Förderende 2026/2027: Der Repowering-Fahrplan für Betreiber
2026 läuft erstmals eine größere Welle von PV-Anlagen aus der EEG-Förderung, parallel zwingt das EU-Beihilferecht zur EEG-Reform. Dieser Fahrplan ordnet die beschlossenen Fristen, Vergütungssätze und Repowering-Optionen für Betreiber.
Wann Ihre Förderung ausläuft – und was als Erstes greift
Der EEG-Vergütungsanspruch für PV- und Windanlagen läuft 20 Kalenderjahre plus das Inbetriebnahmejahr. Das Förderende fällt jeweils auf den 31.12. des 21. Betriebsjahres: Eine Anlage aus 2006 erhält bis 31.12.2026 die feste Vergütung. 2026 trifft damit erstmals eine größere PV-Welle (Quelle: Verbraucherzentrale).
Für ausgeförderte PV-Anlagen (Ü20) greift die Anschlussvergütung. Sie war ursprünglich bis 31.12.2027 befristet, wurde durch das Solarpaket I (Mai 2024) aber bis 31.12.2032 verlängert. Der Netzbetreiber muss Ihren Überschussstrom abnehmen; vergütet wird der Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Kostenpauschale.
Die Pauschale sinkt deutlich: 2025 lag sie bei 0,72 ct/kWh (mit intelligentem Messsystem 0,36 ct/kWh), 2026 bei 0,23 ct/kWh (Quelle: Verbraucherzentrale, Konfidenz mittel). Als Bezugsgröße diente der amtliche Jahresmarktwert Solar 2025 von 4,508 ct/kWh (Quelle: Netztransparenz/ÜNB). Der Jahresmarktwert Solar 2026 wird erst im Januar 2027 final veröffentlicht; die Monatsmarktwerte schwankten Anfang 2026 stark (Januar ca. 11,02 ct/kWh, Februar ca. 7,72 ct/kWh, März ca. 5,46 ct/kWh – Marktwerte, keine amtliche Jahreszahl).
Repowering PV: Module tauschen, Bestandsvergütung halten
Unter dem EEG 2023 ist ein Austausch der Solarmodule (Repowering) möglich, wobei die bestehende – in der Regel höhere – Einspeisevergütung für die Restlaufzeit erhalten bleibt. Das gilt unabhängig davon, ob die Altmodule noch funktionieren oder defekt sind; vorher war der Tausch nur im Defektfall vergütungsneutral (Quelle: Verbraucherzentrale, Konfidenz mittel).
Damit lässt sich der Ertragsverlust alternder Module ausgleichen, ohne die Restlaufzeit der Altvergütung aufzugeben. Prüfen Sie vor einem Tausch die genaue Restlaufzeit Ihres Vergütungsanspruchs (Inbetriebnahmejahr plus 20 Jahre) und ob der höhere Bestandssatz die Investition über die verbleibenden Jahre trägt.
Zum Vergleich: Die gesetzliche Einspeisevergütung für PV-Neuanlagen ab 1. Februar 2026 liegt bei Gebäudeanlagen bis 10 kWp bei 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung/Eigenverbrauch) bzw. 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung). Ab 1. August 2026 sinkt sie um rund 1 % auf 7,71 bzw. 12,23 ct/kWh. Bis 40 kW gelten 6,73/10,35 ct/kWh, bis 100 kW 5,50/10,35 ct/kWh (Quelle: Bundesnetzagentur).
Repowering Wind: Altanlagen, Ausschreibungen und Höchstwerte 2026
Bis Ende 2025 sind rund 16.000 MW (16 GW) installierter Windleistung vom Förderende (Ü20) betroffen. Repowering ersetzt typischerweise Altanlagen nach 20 Jahren durch größere, leistungsstärkere Anlagen (Quelle: EnBW, Konfidenz mittel).
Die Vergütung neuer Windleistung läuft über Ausschreibungen. Der von der Bundesnetzagentur am 16.12.2025 festgelegte Höchstwert für Wind an Land beträgt 7,25 ct/kWh, für Solar-Dachanlagen 10,00 ct/kWh – gültig für Ausschreibungen ab dem Gebotstermin 1. Februar 2026. Beide Werte liegen unter dem Vorjahr, begründet mit gesunkenen Stromgestehungskosten und starkem Wettbewerb (Quelle: BNetzA).
Das Ausschreibungsvolumen Wind an Land 2026 beträgt rund 10.000 MW, verteilt auf vier Gebotstermine. Der Termin am 1. Februar 2026 umfasste ca. 3.445 MW und war überzeichnet, der Termin am 1. Mai 2026 ca. 2.495 MW (Quelle: BDEW, Konfidenz mittel). Der anzulegende Wert orientiert sich an den Zuschlagswerten: Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert Wind an Land lag beim Gebotstermin 1. Februar 2026 bei 5,54 ct/kWh (Vorrunde 6,06 ct/kWh), standortabhängig über Gütefaktoren (Quelle: BNetzA, PM 31.03.2026).
Wann Ihr Repowering den meisten Sinn ergibt, richtet sich nach dem Auslaufen Ihrer Vergütung und dem Zustand der Anlage.
Der harte Stichtag: EEG-Reform 2027 und Differenzverträge
Die beihilferechtliche Genehmigung des aktuellen EEG-Fördersystems endet am 31. Dezember 2026; das aktuelle Förderinstrument für Wind an Land unter dem EEG 2023 ist von der EU-Kommission bis zum selben Datum genehmigt. Eine Reform (EEG 2027) ist damit zeitlich erzwungen (Quelle: GÖRG; BDEW).
Beschlossen ist die nächste Stufe über die EU-Strommarktverordnung: Ab 17. Juli 2027 müssen neue Stromerzeugungsanlagen über zweiseitige Differenzverträge (CfD) oder gleichwertige Systeme gefördert werden. Bei einem CfD greift ein Clawback – Betreiber zahlen Differenzbeträge zurück, wenn die Marktpreise die Förderschwelle übersteigen (Quelle: GÖRG).
Noch nicht beschlossen: Stand Juni 2026 befindet sich die EEG-Reform im Referentenentwurf-Stadium. Geplant ist, die feste Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen (genannt: bis 25 kW) durch verpflichtende Direktvermarktung zu ersetzen und CfD für größere Neuanlagen ab 2027 einzuführen; zentrale Punkte sollen 2026 finalisiert werden (Konfidenz niedrig). Behandeln Sie diese Punkte als Planungsstand, nicht als geltendes Recht.
Vermarktung nach der Förderung: Anschlussvergütung oder PPA
Nach dem Förderende stehen zwei Wege offen. Die Anschlussvergütung für Ü20-PV-Anlagen ist die regulierte Variante: Jahresmarktwert Solar minus Kostenpauschale (2026: 0,23 ct/kWh), garantierte Abnahme durch den Netzbetreiber, bis 31.12.2032 verfügbar. Bei einem amtlichen Jahresmarktwert Solar 2025 von 4,508 ct/kWh blieb davon ein niedriger einstelliger ct-Betrag.
Als Alternative bietet sich ein Stromliefervertrag (PPA) an. Realistische PPA-Preise für Solar- und Windstrom 2026 werden mit ca. 7,55 bis 10,8 ct/kWh angegeben; als Orientierung dient der Base Cal 2026 von ca. 95,65 EUR/MWh, der je nach Technologie nur anteilig erlöst wird – bei PV-Anlagen über den Profilfaktor maximal rund 60 %, bei Wind ca. 75–85 %. Hinzu kommen Herkunftsnachweise (~0,2 ct/kWh), abgezogen wird die Vermarkter-Marge (~1–2 ct/kWh). Diese Werte schwanken stark und sind keine amtliche Größe (Quelle: node.energy, Konfidenz niedrig; Stand 2026). Das ist keine Anlageberatung.
Für die Entscheidung gilt: Prüfen Sie die Restlaufzeit Ihrer Bestandsvergütung, die installierte Leistung und Ihren Eigenverbrauchsanteil, bevor Sie zwischen Anschlussvergütung, PPA und Repowering wählen.
Häufige Fragen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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Nicht nur informieren — prüfen lassen.
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