 1 Prozent höheren Satz zu sichern. Viertens, ob in NRW die Sanierung als umfassende Dachsanierung gilt und damit die Solardachpflicht ab 1. Januar 2026 auslöst.

Die genannten Marktpreise für Demontage, Remontage und Dacheindeckung sind Schätzwerte mit Stand 2026 und schwanken regional, saisonal und nach Anbieter. Sie ersetzen kein konkretes Angebot und sind keine Anlageberatung. Die ab August 2026 genannten Vergütungssätze sind bis zur amtlichen Veröffentlichung eine Prognose. Die Reichweite der Solarpaket-I-Repowering-Erleichterung für Dachanlagen hängt von der noch ausstehenden EU-beihilferechtlichen Genehmigung ab und sollte vor der Planung auf ihren aktuellen Stand geprüft werden.

Häufige Fragen

Bleibt meine alte Einspeisevergütung beim Modulaustausch erhalten?+

Bei Gebäude- und Dachanlagen ja, sofern Module ersetzt und nicht zugebaut werden. Die alte Vergütung gilt dann bis zur ursprünglichen Leistung, und die neuen Module übernehmen das ursprüngliche Inbetriebnahmedatum (§ 48 Abs. 4 EEG 2023). Die mit dem Solarpaket I vorgesehene Erweiterung auf einen anlasslosen Austausch (ohne Defekt, Beschädigung oder Diebstahl) steht allerdings unter EU-beihilferechtlichem Genehmigungsvorbehalt und war Stand Mitte 2026 noch nicht freigegeben; bis zur Genehmigung gilt der Rechtsstand vom 15.05.2024. Bei höherer Leistung erhält nur der zugebaute Anteil den aktuellen Neuanlagen-Satz.

Wie viel kostet das Ab- und Wiederaufbauen einer PV-Anlage für eine Dachsanierung?+

Marktüblich sind etwa 100 bis 150 Euro/kWp für die Demontage und 150 bis 250 Euro/kWp für die Remontage. Für eine 10-kWp-Anlage ergeben sich rund 3.700 bis 4.200 Euro gesamt, inklusive etwa 500 bis 1.000 Euro Gerüst. Diese Doppelkosten lassen sich durch gemeinsame Planung von Dachsanierung und PV vermeiden. Es handelt sich um Marktpreise, Stand 2026, regional schwankend.

Warum spielt der 1. August 2026 eine Rolle für die Inbetriebnahme?+

Zum 1. August 2026 sinkt die Einspeisevergütung um 1 Prozent (§ 49 EEG 2023). Aktuell (1. Februar bis 31. Juli 2026) liegt die Teileinspeisung bis 10 kWp bei 7,78 ct/kWh; ab August voraussichtlich bei rund 7,71 ct/kWh. Der bei Inbetriebnahme festgelegte Satz bleibt für das Inbetriebnahmejahr plus 20 Kalenderjahre fixiert. Die August-Werte sind eine Prognose, die amtliche Tabelle erscheint kurz vor Periodenbeginn.

Löst eine Dachsanierung in NRW eine PV-Pflicht aus?+

Ab 1. Januar 2026 gilt in NRW eine Solardachpflicht bei umfassender Dachsanierung im Bestand, also bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut. Punktuelle Reparaturen, Ziegeltausch oder Rinnenarbeiten lösen sie nicht aus. Verlangt werden mindestens 30 Prozent der geeigneten Dachfläche oder pauschal 3 bis 8 kWp für Bestandsgebäude bis 10 Wohneinheiten. Ausnahmen gelten bei Ungeeignetheit, Unwirtschaftlichkeit, Denkmalschutz oder entgegenstehender Gestaltungssatzung.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

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