CO₂-Preis 2026: Warum Gas trotz Entlastung teuer bleiben kann
Zum 1. Januar 2026 endet die Festpreisphase im nationalen Emissionshandel, der CO₂-Preis steigt in den gesetzlichen Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Das addiert je nach Preisniveau rund 1,1 bis 1,5 ct/kWh auf den Gas-Arbeitspreis – während die politischen Entlastungen 2026 überwiegend an anderer Stelle wirken.
Was sich 2026 ändert: Vom Festpreis zur Versteigerung
Im nationalen Emissionshandel (nEHS, geregelt im BEHG) galt von 2021 bis 2025 ein gesetzlicher Festpreis je Emissionszertifikat – zuletzt 55 Euro pro Tonne CO₂ im Jahr 2025. Zum 1. Januar 2026 endet diese Festpreisphase. Ab 2026 werden die Zertifikate erstmals versteigert, allerdings innerhalb eines gesetzlich festgelegten Preiskorridors: Mindestpreis 55 Euro, Höchstpreis 65 Euro pro Tonne. Dieser Korridor ist in § 10 Abs. 2 BEHG geregelt und beschlossenes, geltendes Recht.
Verpflichtet zum Kauf der Zertifikate sind nicht die verbrauchenden Unternehmen selbst, sondern die Inverkehrbringer beziehungsweise Lieferanten auf der letzten Handelsstufe – bei Erdgas also die Lieferanten an die Endverbraucher. Diese geben die CO₂-Kosten über den Arbeitspreis an die verbrauchenden Unternehmen weiter. Für Sie als Gasbezieher bedeutet das: Der CO₂-Aufschlag erscheint nicht als separate Auktionsrechnung, sondern steckt im Arbeitspreis je kWh.
Der Auktionskalender 2026 im Detail
Der Auktionskalender des nationalen Emissionshandels (DEHSt/EEX) sieht für 2026 ein Gesamtvolumen von 192.085.240 Zertifikaten vor. Die erste Auktion findet am 1. Juli 2026 statt, die letzte am 28. Oktober 2026. Versteigert wird wöchentlich mittwochs zwischen 13:00 und 15:00 Uhr an der EEX, je Termin 10.671.000 Stück – innerhalb des Korridors von 55 bis 65 Euro.
Nach den Auktionen folgt laut der zugrunde liegenden Quelle ein nachgelagerter Festpreisverkauf vom 3. November bis 3. Dezember 2026 zu 68 Euro je Zertifikat in unbegrenzter Menge – also 3 Euro über dem Auktions-Höchstpreis von 65 Euro. Dieser 68-Euro-Wert ist mit mittlerer Konfidenz angegeben und sollte vor verbindlicher Verwendung gegen die DEHSt-Primärquelle gegengeprüft werden.
Was der CO₂-Preis konkret auf den Gaspreis addiert
Erdgas hat einen Emissionsfaktor von rund 0,201 kg CO₂ je kWh. Bei einem Korridorpreis von 65 Euro/t (Höchstpreis 2026) ergibt das einen Aufschlag von etwa 1,3 ct/kWh netto beziehungsweise rund 1,4 bis 1,5 ct/kWh inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Bei 55 Euro/t (Mindestpreis) liegt der Aufschlag entsprechend bei rund 1,1 ct/kWh netto.
Die Mehrbelastung durch den 2026er CO₂-Preis beziffert das Bundesumweltministerium (BMUKN, Stand 29.12.2025) auf "bis zu 0,22 Cent je kWh bei Erdgas" – dieser Wert bezieht sich auf den Höchstpreis von 65 Euro/t und beschreibt die maximale Preissteigerung 2026, nicht die reine Differenz innerhalb des Korridors.
In Jahreskosten umgerechnet nennt die Verbraucherzentrale (Stand 6.1.2026) für eine Gasheizung mit 20.000 kWh/Jahr inklusive MwSt.: 2025 rund 260 Euro CO₂-Kosten, 2026 zwischen etwa 260 und 310 Euro je nach Korridorpreis. Zum Vergleich Heizöl bei gleichem Verbrauch: 2026 zwischen 350 und 410 Euro/Jahr.
Warum der steigende CO₂-Preis Ihre Gaskosten trotz politischer Entlastungen weiter nach oben zieht, lässt sich nachrechnen.
Warum die Entlastungen den Gas-Arbeitspreis nicht senken
Das BMUKN hat zum 29.12.2025 ein Entlastungspaket angekündigt, das ausdrücklich "trotz steigendem CO₂-Preis" entlasten soll. Die Eckpunkte: eine Stromsteuersenkung für Unternehmen von rund 3 Mrd. Euro/Jahr, eine höhere Entfernungspauschale (rund 1,1 Mrd. Euro 2026, danach rund 1,9 Mrd./Jahr), eine Absenkung der Gasspeicherumlage sowie eine Gesamtentlastung bei den Energiekosten von rund 10 Mrd. Euro/Jahr. Ein Durchschnittshaushalt mit 20.000 kWh soll demnach rund 160 Euro sparen.
Der entscheidende Punkt für Ihre Kalkulation: Diese Entlastungen wirken überwiegend nicht auf den Gas-Arbeitspreis. Die Stromsteuersenkung betrifft Strom, die Entfernungspauschale die Einkommensteuer, die Gasspeicherumlage ist nur ein Teilbaustein des Gaspreises. Der CO₂-Aufschlag auf Gas von rund 1,3 bis 1,5 ct/kWh bleibt davon unberührt und steigt 2026 gegenüber dem Festpreis von 2025 tendenziell an.
Mittelfristig: EU-ETS 2 ab 2028 ohne nationalen Preisdeckel
Das nationale System (BEHG/nEHS) soll durch den EU-Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2) abgelöst werden. Per politischer Vereinbarung vom November 2025 wurde der Start von 2027 auf den 1. Januar 2028 verschoben; das BEHG/nEHS gilt übergangsweise weiter. Die Richtlinien-Anpassung gilt als sehr wahrscheinlich, ist aber noch nicht formal in Kraft – also Übergangsregelung, nicht final beschlossen.
Für 2027 besteht auf Bundesebene die politische Absicht, den Korridor von 55 bis 65 Euro/t fortzuführen. Eine gesetzliche Umsetzung liegt dafür noch nicht vor (Status: Absicht, nicht beschlossen).
Mit dem Wechsel in den freien Handel des EU-ETS 2 entfällt der nationale Preisdeckel. Als Prognose – stark unsicher, keine amtliche Zahl – nennen Experten zum ETS-2-Start einen möglichen Korridor von rund 70 bis 340 Euro je Zertifikat. Einen dämpfenden Mechanismus gibt es: Übersteigt der Preis 45 Euro/t (in Preisen von 2020, inflationsbereinigt), werden zusätzliche Zertifikate freigesetzt – nach der Reform 40 Mio. statt 20 Mio., bis zu zweimal pro Jahr (also bis 80 Mio. zusätzlich), flankiert von einer Marktstabilitätsreserve mit rund 600 Mio. Zertifikaten. Ob das Preisspitzen wirksam dämpft, ist offen.
Zur Einordnung des Marktumfelds, ausdrücklich als schwankende Momentaufnahme: Der ICE-TTF-Front-Month lag am 4.6.2026 bei rund 48,76 Euro/MWh, der Österreichische Gaspreisindex ÖGPI im Juni 2026 bei 49,08 Euro/MWh (+5,6 % zum Vormonat). Marktpreise schwanken stark; dies ist keine Anlageberatung.
Häufige Fragen
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