Ein Drittel des neuen Windkraftausbaus kommt bereits aus Repowering
Im ersten Halbjahr 2026 gingen in Deutschland 423 neue Windenergieanlagen mit zusammen 2.363 Megawatt ans Netz. 135 davon mit 770 Megawatt entfielen auf Repowering — rund ein Drittel des Zubaus entsteht damit an Standorten, die es bereits gibt.
Die Halbjahreszahlen 2026 im Überblick
Im ersten Halbjahr 2026 wurden in Deutschland 423 neue Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 2.363 Megawatt in Betrieb genommen. Auf Repowering entfielen davon 135 Anlagen mit 770 Megawatt (Fachagentur Wind und Solar, Status des Windenergieausbaus im 1. Halbjahr 2026, Stand 23.07.2026; Bundesverband WindEnergie, Halbjahresbilanz vom 23.07.2026).
Parallel dazu wurden im selben Zeitraum 9,1 Gigawatt neue Windenergieleistung genehmigt. Genehmigung und Inbetriebnahme sind zwei getrennte Schritte: Die 9,1 Gigawatt beschreiben, was künftig gebaut werden darf, nicht was bereits Strom erzeugt.
Für die Einordnung eines einzelnen Standortes sind diese Zahlen kein Maßstab, aber ein Hinweis auf die Richtung: Repowering ist kein Randthema des Ausbaus mehr, sondern trägt einen erheblichen Teil davon. Standorte, an denen bereits Windenergieanlagen stehen, rücken damit stärker in den Blick von Planung und Projektentwicklung.
Wichtig für die Lesart: Es handelt sich um Halbjahreswerte. Sie lassen sich nicht ohne Weiteres auf das Gesamtjahr hochrechnen, weil Inbetriebnahmen über das Jahr ungleich verteilt sind und einzelne große Projekte einen Halbjahreswert deutlich verschieben können.
Anlagenzahl oder Leistung: warum der Anteil zweimal gerechnet wird
Der Repowering-Anteil lässt sich auf zwei Arten bestimmen, und beide Werte liegen nah beieinander. Nach der Anlagenzahl sind es 135 von 423 Anlagen, also rund 32 Prozent. Nach der Leistung sind es 770 von 2.363 Megawatt, also ebenfalls rund 33 Prozent.
Dass beide Werte in diesem Halbjahr fast gleich ausfallen, ist keine Selbstverständlichkeit. Sie fallen auseinander, sobald Repowering-Anlagen im Schnitt größer oder kleiner sind als die übrigen Neuanlagen. Wer Zahlen aus verschiedenen Quellen vergleicht, sollte deshalb immer prüfen, welche der beiden Bezugsgrößen gemeint ist.
Für die Beurteilung eines Standortes ist die Leistung die aussagekräftigere Größe, weil sie mit dem Stromertrag zusammenhängt. Die Anlagenzahl beschreibt dagegen, wie viele Bauwerke im Landschaftsbild stehen — eine Frage, die für Kommunen, Anwohner und Genehmigungsverfahren wichtig ist.
Beide Perspektiven zusammen ergeben das Bild: Ein Drittel der neuen Leistung entsteht an Standorten mit Vorgeschichte, ohne dass dafür neue Flächen erstmals für Windenergie erschlossen werden mussten.
9,1 Gigawatt genehmigt: warum daraus nicht sofort Anlagen werden
Der Genehmigungsbestand von 9,1 Gigawatt im ersten Halbjahr 2026 übertrifft die tatsächlich in Betrieb genommene Leistung von 2.363 Megawatt deutlich. Das ist kein Widerspruch, sondern die normale Abfolge eines Projekts: Nach der Genehmigung folgen Ausschreibungsteilnahme, Finanzierung, Anlagenbestellung, Netzanschluss und Bau.
Jeder dieser Schritte hat eine eigene Dauer. Lieferzeiten für Anlagen, verfügbare Kranzeiten, Ausbau- und Anschlussarbeiten am Netz sowie die Reihenfolge in Ausschreibungen entscheiden mit, wann eine genehmigte Anlage tatsächlich Strom liefert. Ein hoher Genehmigungsstand ist deshalb ein Indikator für die kommenden Jahre, nicht für das laufende.
Für Betreiber und Flächeneigentümer hat das eine praktische Folge: Wer heute über Repowering nachdenkt, plant nicht für dieses oder das nächste Quartal. Die Vorlaufzeiten sind der Grund, warum eine frühe Einordnung des Standortes sinnvoll ist, auch wenn eine Entscheidung noch nicht ansteht.
Umgekehrt heißt das auch: Ein hoher Genehmigungsbestand ist keine Garantie dafür, dass jedes genehmigte Projekt gebaut wird. Genehmigungen können ungenutzt bleiben, wenn sich wirtschaftliche Rahmenbedingungen oder Projektpläne ändern.
Ob Ihr Standort für eine weiterführende Betrachtung in Frage kommt, hängt von Anlagenalter, Fläche, Genehmigungslage und Netzanschluss ab.
Was die Zahlen für Betreiber von Bestandsanlagen bedeuten
Dass ein Drittel des Zubaus aus Repowering stammt, sagt nichts über die Eignung eines einzelnen Standortes aus. Es zeigt aber, dass die Verfahren, die Anlagentechnik und die Projektpraxis für diesen Weg vorhanden sind — Repowering ist ein eingeübter Vorgang und kein Sonderfall.
Für Betreiber älterer Anlagen ist vor allem die zeitliche Perspektive relevant. Anlagen, die auf das Ende ihrer regulären Förderung zulaufen, stehen ohnehin vor einer Entscheidung. Die Optionen — Weiterbetrieb, technische Maßnahmen, Repowering, Kooperation, Verkauf oder Rückbau — behandelt der Beitrag zu Windenergieanlagen nach 20 Jahren.
Für Flächeneigentümer stellt sich eine andere Frage: Was ist im Pachtvertrag geregelt, wenn die Anlagen ersetzt werden sollen? Laufzeiten, Verlängerungsoptionen und die Frage, ob ein Repowering vertraglich vorgesehen ist, entscheiden mit darüber, ob ein Projekt überhaupt zustande kommen kann.
Kommunen wiederum betrifft die Entwicklung doppelt: über die Planung der Flächen und über die finanzielle Beteiligung an Bestandsprojekten. Welche Regelungen dafür gelten, steht im Beitrag zur kommunalen Beteiligung nach § 6 EEG.
Wie sich ein einzelner Standort in diese Entwicklung einordnet
Marktdaten beschreiben Durchschnitte. Ob ein konkreter Standort geeignet ist, hängt unter anderem von den jeweils geltenden natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen beziehungsweise dem einschlägigen Prüfverfahren ab. Hinzu kommen die Zulässigkeit nach Planungs- und Genehmigungsrecht, die Abstände zu Wohnbebauung und Schutzgebieten sowie die Kapazität des Netzanschlusses.
Diese Punkte lassen sich nicht aus einer Statistik ableiten. Sie brauchen die Daten des Standortes: Anzahl, Typ und Alter der Bestandsanlagen, die Lage, die Flächen- und Pachtsituation sowie die vorhandenen Genehmigungsbescheide mit ihren Nebenbestimmungen.
Aus diesen Angaben ergibt sich eine erste Einordnung — ob eine vertiefte Betrachtung sinnvoll erscheint und welche Fragen zuerst zu klären wären. Aussagen zu Ertrag, Genehmigungsdauer oder Wirtschaftlichkeit setzen dagegen Standortgutachten, behördliche Abstimmung und eine konkrete Anlagenplanung voraus.
Wie stark sich Anlagenzahl und Leistung beim Repowering typischerweise verschieben, zeigt die Auswertung genehmigter Projekte im Beitrag zu den Zahlen des Windkraft-Repowerings 2026.
Häufige Fragen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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