Gasspeicherfüllstände: Warum sie für Unternehmenskunden relevant bleiben
Die deutschen Gasspeicher waren Mitte Januar 2026 zu 47 Prozent gefüllt, die Wiederbefüllung im Juni 2026 läuft langsamer als in den Vorjahren. Was die geänderten Füllziele, die abgeschaffte Speicherumlage und schwankende Marktpreise konkret für gewerbliche Gasverbraucher bedeuten.
Aktuelle Füllstände: 47 Prozent im Januar, langsame Befüllung im Juni 2026
Laut Jahresrückblick der Bundesnetzagentur (Stand 12.01.2026) waren die deutschen Gasspeicher Mitte Januar 2026 zu 47 Prozent gefüllt. Im Sommer 2026 verläuft die Wiederbefüllung langsamer als in den Vorjahren. Sekundärquellen nennen rund 33,0 Prozent zum 04.06.2026 bei einem EU-Durchschnitt von 40,76 Prozent; eine Schätzung für Mitte Juni 2026 liegt bei etwa 37 Prozent. Diese Tageswerte schwanken und stammen nicht aus einer amtlichen Quelle (Konfidenz niedrig).
Amtliche tagesaktuelle Füllstände und Großhandelspreise veröffentlicht die Bundesnetzagentur auf ihrer Seite 'Aktuelle Lage Gasversorgung', die werktäglich aktualisiert wird (zuletzt 20.06.2026). Die konkreten Tageswerte sind dort in interaktiven Grafiken hinterlegt. Wenn Sie als gewerblicher Verbraucher Ihre Beschaffung an der Versorgungslage ausrichten, ist diese Primärquelle der verlässliche Bezugspunkt – nicht die in Sekundärmedien kursierenden Einzelwerte.
Zur Einordnung des Verbrauchs: Deutschland verbrauchte 2025 insgesamt 864 TWh Gas, ein Plus von rund 2,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Hauptlieferanten waren Norwegen (44 Prozent), die Niederlande (24 Prozent) und Belgien (21 Prozent); LNG steuerte über vier Terminals 106 TWh bei, das sind 10,3 Prozent der Importe (Bundesnetzagentur, Stand 12.01.2026).
EU-Verordnung: 90 Prozent bleiben, aber mit flexiblerem Zeitfenster
Das Europäische Parlament hat am 8. Juli 2025 (542 Ja, 109 Nein, 30 Enthaltungen) eine Anpassung der EU-Gasspeicherverordnung beschlossen. Das 90-Prozent-Füllstandsziel bleibt erhalten, muss aber nicht mehr fix zum 1. November erreicht werden, sondern flexibel im Zeitfenster zwischen dem 1. Oktober und 1. Dezember. Ziel der Flexibilisierung ist, den Befüllungsdruck zu entzerren und so Preisspitzen zu dämpfen.
Zusätzlich dürfen Mitgliedstaaten bei schwierigen Marktbedingungen um bis zu 10 Prozentpunkte vom 90-Prozent-Ziel abweichen; die EU-Kommission kann diese Abweichung um weitere 5 Prozentpunkte erhöhen. Die Verordnung wurde bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Für Sie bedeutet das: Das politische Mengengerüst der Befüllung ist mittelfristig gesetzt, der genaue Zeitpunkt der Befüllung wird aber marktabhängiger – mit entsprechenden Folgen für die saisonale Preisstruktur.
Deutsche Füllziele: 80 und 45 Prozent je Speichertyp
Die deutsche Gasspeicherfüllstandsverordnung (GasSpFüllstV) ist seit dem 5. Mai 2025 in Kraft und setzt differenzierte Füllziele zum 1. November: 80 Prozent für Kavernenspeicher und vier süddeutsche Porenspeicher, 45 Prozent für die übrigen Porenspeicher, darunter Rehden und Bad Lauchstädt. Im Durchschnitt ergibt sich daraus ein Gesamt-Füllziel von rund 70 Prozent für Deutschland.
Die Differenzierung trägt der Tatsache Rechnung, dass Kavernen- und Porenspeicher technisch unterschiedlich ein- und ausspeichern. Für die Bewertung der Versorgungslage heißt das: Ein deutscher Gesamtfüllstand sollte am differenzierten Zielwert (~70 Prozent) gemessen werden, nicht am EU-weiten 90-Prozent-Ziel.
Wie stark Speicherstände Ihre Beschaffung bewegen, hängt davon ab, wann und in welchem Modell Sie Ihre Mengen einkaufen.
Gasspeicherumlage abgeschafft: rund 2 Milliarden Euro Entlastung für Großkunden
Zum 1. Januar 2026 wurde die Gasspeicherumlage abgeschafft. Rechtlich wurde dabei vom Umlageverfahren nach § 35e EnWG auf das Erstattungsverfahren nach § 35f EnWG umgestellt; die Trading Hub Europe GmbH erhebt seit dem 01.01.2026 keine Gasspeicherumlage mehr. Der letzte Wert vor der Abschaffung lag bei 0,289 ct/kWh (2,89 EUR/MWh), gültig ab dem 1. Juli 2025.
Künftige Kosten möglicher Gasspeicherbefüllungen trägt laut Bundesregierung (Mitteilung vom 03.12.2025) der Bundeshaushalt; Trading Hub Europe bleibt Marktgebietsverantwortliche. Die Bundesregierung beziffert die Entlastung durch die Abschaffung 2026 auf insgesamt mehr als 3 Milliarden Euro, davon rund 1 Milliarde Euro für private Haushalte und rund 2 Milliarden Euro für Großkunden aus Industrie und Gewerbe. Ein Beispielhaushalt mit 20.000 kWh Jahresverbrauch spart knapp 58 Euro.
Für gewerbliche Verbraucher entfällt damit ein bislang verbrauchsabhängiger Aufschlag von zuletzt 0,289 ct/kWh. Prüfen Sie konkret, ob Ihr Lieferant diesen Wegfall ab Januar 2026 in der Abrechnung abbildet, da die Umlage zuvor in der Regel separat auf die bezogene Menge erhoben wurde.
Marktpreise im Juni 2026: zwischen 41,5 und 51 EUR/MWh – nur als Schätzung
Die folgenden Preisangaben sind Marktwerte beziehungsweise Prognosen, keine amtlichen Zahlen, und schwanken stark; sie ersetzen keine Anlageberatung. Der TTF-Frontmonat-Gaspreis lag laut Marktdienst bei 48,76 EUR/MWh (Stand 04.06.2026). Im Tagesverlauf Mitte Juni bewegte sich der Preis nach verschiedenen Quellen zwischen etwa 41,5 und 51 EUR/MWh.
Nach einer Sekundärquelle fiel der TTF-Preis Anfang/Mitte Juni 2026 innerhalb kurzer Zeit von rund 51 auf etwa 41,5 EUR/MWh – den tiefsten Stand seit April – ausgelöst durch geopolitische Entspannung beim LNG-Transit an der Straße von Hormus (Konfidenz niedrig). Als Basisszenario nennt ein Marktdienst 42 bis 55 EUR/MWh für die folgenden vier bis sechs Wochen; bei geopolitischer Eskalation 55 bis 75 EUR/MWh. Für das zweite Halbjahr 2026 erwarten Marktexperten teils rund 37 EUR/MWh. Alle Prognosen sind unsicher. Für Ihre Beschaffung gilt: Die langsame Befüllung im Sommer 2026 und die flexibilisierten Füllfristen können die übliche Sommer-Winter-Preisstruktur verschieben – belastbar bleibt nur der tagesaktuelle Marktpreis, abgesichert über die amtlichen Daten der Bundesnetzagentur.
Häufige Fragen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
Nicht nur informieren — prüfen lassen.
MySmartEnergy ordnet ein, wie relevant die Gasspeicherfüllstände für Ihre Beschaffung bleiben.