Für Fachpartner: Marktplatz-Zugang
StartseiteMagazinGebäudemodernisierungsgesetz: Was die GEG-Reform für Energieentscheidungen bedeutet
GesetzgeberOktober 2025·4 Min Lesen

Gebäudemodernisierungsgesetz: Was die GEG-Reform für Energieentscheidungen bedeutet

Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 den Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes beschlossen: Die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht beim Heizungstausch entfällt zugunsten von Technologieoffenheit, neue Gas- und Ölheizungen müssen ab 2029 aber einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen. Der Stand ist ein Regierungsentwurf, noch nicht verkündet.

AM
Von Andreas Müller
Energieberater · Geprüft am 12. Juli 2026

Was beschlossen ist und was noch Entwurf bleibt

Das Bundeskabinett hat am 13. Mai 2026 (Mittwoch) den Gesetzentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen. Das GModG novelliert das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und setzt unter anderem die EU-Gebäuderichtlinie (EU) 2024/1275 um (Quelle: bundesregierung.de).

Wichtig für Ihre Planung: Stand Juni 2026 handelt es sich um einen Regierungsentwurf, der vom Kabinett beschlossen, aber noch nicht verkündet und nicht in Kraft ist. Konkrete ct/kWh-Werte und CO2-Preise stehen nicht im Gesetzentwurf selbst. Viele der unten genannten Detailwerte (gestaffelte Brennstoffquote, Sanierungspflichten für Nichtwohngebäude, Mietkosten-Aufteilung) stammen aus Entwurfsanalysen, nicht aus dem verkündeten Gesetzblatt. Die Faktenlage zu harten Beträgen ist daher teils noch offen (Quelle: energie-fachberater.de).

Laut BBSR-GEG-Portal lief das parlamentarische Verfahren: erste Lesung im Bundestag am 11. Juni 2026, Bundesrat-Beratung am 12. Juni 2026, öffentliche Anhörung im Wirtschaftsausschuss am 22. Juni 2026. Eine Zustimmungspflicht des Bundesrats besteht nicht.

Heizungstausch: 65-Prozent-Pflicht entfällt, Technologieoffenheit kommt

Kern der Reform: Die bisherige Vorgabe, dass die Wärmeversorgung zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen muss, entfällt. An ihre Stelle tritt Technologieoffenheit — möglich bleiben demnach Wärmepumpe, Gas, Öl, Fernwärme, Hybridlösungen und Biomasse (Quelle: bundesregierung.de).

Laut BBSR-GEG-Portal werden dafür die §§ 71 bis 72 GEG aufgehoben, die bisher die Anforderungen an Heizungsanlagen regelten (unter anderem die 65-Prozent-EE-Pflicht, Beratungspflicht und Betriebsverbote für alte Kessel). Diese Angabe ist mit mittlerer Sicherheit belegt.

Für Gemeinden über 100.000 Einwohner verschiebt sich der an die kommunale Wärmeplanung gekoppelte Stichtag der 65-Prozent-EE-Pflicht vom 1. Juli 2026 auf den 1. November 2026 (Quelle: BBSR-GEG-Portal, mittlere Sicherheit).

Bio-Treppe: gestaffelte Quote für neue Gas- und Ölheizungen ab 2029

Statt der pauschalen Erneuerbaren-Pflicht sieht der Entwurf eine gestaffelte Pflichtquote klimafreundlicher Brennstoffe für neue Gas- und Ölheizungen vor — informell als Bio-Treppe bezeichnet. Der Mindestanteil biogener beziehungsweise klimaneutraler Brennstoffe steigt nach dieser Entwurfsanalyse wie folgt:

- ab 1.1.2029: mindestens 10 Prozent - ab 1.1.2030: mindestens 15 Prozent - ab 1.1.2035: mindestens 30 Prozent - ab 1.1.2040: mindestens 60 Prozent

Diese Prozentstaffel stammt aus einer Entwurfsanalyse (Quelle: haufe.de). Die Bundesregierung selbst nennt auf ihrer Seite lediglich eine moderate Grüngas- oder Grünölquote ab 2029 als Kerninstrument — ohne Prozent-Angabe (Quelle: bundesregierung.de). Wer ab 2029 eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, sollte die wachsende Brennstoffquote in der Betriebskostenrechnung einkalkulieren, auch wenn die exakten Werte erst mit dem verkündeten Gesetz feststehen.

Auswirkung auf Ihren Standort prüfen

Welche Heizungs- und Sanierungsentscheidungen die GEG-Reform bei Ihnen auslöst, hängt von Gebäudezustand und Energiequelle ab.

Situation einordnen lassen →

EPBD-Umsetzung: Nullemissionsgebäude, Sanierungspflichten, Mietkosten

Über den Heizungstausch hinaus setzt das GModG die EU-Gebäuderichtlinie um. Die folgenden Werte stammen aus einer Entwurfsanalyse (Quelle: haufe.de) und sind mit niedriger Sicherheit belegt — also als geplante Inhalte zu verstehen, nicht als geltendes Recht:

- Nullemissionsgebäude-Standard: für Behördengebäude ab 2028, für alle Neubauten ab 2030. - Lebenszyklusanalyse/Ökobilanzierung (§ 88b GModG-E): ab 1.1.2028 für Neubauten über 1.000 m², ab 1.1.2030 für alle Neubauten. - Sanierung von Nichtwohngebäuden nach dem Worst-first-Prinzip (MEPS): bis 2030 die schlechtesten 16 Prozent, bis 2033 die schlechtesten 26 Prozent des Bestands.

Für Vermieter relevant: Ab dem 1.1.2028 sollen CO2-Kosten und Erdgas-Netzentgelte pauschal hälftig zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden (Quelle: haufe.de, niedrige Sicherheit).

Förderung und nächste Schritte

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt 2026 erhalten und soll verstetigt werden. Die maximale Förderquote liegt bei 70 Prozent auf maximal 30.000 Euro förderfähige Kosten je Wohneinheit. Sie setzt sich zusammen aus Grundförderung (30 Prozent), Klimageschwindigkeitsbonus (bis 20 Prozentpunkte), Einkommensbonus (30 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro) und gegebenenfalls einem Effizienzbonus (5 Prozent, nur für Wärmepumpen mit Erdreich, Grundwasser oder Abwasser als Wärmequelle oder mit natürlichem Kältemittel). Maßgeblich für den Einkommensbonus ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen (Durchschnitt des zweit- und drittletzten Jahres vor Antragstellung), nicht das Brutto- oder Nettoeinkommen. Der Antrag läuft über die KfW. Laut Regierung ist die Förderung bis mindestens 2029 gesichert (Quelle: thermondo.de, mittlere Sicherheit).

Zum Zeitplan: Die Heizungstausch-Regelungen sollen unmittelbar nach Verkündung greifen (erwartet Juli/Anfang August 2026), die EPBD-Umsetzungsregelungen rund sechs Monate später. Verschiedene Quellen nennen alternativ November 2026 als Inkrafttretensdatum (Quelle: BBSR-GEG-Portal, mittlere Sicherheit). Die Bundesregierung will das GModG 2030 mit Blick auf seinen Beitrag zu den Klimaschutzzielen im Gebäudebereich evaluieren (Quelle: bundesregierung.de).

Häufige Fragen

Gilt die 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht beim Heizungstausch noch?+

Nach dem Kabinettsentwurf vom 13. Mai 2026 entfällt die Vorgabe von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien. Stattdessen gilt Technologieoffenheit (Wärmepumpe, Gas, Öl, Fernwärme, Hybrid, Biomasse). Der Entwurf ist Stand Juni 2026 aber noch nicht verkündet und nicht in Kraft.

Welchen Anteil klimafreundlicher Brennstoffe müssen neue Gas- oder Ölheizungen nutzen?+

Eine Entwurfsanalyse nennt eine gestaffelte Quote: ab 1.1.2029 mindestens 10 Prozent, ab 1.1.2030 mindestens 15 Prozent, ab 1.1.2035 mindestens 30 Prozent und ab 1.1.2040 mindestens 60 Prozent biogene beziehungsweise klimaneutrale Brennstoffe. Die Bundesregierung selbst spricht ohne Prozent-Angabe von einer moderaten Grüngas- oder Grünölquote ab 2029.

Wie hoch ist die Heizungsförderung 2026?+

Die maximale Förderquote der BEG liegt bei 70 Prozent auf höchstens 30.000 Euro förderfähige Kosten je Wohneinheit (Grundförderung 30 Prozent, Klimageschwindigkeitsbonus bis 20 Prozentpunkte, Einkommensbonus 30 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro, ggf. Effizienzbonus 5 Prozent — letzterer nur für Wärmepumpen mit Erdreich, Grundwasser oder Abwasser als Wärmequelle oder mit natürlichem Kältemittel). Maßgeblich für den Einkommensbonus ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen, nicht das Brutto- oder Nettoeinkommen. Antrag über die KfW; laut Regierung bis mindestens 2029 gesichert.

Ab wann gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz?+

Stand Juni 2026 ist es ein vom Kabinett beschlossener Entwurf, noch nicht verkündet. Die Heizungstausch-Regelungen sollen unmittelbar nach Verkündung greifen (erwartet Juli/Anfang August 2026), die EPBD-Regelungen rund sechs Monate später. Einige Quellen nennen alternativ November 2026.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

Weitere Artikel zum Thema

AgNes 2026: Warum die Netzentgeltreform für Unternehmen wichtig wird
CO₂-Preis 2026: Was der nationale Emissionshandel für Gas und Kraftstoffe bedeutet
Großspeicher-Boom 2026: Was der Markt für Unternehmen bedeutet
Smart Meter für KMU: Was der Rollout für Strom- und Gasdaten bedeutet

Nicht nur informieren — prüfen lassen.

MySmartEnergy ordnet ein, was die GEG-Reform für Ihre Energieentscheidungen bedeutet.

Energiekosten prüfen lassen →