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RepoweringAugust 2025·5 Min Lesen

Repowering für Gewerbedächer: Warum Unternehmen anders rechnen sollten

Für Gewerbebetriebe entscheidet nicht die Einspeisevergütung über die Wirtschaftlichkeit einer Dach-PV, sondern der Eigenverbrauch. Repowering kann zudem die alte, höhere Bestandsvergütung sichern (§ 38b Abs. 2 EEG).

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Von Andreas Müller
Energieberater · Geprüft am 12. Juli 2026

Warum die Einspeisevergütung für Gewerbe das falsche Leitkriterium ist

Wer eine Gewerbe-Dachanlage allein an der Einspeisevergütung misst, rechnet am eigenen Lastprofil vorbei. Die von der Bundesnetzagentur bestätigten Sätze für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 1.2.2026 und 31.7.2026 sind nach Größenklasse gestaffelt (Rechtsgrundlage § 21 Abs. 1, § 53 Abs. 1 EEG):

- bis 10 kWp: 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung) - 10 bis 40 kWp: 6,73 ct/kWh (Teil) / 10,35 ct/kWh (Voll) - 40 bis 100 kWp: 5,50 ct/kWh (Teil) / 10,35 ct/kWh (Voll)

Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass der im Solarpaket I geplante Aufschlag von 1,5 ct/kWh für Anlagen ab 40 kW in diesen Sätzen noch NICHT enthalten ist, weil die EU-beihilferechtliche Genehmigung aussteht.

Dieser Vergütung steht der vermiedene Netzbezug gegenüber. Laut BDEW-Strompreisanalyse (Stand 15.04.2026) liegt der durchschnittliche Strompreis bei Neuabschlüssen für kleine bis mittlere Industriebetriebe 2026 bei 16,7 ct/kWh (Marktdurchschnitt, individuelle Gewerbepreise schwanken, häufig 18 bis 25 ct/kWh inklusive aller Bestandteile). Eine ins Netz gespeiste Kilowattstunde bringt einem 40-bis-100-kWp-Betrieb also 5,50 ct, eine selbst verbrauchte spart rund 16,7 ct oder mehr. Genau dieser Abstand ist der Grund, warum Eigenverbrauch und nicht Einspeisung über die Wirtschaftlichkeit entscheidet.

Der eigentliche Hebel: Stromgestehungskosten gegen Netzbezug

Der wirtschaftliche Kern ist der Vergleich zwischen den Kosten des selbst erzeugten Solarstroms und dem Netzbezug. Laut Fraunhofer-ISE-Studie „Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien" (Juli 2024) erreichen große Dachanlagen über 30 kWp Stromgestehungskosten (LCOE) von etwa 4 bis 10 ct/kWh, kleine Dachanlagen liegen bei 6,4 bis 13,0 ct/kWh. (Die Studie stammt von 2024, enthält also keinen 2026-Stichtag.)

Damit liegt selbst erzeugter Solarstrom deutlich unter dem Netzbezug von durchschnittlich 16,7 ct/kWh. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt teuren Zukauf durch günstige Eigenerzeugung — das ist die eigentliche Rendite, nicht die Einspeisung.

Entscheidend ist deshalb die Eigenverbrauchsquote. Ohne Speicher liegt sie bei Gewerbeanlagen typischerweise bei 30 bis 50 Prozent; mit passendem Stromspeicher lässt sie sich auf über 80 Prozent steigern (Praxis-/Branchenangaben, abhängig vom konkreten Lastprofil, keine amtliche Zahl). Wer den Eigenverbrauch hebt, verschiebt die Bilanz von der niedrig vergüteten Einspeisung hin zur hohen Ersparnis beim Netzbezug.

Repowering: alte Vergütung halten und Ertrag steigern

Seit dem 1.1.2023 erlaubt das EEG den Erhalt der alten, oft höheren Bestandsvergütung beim Modultausch. Geregelt ist das für Gebäudeanlagen in § 38b Abs. 2 EEG (Freiflächen: § 48 Abs. 4 EEG): Ersetzende Module übernehmen Inbetriebnahmezeitpunkt, Vergütungshöhe UND Restlaufzeit der ersetzten Module — bis zur Höhe der vorher installierten Leistung. Wichtig: Repowering ohne speziellen Anlass (also über Defekt, Schaden oder Diebstahl hinaus) steht laut Clearingstelle EEG/KWKG noch unter EU-beihilferechtlichem Genehmigungsvorbehalt.

Das ist für Bestandsanlagen aus den frühen Jahren der Förderung relevant, deren Vergütungssätze weit über den heutigen liegen. Statt diese Sätze durch eine Neuinbetriebnahme zu verlieren, lässt sich die Restlaufzeit mitnehmen.

Technisch kommt der Ertragseffekt hinzu. Repowering steigert den Ertrag auf gleicher Fläche oft um 30 bis 50 Prozent. Module aus den frühen 2000ern lieferten rund 100 bis 130 Wp/m², heute sind über 200 Wp/m² Standard — die Leistung pro Dachfläche kann sich nahezu verdoppeln. Eine Anlage von 2011 liefert durch Degradation heute oft 5 bis 10 Prozent weniger Strom als zur Inbetriebnahme (Branchen-/Erfahrungswerte). Mehr Leistung auf demselben Dach bedeutet bei gutem Lastprofil auch mehr Eigenverbrauch.

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Netzentgelte und Lastmanagement: der oft übersehene Posten

Neben dem reinen Energiepreis sind die Netzentgelte ein eigener Hebel. Sie liegen 2026 im Schnitt bei rund 9,3 ct/kWh; Anfang 2026 gab es bundesweit einen Rückgang um etwa 15,4 Prozent, ausgelöst durch einen staatlichen Zuschuss von 6,5 Mrd. Euro zu den Übertragungsnetzentgelten (Marktdaten BDEW/Strommarkt, keine fixe amtliche Einzelzahl pro Betrieb).

Für Betriebe mit passendem Lastprofil erlaubt § 19 Abs. 2 StromNEV individuelle, reduzierte Netzentgelte: für atypische Netznutzer (Jahreshöchstlast vorhersehbar außerhalb der Hochlastzeitfenster) und für intensive Netznutzer. Anbieter berichten in der Praxis von Einsparungen von 20 bis 40 Prozent der Netzentgelte (Praxis-/Anbieterangaben, keine amtliche Garantie).

Diese Regelung ist im Umbruch. Die Bundesnetzagentur hat das Festlegungsverfahren BK4-24-027 zur Reform der individuellen Netzentgelte eingeleitet; atypische Netznutzung und Bandlastprivileg sollen durch flexibilitätsbasierte Sondernetzentgelte ersetzt werden. Status: ENTWURF beziehungsweise Konsultationsphase, noch NICHT final beschlossen, ein konkretes Inkrafttretensdatum steht nicht fest. Mehrere Marktquellen nennen eine Einführung „ab Januar 2026" — dieses Datum ist daher unsicher. Wer auf reduzierte Netzentgelte setzt, sollte den Verfahrensstand prüfen und nicht auf Bestandsschutz vertrauen.

Versorgungssicherheit: Notstrom ist nicht Ersatzstrom

Ein Standortargument, das in der Rechnung oft fehlt, ist die Betriebssicherheit bei Netzausfall. Hier gilt es, zwei Begriffe zu trennen. Einfache Notstromfähigkeit stützt nur kritische IT, etwa über eine USV. Echter Ersatzstrom (Netzersatzbetrieb) kann den gesamten Betrieb weiterführen, erfordert dafür aber eine physische Netztrennung und schwarzstartfähige Wechselrichter (fachlich-technische Einordnung, keine Regulierungszahl).

Der relevante Markt für Gewerbespeicher — Eigenverbrauch, Lastspitzenkappung und Notstrom in Kombination — liegt im Segment 25 bis 500 kWh. Dieselbe Speicherinvestition, die den Eigenverbrauch auf über 80 Prozent hebt, kann je nach Auslegung auch zur Lastspitzenkappung und zur Notstrom- oder Ersatzstromversorgung beitragen. Wer Repowering plant, sollte diese Funktionen gemeinsam betrachten, statt Speicher, Eigenverbrauch und Ausfallsicherheit getrennt zu rechnen.

Häufige Fragen

Lohnt sich Repowering, wenn die alte Anlage noch läuft?+

Der wirtschaftliche Reiz liegt im Erhalt der Bestandsvergütung. Nach § 38b Abs. 2 EEG (gültig seit 1.1.2023) übernehmen ersetzende Module Inbetriebnahmezeitpunkt, Vergütungshöhe und Restlaufzeit der alten Module bis zur Höhe der vorher installierten Leistung. Hinzu kommt eine Ertragssteigerung auf gleicher Fläche von oft 30 bis 50 Prozent. Wichtig: Repowering ohne speziellen Anlass (über Defekt, Schaden oder Diebstahl hinaus) steht noch unter EU-beihilferechtlichem Genehmigungsvorbehalt.

Wie viel spart eine selbst verbrauchte Kilowattstunde gegenüber der Einspeisung?+

Der Abstand ist groß. Eine 40-bis-100-kWp-Anlage erhält für eingespeisten Strom bei Teileinspeisung 5,50 ct/kWh (Inbetriebnahme 1.2.–31.7.2026, laut Bundesnetzagentur). Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde spart dagegen den Netzbezug, der 2026 für kleine bis mittlere Industriebetriebe im Schnitt bei 16,7 ct/kWh liegt (BDEW, Stand 15.04.2026). Eigenverbrauch ist damit mehrfach so wertvoll wie Einspeisung.

Sinkt die Einspeisevergütung weiter?+

Ja, die Absenkung erfolgt halbjährlich. Zum 1.8.2026 sinken die Sätze laut Fortschreibung auf rund 7,71 ct/kWh (Teileinspeisung bis 10 kWp) beziehungsweise 12,23 ct/kWh (Volleinspeisung). Diese Werte für ab August sind Prognose, nicht amtlich final. Der jeweils geltende Satz ist nach Inbetriebnahme über 20 Jahre garantiert.

Kann ein Gewerbebetrieb seine Netzentgelte senken?+

Unter § 19 Abs. 2 StromNEV sind reduzierte Netzentgelte für atypische und intensive Netznutzer möglich; Anbieter nennen in der Praxis 20 bis 40 Prozent Einsparung (keine amtliche Garantie). Netzentgelte liegen 2026 im Schnitt bei rund 9,3 ct/kWh. Achtung: Die Bundesnetzagentur reformiert diese Regelung im Verfahren BK4-24-027 (Entwurf/Konsultation, noch nicht final, Inkrafttretensdatum unsicher).

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

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