CO₂-Preis 2026: Was der nationale Emissionshandel für Gas und Kraftstoffe bedeutet
Ab dem 1. Januar 2026 wird der nationale CO₂-Preis nicht mehr gesetzlich festgesetzt, sondern in einem Korridor von 55 bis 65 Euro je Tonne versteigert. Für die Kostenaufteilung gilt der Mittelwert von 60 Euro. Was das für Ihre Gas- und Kraftstoffkosten bedeutet.
Vom Festpreis zum Preiskorridor: Das ändert sich am 1. Januar 2026
Bis einschließlich 2025 hat der Gesetzgeber den nationalen CO₂-Preis fest vorgegeben — zuletzt 55 Euro je Tonne CO₂. Ab dem 1. Januar 2026 entfällt dieser Festpreis. Stattdessen wird der Preis über die Versteigerung von Emissionszertifikaten innerhalb eines gesetzlich verankerten Korridors ermittelt: Mindestpreis 55 Euro, Höchstpreis 65 Euro je Tonne CO₂ (§ 10 Abs. 2 BEHG).
Den Rechtsrahmen für die Auktionen schafft die Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV). Sie wurde am 6. August 2025 vom Bundeskabinett beschlossen; in Kraft tritt sie mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Der Preiskorridor 55 bis 65 Euro für 2026 selbst wurde bereits durch die BEHG-Änderung im Rahmen des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 angelegt. Eine weitere BEHG-Änderung beschloss der Bundestag am 31. Januar 2025 mit dem TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz; sie bereitet vor allem den Übergang zum EU-ETS2 vor.
Für Sie heißt das: Der genaue Preis 2026 steht erst durch die Auktionen fest, bewegt sich aber gesichert zwischen 55 und 65 Euro je Tonne.
60 Euro je Tonne: Der maßgebliche Preis für die Kostenaufteilung
Weil der Preis 2026 nicht mehr fix ist, sondern aus dem Korridor entsteht, braucht es für Abrechnungs- und Kostenaufteilungszwecke einen festen Bezugswert. Für die CO₂-Kostenaufteilung greift § 4 Abs. 1 Nr. 2 CO2KostAufG, der für 2026 auf den Mittelwert des Preiskorridors nach § 10 Abs. 2 Satz 4 BEHG verweist.
Für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2026 gilt damit ein Wert von 60 Euro je Emissionszertifikat (Tonne CO₂). Dieser Betrag ist insbesondere für das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) relevant, also für die Aufteilung der CO₂-Kosten etwa zwischen Vermietern und Mietern.
Wenn Sie also kalkulieren oder abrechnen müssen, ist 60 Euro je Tonne der offizielle Rechenwert für 2026 — unabhängig davon, wo der Auktionspreis innerhalb des Korridors landet.
Konkrete Belastung bei Erdgas und Kraftstoffen
Erdgas: Bei einem Preis im Bereich 55 bis 65 Euro je Tonne fällt auf jede verbrauchte Kilowattstunde Erdgas ein CO₂-Anteil von rund 1,3 bis 1,55 ct/kWh an; am oberen Korridorende (65 Euro/t) sind es rund 1,4 ct/kWh. Das ist der Gesamt-CO₂-Anteil, nicht die Erhöhung. Beispielrechnung: ein Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Jahresverbrauch zahlt etwa 260 bis 310 Euro pro Jahr, bei 6.000 kWh rund 84 Euro pro Jahr (Schätzung Verbraucherzentrale, Konfidenz mittel).
Kraftstoffe: Am oberen Korridorende (rund 65 Euro/t) liegt der Gesamt-CO₂-Anteil bei bis zu rund 18,5 ct/Liter Benzin, bis zu rund 20,7 ct/Liter Diesel und bis zu rund 20,7 ct/Liter Heizöl (Schätzung Finanztip, Konfidenz mittel).
Wichtig für Ihre Fuhrpark- und Wärmekalkulation: Diese Werte sind die Gesamtbelastung, nicht der Aufschlag gegenüber dem Vorjahr.
In welchem Umfang der nationale Emissionshandel auf Ihre Gas- und Kraftstoffrechnung durchschlägt, lässt sich standortbezogen einordnen.
Die Erhöhung gegenüber 2025 fällt klein aus
Da der Preis von 55 Euro/t (2025) maximal auf 65 Euro/t (2026, oberes Korridorende) steigen kann, ist die zusätzliche Belastung gegenüber 2025 deutlich kleiner als der oben genannte Gesamtaufschlag.
Nach Angaben des Bundesumweltministeriums beträgt die Erhöhung gegenüber 2025 bei Erdgas maximal +0,22 ct/kWh. Bei den Kraftstoffen liegt der maximale Anstieg bei rund +2,9 ct/Liter Benzin und +3,2 ct/Liter Diesel (das Ministerium spricht pauschal von bis zu etwa drei Cent je Liter).
Verwechseln Sie diese Deltas nicht mit der Gesamtbelastung: Die 1,4 ct/kWh bei Gas sind der gesamte CO₂-Anteil, die +0,22 ct/kWh sind nur der Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr.
Gegen-Entlastungen, EU-ETS2-Verschiebung und das Risiko nach oben
Gegen-Entlastungen: Zeitgleich mit dem steigenden CO₂-Preis nennt die Bundesregierung mehrere Entlastungsmaßnahmen ab 2026 (Pressemitteilung Nr. 130/25 vom 29. Dezember 2025): Absenkung der Gasspeicherumlage, Senkung der Stromsteuer (laut Ministerium profitieren rund 600.000 produzierende Unternehmen) sowie eine Erhöhung der Entfernungspauschale auf einheitlich 38 ct ab dem 1. Kilometer. Die genannte Gesamtentlastung beträgt rund 10 Mrd. Euro pro Jahr.
EU-ETS2 verschoben: Die EU-Umweltminister (Rat der EU) haben sich am 5. November 2025 darauf verständigt, den Start des EU-Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (EU-ETS2) von 2027 auf 2028 zu verschieben. Damit bleibt der nationale Brennstoffemissionshandel länger maßgeblich; der Korridor 55 bis 65 Euro/t bleibt 2026 bestehen, ab 2027 soll die Bepreisung schrittweise an EU-ETS1 gekoppelt werden.
Risiko nach oben: Der Korridor 55 bis 65 Euro gilt nur für die begrenzte Auktionsphase. Reicht die Auktionsmenge nicht aus, müssen Inverkehrbringer in einer anschließenden Festpreis- bzw. Nachkaufphase zu höheren Preisen kaufen. Nach Branchen- bzw. Versorgerdarstellung (MVV) sind hier 68 Euro (Festpreisphase) bzw. 70 Euro (Nachkaufphase) im Gespräch. Diese Werte sind im offiziellen DEHSt-/BEHV-Text nicht beziffert und daher als Hinweis, nicht als gesicherter amtlicher Wert zu behandeln (Konfidenz niedrig).
Häufige Fragen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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