Lieferantenwechsel 2026: Chancen, Risiken und Fristen bei Strom und Gas
Der technische Stromwechsel läuft seit dem 6. Juni 2025 binnen 24 Stunden, beim Gas ist der Stichtag verschoben. Was beschlossen ist, was noch aussteht und worauf Sie als Unternehmen bei Fristen und Beschaffung achten müssen.
24-Stunden-Wechsel Strom: seit Juni 2025 in Kraft
Seit dem 6. Juni 2025 muss der technische Stromlieferantenwechsel binnen 24 Stunden und an jedem Werktag möglich sein. Rechtsgrundlage ist § 20a EnWG; die konkrete Ausgestaltung legte die Bundesnetzagentur in der Festlegung BK6-22-024 fest.
Wichtig für die Praxis: Der schnelle Wechsel betrifft ausschließlich den technischen Datenprozess zwischen den Marktteilnehmern, nicht die Beendigung Ihres bestehenden Vertrags. Vertragliche Kündigungsfristen bleiben unberührt. Die 24 Stunden beginnen also nicht in dem Moment, in dem Sie einen neuen Vertrag unterschreiben, sondern erst, wenn der Wechselprozess sauber angestoßen werden kann.
Zentraler Schlüssel für den reibungslosen Ablauf ist seit Juni 2025 die Marktlokations-ID (MaLo-ID). Sie sollte beim Vertragsabschluss angegeben werden, damit der 24-Stunden-Wechsel zuverlässig startet. Halten Sie die MaLo-ID Ihrer Verbrauchsstellen daher griffbereit, bevor Sie einen Neuvertrag abschließen.
24-Stunden-Wechsel Gas: Gesetz beschlossen, Technik verschoben
Beim Gas ist sauber zwischen Beschluss und tatsächlicher Umsetzbarkeit zu trennen. Der Bundestag beschloss die EnWG-Novelle am 13. November 2025; gesetzlich verankert ist der schnelle Gaswechsel über § 20a EnWG im Rahmen des EU-Gas- und Wasserstoffpakets, mit dem Ziel-Stichtag 1. Januar 2026.
Technisch ist dieser Stichtag jedoch nicht realisierbar. Die Bundesnetzagentur aktualisiert die Marktprozesse für den Gasbereich (GeLi Gas 2.0) erst zum 1. April 2026. Erst danach folgen die weiteren Umsetzungsschritte für den 24-Stunden-Gaswechsel, der dadurch frühestens Mitte 2026 möglich wird. Kurz: Das Gesetz ist beschlossen, die technische Scharfschaltung verschoben.
Für Ihre Planung heißt das: Verlassen Sie sich beim Gas im ersten Halbjahr 2026 noch nicht auf einen Wechsel innerhalb von 24 Stunden. Beim Strom ist die schnelle Abwicklung bereits Realität, beim Gas zunächst nur die rechtliche Grundlage.
Preisniveau 2026: Wo Strom und Gas stehen
Für die Beschaffungsentscheidung lohnt der Blick auf Endkunden- und Großhandelszahlen.
Strom für Industrie: Laut BDEW-Strompreisanalyse vom Januar 2026 liegt der durchschnittliche Strompreis für kleine bis mittlere Industriebetriebe (Jahresverbrauch 160.000 bis 20 Mio. kWh, Mittelspannung) 2026 bei 16,0 ct/kWh — ein Rückgang um 1,6 ct/kWh gegenüber dem Vorjahr. Für die mittlere Industrie (20 bis 70 Mio. kWh/a) lag der Wert 2025 bei 15,8 bis 15,9 ct/kWh.
Strom-Großhandel: Der durchschnittliche Day-Ahead-Großhandelspreis 2025 in der Gebotszone DE/LU betrug laut Bundesnetzagentur (Pressemitteilung vom 5. Januar 2026) 89,32 EUR/MWh, also rund 8,9 ct/kWh netto — ein Anstieg um 13,8 % gegenüber 78,51 EUR/MWh in 2024. In 573 von 8.760 Stunden waren die Preise negativ, in 40 Stunden über 300 EUR/MWh; der Anteil erneuerbarer Energien lag bei 58,8 %.
Gas: Laut BDEW-Gaspreisanalyse lag der durchschnittliche Gaspreis (bei 20.000 kWh Jahresverbrauch) im April 2026 bei 11,61 ct/kWh, für Neuverträge niedriger bei 10,86 ct/kWh. Seit Anfang März 2026 sind die Gaspreise spürbar gestiegen, bleiben aber deutlich unter dem 2022-Niveau und stabilisieren sich auf einem höheren Stand als vor der Krise.
Terminmarkt (Schätzung, keine amtlichen Werte, tagesaktuell volatil): Der EEX-Strom-Future für Lieferung Oktober 2026 lag bei rund 13,10 ct/kWh inklusive 19 % Mehrwertsteuer. Beim Gas fiel der TTF-Spotpreis am 17. Juni 2026 auf 41,43 EUR/MWh; das THE-Frontjahr 2027 lag im Juni 2026 bei knapp 40 EUR/MWh. Diese Marktwerte schwanken stark und sind keine Anlageberatung.
Ob ein Wechsel Sie wirklich entlastet, klärt sich erst beim Blick auf Kündigungsfristen, Laufzeiten und Ihre aktuellen Konditionen.
Kein automatischer Verbraucherschutz für B2B-Kunden
Gewerbe- und B2B-Kunden profitieren nicht automatisch von den verbraucherschützenden Regelungen. Energieversorger sind bei Index- oder Preisanpassungsklauseln nicht automatisch verpflichtet, Unternehmen über Preiserhöhungen zu informieren, und ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht in allen Fällen.
Deshalb müssen kleine und mittlere Unternehmen ebenso wie Großkunden vor einer Kündigung die individuellen Vertragsklauseln genau prüfen — insbesondere Preisanpassungs- und Indexklauseln sowie die vereinbarten Kündigungsfristen. Was im Privatkundenbereich als Schutzmechanismus greift, gilt im B2B-Vertrag nur, wenn es ausdrücklich vereinbart wurde.
Praxis: Kündigung und Beschaffung aufeinander abstimmen
Der beschleunigte 24-Stunden-Wechsel ändert nichts an den vertraglichen Kündigungsfristen. Ein schneller Wechsel ist nur möglich, wenn der Vertrag mit dem alten Versorger ordentlich beendet ist und alle erforderlichen Daten — insbesondere die MaLo-ID — vorliegen.
Konkrete Prüfschritte vor einem Wechsel:
1. Kündigungsfrist und Vertragsende im bestehenden Vertrag heraussuchen — der schnelle technische Wechsel ersetzt keine versäumte Kündigung. 2. Preisanpassungs- und Indexklauseln prüfen, da ein Sonderkündigungsrecht im B2B nicht automatisch besteht. 3. MaLo-ID je Verbrauchsstelle bereithalten und beim Neuabschluss angeben. 4. Kündigungstermin und Neuabschluss am Beschaffungsfenster ausrichten, damit Sie nicht in einer ungünstigen Marktphase abschließen müssen. 5. Beim Gas einplanen, dass der 24-Stunden-Wechsel frühestens Mitte 2026 technisch verfügbar ist.
Wer Kündigung und Beschaffung sauber synchronisiert, vermeidet ungewollte Vertragsverlängerungen und nutzt den schnellen Stromwechsel als das, was er ist: ein technischer Prozess, kein Ersatz für sorgfältige Vertragsführung.
Häufige Fragen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
Nicht nur informieren — prüfen lassen.
MySmartEnergy prüft Chancen, Risiken und Fristen, bevor Sie Ihren Strom- oder Gaslieferanten wechseln.