Checkliste Strom & Gas: 12 Fragen für die nächste Vertragsrunde
Zwölf konkrete Prüfpunkte für Gewerbe- und Industriekunden vor dem nächsten Strom- oder Gasvertrag – von der entfristeten Stromsteuersenkung 2026 über den CO2-Preiskorridor bis zum Sonderkündigungsrecht nach § 41 EnWG. Mit den belegten Zahlen und Rechtsgrundlagen für 2026.
Was sich 2026 bei Steuern, Abgaben und Netzentgelten ändert
Drei Posten verschieben 2026 die Kalkulation – jeder mit eigener Rechtsgrundlage und eigenem Stand.
Stromsteuer für das produzierende Gewerbe: Beschlossen und entfristet wird die Stromsteuer ab 2026 dauerhaft auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,05 ct/kWh gesenkt (statt Regelsatz 2,05 ct/kWh). Das ergibt eine Entlastung von 2,00 ct/kWh. Profitieren über 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie die Land- und Forstwirtschaft. Die Steuermindereinnahmen aus dem Bundeshaushalt liegen 2026 bei rund 1,5 Mrd. Euro und ab 2027 bei rund 3 Mrd. Euro pro Jahr. Wichtig: Die Entlastung greift erst ab 12.500 kWh Jahresverbrauch (Sockelbetrag). Prüfen Sie, ob Ihr Betrieb zum berechtigten Kreis zählt und ob der reduzierte Satz im Angebot bereits eingepreist ist.
Nationaler CO2-Preis (BEHG/nEHS): 2026 endet die Festpreisphase (2025 zuletzt 55 Euro/t). Ab 2026 wird im gesetzlichen Preiskorridor versteigert – Mindestpreis 55 Euro, Höchstpreis 65 Euro je Tonne CO2 (§ 10/§ 11 BEHG, beschlossen), bei Knappheit Nachkauf zu 68 Euro/t. Die Auktionen laufen an der EEX Leipzig ab Anfang Juli 2026, wöchentlich bis voraussichtlich Ende Oktober 2026 (Quelle: DEHSt). Für Erdgas bedeutet der CO2-Preis bei 65 Euro/t einen Gesamtaufschlag von netto rund 1,3 ct/kWh (65 Euro/t × Emissionsfaktor 0,201 kg CO2/kWh); gegenüber 2025 (55 Euro/t) ist das ein Anstieg von rund +0,2 ct/kWh netto (DEHSt).
Netzentgelte Strom: Die Übertragungsnetzentgelte sinken 2026 im Bundesdurchschnitt auf 2,86 ct/kWh (von 6,65 ct/kWh 2025, rund -57 %) – wesentlich durch einen Bundeszuschuss. Für Industrie fällt die Entlastung je nach Netzbetreiber und Spannungsebene mit ca. -0,15 bis -2,25 ct/kWh unterschiedlich aus. Die Verteilnetzentgelte bleiben regional sehr verschieden (Haushaltsbezug: ca. 9,2 ct/kWh in Mecklenburg-Vorpommern bis 14,4 ct/kWh in Hamburg). Diese Netzentgelt-Schätzung trägt mittlere Konfidenz – maßgeblich ist Ihr konkreter Netzbetreiber.
Welche Umlagen noch im Preis stecken
Die EEG-Umlage wurde zum 1. Juli 2022 auf null gesenkt und zum 1. Januar 2023 gesetzlich abgeschafft; die EE-Förderung läuft seither über den Bundeshaushalt. Steht in einem Angebot oder einer Abrechnung noch eine EEG-Umlage, ist das ein Fehler – nachfragen.
Verbleibend für 2026 verzeichnet ist der Aufschlag nach § 19 StromNEV (Aufschlag für besondere Netznutzung) mit 1,56 ct/kWh (von BNetzA/netztransparenz veröffentlicht). KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage kommen zusätzlich hinzu; die hierfür kursierenden Werte (~0,28-0,45 bzw. ~0,82-0,94 ct/kWh) sind nicht primär verifiziert und tragen geringere Konfidenz. Lassen Sie sich die Umlagen im Angebot einzeln und mit Stand ausweisen, statt sie nur in einem Sammelposten zu akzeptieren.
Preisniveau 2026 als Orientierung – mit klarem Stand-Vermerk
Zwei Arten von Zahlen helfen beim Einordnen eines Angebots: amtsnahe Durchschnitte und Marktpreise. Letztere schwanken täglich – sie sind Orientierung, keine Anlageberatung.
Durchschnittlicher Industriestrompreis (BDEW-Strompreisanalyse): Bei Neuabschlüssen für kleine/mittlere Industrie rund 16,7 ct/kWh (Stand April 2026), -0,9 ct/kWh gegenüber Vorjahr. Mittelgroße Industrie ~15,9 ct/kWh, große Industrie (70-150 Mio. kWh/a) ~14,4 ct/kWh. Die Werte schwanken je Analyse (Januar 2026: ~16,0 ct/kWh).
Großhandel Strom (Marktpreis, schwankend): Das Front-Jahr Cal-2027 Baseload notierte an der EEX im Frühjahr/Juni 2026 bei rund 96 Euro/MWh, ca. +21 % gegenüber Vorjahresniveau. Keine amtliche Zahl – aktuelle Settlements direkt bei der EEX abrufen.
Großhandel Gas (Marktpreis, schwankend): Für das Marktgebiet THE signalisierte der EEX-Terminmarkt für Cal-2026 Beschaffungskosten von rund 8,5-9,5 ct/kWh; der Neukunden-Gaspreis lag im Juni 2026 im Schnitt bei ca. 9,4 ct/kWh (niedrigere Konfidenz). Tagesaktuelle Großhandelspreise für THE veröffentlicht die BNetzA. Nutzen Sie diese Bandbreiten für die Beschaffungsstrategie (Tranchenkauf, Timing) – nicht als Festwert.
Welche der zwölf Prüffragen vor Ihrer Vertragsrunde wirklich zählen, hängt von Verbrauchsprofil und aktueller Vertragslage ab.
Messung und Lastgang: warum Ihr Verbrauch das Netzentgelt bestimmt
Die Abrechnungsart entscheidet mit über die Kosten. Faustregel: Ab ca. 100.000 kWh Stromjahresverbrauch ist die registrierende Leistungsmessung (RLM) mit 15-Minuten-Lastgang vorgesehen; darunter wird per Standardlastprofil (SLP) abgerechnet. Bei Gas erfolgt die RLM-Messung typischerweise stündlich (mittlere Konfidenz).
Bei RLM beeinflussen Leistungsspitzen (Höchstlast, ggf. Benutzungsdauer) direkt das Netzentgelt. Das macht Lastmanagement und Peak Shaving wirtschaftlich relevant: Wer Spitzen kappt, senkt nicht nur die Arbeitskosten, sondern den Leistungspreisanteil. Prüfen Sie vor der Vertragsrunde, ob Ihr Verbrauch nahe der 100.000-kWh-Schwelle liegt und welche Messart künftig gilt.
Vertragsrecht B2B: was Sie selbst prüfen müssen
Im Gewerbevertrag schützt Sie der Verbraucherschutz nicht. Die strengen Regeln aus § 309 Nr. 9 BGB – maximal 24 Monate Erstlaufzeit, keine stillschweigende Verlängerung um 12 Monate, höchstens 1 Monat Kündigungsfrist nach Erstlaufzeit (verschärft seit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge zum 01.03.2022) – gelten für Unternehmer/B2B-Energieverträge NICHT direkt. B2B-Klauseln werden nur über § 307 BGB mit großzügigerem Maßstab geprüft; längere Laufzeiten und Verlängerungsklauseln sind hier zulässig. Praxisfolge: Laufzeit, automatische Verlängerung und Kündigungsfrist müssen Sie aktiv selbst im Vertrag prüfen.
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung: Rechtsgrundlage ist § 41 EnWG (und BGB). Bei einseitiger Preiserhöhung oder wesentlicher Vertragsänderung können Sie außerordentlich ohne reguläre Frist kündigen. Die Reaktionszeit nach Erhalt des Preiserhöhungsschreibens ist in der Regel kurz (oft ca. 2 Wochen / bis zum Wirksamwerden – mittlere Konfidenz). Achtung: Bei reinen Durchreichungen von Steuern und Umlagen ist das Sonderkündigungsrecht je nach Vertrag eingeschränkt – die konkrete Preisanpassungsklausel entscheidet.
Häufige Fragen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
Weitere Artikel zum Thema
Nicht nur informieren — prüfen lassen.
MySmartEnergy geht mit Ihnen die entscheidenden Fragen vor Ihrer nächsten Strom- und Gas-Vertragsrunde durch.