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WindenergieAugust 2026·6 Min Lesen

Windkraft-Repowering 2026: 27 Prozent weniger Anlagen, mehr als dreifache Leistung

Die Fachagentur Wind und Solar hat erstmals systematisch ausgewertet, was Repowering in Deutschland tatsächlich bewirkt: 1.708 genehmigte Repoweringanlagen ersetzen 2.327 Bestandsanlagen. Die Anlagenzahl sinkt um 27 Prozent — die installierte Leistung steigt von 3.314 auf 10.127 Megawatt.

CM
Von Cem Maxelon
Geprüft am 1. August 2026

Was die Auswertung zeigt: 1.708 neue Anlagen ersetzen 2.327 alte

Die Fachagentur Wind und Solar hat genehmigte Repoweringprojekte im Zeitraum Januar 2023 bis April 2026 erstmals systematisch ausgewertet. Das Ergebnis: 1.708 neue Repoweringanlagen ersetzen 2.327 Bestandsanlagen. Die installierte Leistung dieser Standorte steigt dabei von 3.314 auf 10.127 Megawatt (Fachagentur Wind und Solar, Hintergrundpapier „Dimensionen des Repowerings", 22.06.2026).

Zwei Bewegungen laufen hier gegeneinander. Die Zahl der Anlagen sinkt um rund 27 Prozent — 619 Windenergieanlagen weniger an denselben Standorten. Gleichzeitig verdreifacht sich die Leistung mehr als: Aus 3.314 Megawatt werden 10.127 Megawatt, das entspricht dem gut Dreifachen des Ausgangswertes.

Für die Beurteilung eines Standortes ist genau diese Trennung wichtig. Wer Repowering allein an der Zahl der Windräder misst, liest die Entwicklung falsch. Maßgeblich für Ertrag und Wirtschaftlichkeit ist die installierte Leistung und der daraus erzielbare Stromertrag — nicht die Stückzahl auf der Fläche.

Wichtig für die Lesart: Die Auswertung erfasst genehmigte Projekte — nicht bereits errichtete oder am Netz befindliche Anlagen. Zwischen Genehmigung und Inbetriebnahme liegen Ausschreibung, Finanzierung, Anlagenbestellung, Netzanschluss und Bau; einzelne Genehmigungen werden auch gar nicht umgesetzt. Die Zahlen beschreiben damit das genehmigte Potenzial dieses Zeitraums und nicht den heutigen Anlagenbestand.

Genehmigte Repoweringprojekte Januar 2023 bis April 2026
2.327
Bestandsanlagen vorher
1.708
Neuanlagen nachher
3.314 MW
Leistung vorher
10.127 MW
Leistung nachher
Quelle: Fachagentur Wind und Solar, Hintergrundpapier „Dimensionen des Repowerings“, 22.06.2026. Erfasst sind genehmigte Projekte, nicht bereits errichtete Anlagen.

Von 1,4 auf 5,9 Megawatt: warum weniger Anlagen mehr Leistung bringen

Der Hebel liegt in der Anlagengröße. Rechnerisch ergibt sich aus den ausgewerteten Projekten eine durchschnittliche Generatorleistung der Bestandsanlagen von rund 1,4 Megawatt; die ersetzenden Anlagen kommen im Mittel auf rund 5,9 Megawatt (Fachagentur Wind und Solar, 22.06.2026). Eine moderne Anlage leistet damit im Schnitt gut das Vierfache ihrer Vorgängerin.

Dahinter steht kein einzelner technischer Sprung, sondern eine Kombination: größere Rotordurchmesser erfassen mehr Fläche, größere Nabenhöhen erreichen gleichmäßigere Windverhältnisse, und die Anlagentechnik selbst wandelt den erfassten Wind effizienter um. Zusammen führt das dazu, dass eine Position im Windpark deutlich mehr beiträgt als früher.

Praktisch heißt das: Ein Standort, der heute mit acht kleinen Anlagen belegt ist, kann nach dem Repowering mit fünf oder sechs modernen Anlagen ein Vielfaches erzeugen. Ob das an einem konkreten Standort so aufgeht, hängt allerdings von Fläche, Abständen, Genehmigungslage und Netzanschluss ab — die Durchschnittswerte der Auswertung sind kein Versprechen für den Einzelfall.

Weniger Anlagen sind dabei nicht das Ziel, sondern eine Folge. Wo größere Anlagen mehr Abstand zueinander brauchen, passen schlicht weniger auf dieselbe Fläche. Es gibt auch Projekte, in denen die Anlagenzahl gleich bleibt oder steigt — der Durchschnitt über alle ausgewerteten Projekte sagt nichts über die Planung eines einzelnen Windparks aus.

Was ein bestehender Windstandort mitbringt

Bestehende Windstandorte haben gegenüber der Suche nach neuen Flächen einen praktischen Vorsprung. Der Standort ist als Windstandort etabliert, die Windverhältnisse sind über Jahre gemessen statt prognostiziert, und die Erschließung ist vorhanden: Zuwegungen, Kranstellflächen und die Anbindung ans Netz existieren bereits in einer Form, an die sich anknüpfen lässt.

Auch die Flächenverfügbarkeit ist häufig geklärt. Wo Pachtverträge mit Eigentümern und Vereinbarungen mit der Gemeinde bestehen, muss nicht bei null begonnen werden. Diese Verträge laufen allerdings nicht automatisch weiter — Laufzeiten, Kündigungsfristen und die Frage, ob ein Repowering vertraglich überhaupt vorgesehen ist, gehören zu den ersten Punkten einer Prüfung.

Hinzu kommt die Akzeptanz vor Ort. An einem Standort, an dem seit Jahren Windenergieanlagen stehen, ist die Anlage Teil des Landschaftsbildes und der örtlichen Routine. Das ersetzt keine Beteiligung und keine Genehmigung, verändert aber die Ausgangslage gegenüber einem Standort, an dem erstmals Windenergie geplant wird.

Diese Vorteile sind der Grund, warum Repowering im Ausbau eine eigene Rolle spielt. Sie führen aber nicht dazu, dass ein Bestandsstandort automatisch geeignet ist — sie senken lediglich den Aufwand für die Punkte, die andernorts zuerst geklärt werden müssen.

Ausgangssituation aufnehmen

Ob sich an Ihrem Standort eine weiterführende Betrachtung lohnt, entscheidet sich an Anlagenalter, Fläche, Genehmigungslage und Netzanschluss.

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Warum nicht jeder Altstandort repoweringfähig ist

Ein bestehender Standort ist eine gute Ausgangslage, aber keine Zusage. Moderne Anlagen sind deutlich größer als die Anlagen der 1990er- und 2000er-Jahre. Größere Höhen und Rotordurchmesser verändern die Abstandsfrage zu Wohnbebauung, Infrastruktur und Schutzgebieten — ein Zuschnitt, der für die Altanlagen passte, passt für die Neuanlagen nicht zwangsläufig.

Dazu kommt das Planungsrecht. Ob ein Standort innerhalb eines ausgewiesenen Windenergiegebietes liegt, welche Darstellungen der Regionalplan trifft und wie die Kommune plant, entscheidet über die Zulässigkeit — unabhängig davon, dass dort bereits Anlagen stehen. Die Abstandsregelungen unterscheiden sich zudem zwischen den Bundesländern; eine bundesweit einheitliche Meterzahl gibt es nicht.

Auch Natur- und Artenschutz bleiben relevant. Welcher Prüfweg gilt, hängt unter anderem davon ab, ob sich der Standort innerhalb eines ausgewiesenen Beschleunigungsgebietes befindet. Je nach Prüfweg können Schutzmaßnahmen, Detektionssysteme oder zeitweise Betriebsbeschränkungen die Folge sein.

Schließlich ist der Netzanschluss zu betrachten. Wenn die Leistung eines Standortes von wenigen auf zweistellige Megawatt steigt, reicht der bestehende Anschlusspunkt in seiner vorhandenen Kapazität häufig nicht aus. Was technisch und wirtschaftlich möglich ist, klärt sich erst im Gespräch mit dem Netzbetreiber.

Welche Standortdaten eine erste Prüfung braucht

Für eine erste Einschätzung sind wenige, aber konkrete Angaben nötig. Dazu gehören Anzahl, Typ, Nennleistung und Inbetriebnahmejahr der Bestandsanlagen, die genaue Lage des Standortes sowie der aktuelle Status der Flächen: Wem gehören sie, welche Pachtverträge bestehen, und mit welcher Laufzeit?

Ebenso relevant ist die Genehmigungslage der Altanlagen — vorhandene Bescheide, Nebenbestimmungen und Auflagen sagen viel darüber aus, was am Standort geregelt ist. Auf der technischen Seite geben Ertragsdaten der vergangenen Jahre, der Wartungszustand und die Angaben zum Netzverknüpfungspunkt den Rahmen vor.

Aus diesen Angaben lässt sich einordnen, ob eine vertiefte Betrachtung sinnvoll ist — und welche Punkte zuerst geklärt werden müssten. Eine belastbare Aussage zu Ertrag, Genehmigungsdauer oder Wirtschaftlichkeit ergibt sich daraus noch nicht; dafür braucht es Standortgutachten, Abstimmung mit Behörden und Netzbetreiber und eine konkrete Anlagenplanung.

Wer den Weiterbetrieb der Bestandsanlagen erwägt, sollte diese Option parallel betrachten: Repowering ist eine von mehreren Möglichkeiten, nicht die zwangsläufige Konsequenz aus dem Alter einer Anlage. Welche Wege nach dem Ende der regulären Förderung offenstehen, behandelt der Beitrag zu Weiterbetrieb, Repowering oder Rückbau.

Quellen und weiterführende Informationen
Fachagentur Wind und Solar — Repowering — Themenseite mit der Auswertung genehmigter Repoweringprojekte
Fachagentur Wind und Solar — Mediathek — Hintergrundpapiere und Veröffentlichungen zum Download
Bundesverband WindEnergie — Repowering — Branchenperspektive auf Repowering

Häufige Fragen

Wie viele Anlagen wurden im Auswertungszeitraum ersetzt?+

Die Fachagentur Wind und Solar hat für Januar 2023 bis April 2026 genehmigte Repoweringprojekte ausgewertet: 1.708 neue Anlagen ersetzen 2.327 Bestandsanlagen — 619 Anlagen oder rund 27 Prozent weniger. Die Leistung steigt gleichzeitig von 3.314 auf 10.127 Megawatt (Stand 22.06.2026).

Bedeutet Repowering immer weniger Windräder?+

Nein. Der Rückgang um 27 Prozent ist ein Durchschnitt über alle ausgewerteten Projekte. Im Einzelfall kann die Anlagenzahl gleich bleiben oder steigen — das hängt von Fläche, Abständen und Anlagentyp ab. Maßgeblich für den Ertrag ist ohnehin die installierte Leistung, nicht die Stückzahl.

Ist mein Altstandort automatisch repoweringfähig?+

Nein. Bestehende Standorte bringen Vorteile mit — gemessene Windverhältnisse, vorhandene Erschließung, geklärte Flächen. Ob moderne, größere Anlagen dort zulässig sind, entscheiden aber Planungsrecht, Abstände nach Landesrecht, die jeweils geltenden natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen und die Kapazität des Netzanschlusses.

Welche Unterlagen brauche ich für eine erste Einschätzung?+

Anzahl, Typ, Nennleistung und Inbetriebnahmejahr der Bestandsanlagen, die Lage des Standortes, den Status der Flächen und Pachtverträge sowie die vorhandenen Genehmigungsbescheide. Hilfreich sind zusätzlich Ertragsdaten der letzten Jahre und Angaben zum Netzverknüpfungspunkt.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

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