Nulleinspeisung im Gewerbe 2026: Wann sich Zero Export rechnet
2025 gab es an 573 von 8.760 Stunden negative Day-Ahead-Preise, und für PV-Neuanlagen ab 2 kWp entfällt die EEG-Vergütung seit dem Solarspitzengesetz schon ab der ersten negativen Viertelstunde. Für gewerbliche Dach-PV verliert die Einspeisung damit an Wert, während der Eigenverbrauch (rund 35 ct/kWh vermiedener Netzbezug) den Renditehebel bildet.
Warum sich Einspeisung an Sonnentagen immer seltener lohnt
Der wirtschaftliche Treiber hinter Nulleinspeisung ist der Großhandelsmarkt. Am deutschen Day-Ahead-Markt traten 2025 an 573 von 8.760 Stunden negative Preise auf - ein Rekord gegenüber 457 von 8.784 Stunden in 2024 (Bundesnetzagentur, Strommarktdaten 2025, veröffentlicht am 05.01.2026, Datenbasis SMARD). In diesen Stunden bringt eingespeister Solarstrom rechnerisch keinen oder negativen Erlös. Da Mittagsspitzen aus PV typischerweise mit den Negativstunden zusammenfallen, trifft das gewerbliche Dachanlagen besonders.
Gleichzeitig ist der Markt nicht günstiger geworden: Der durchschnittliche Großhandelspreis lag 2025 bei 89,32 €/MWh (8,93 ct/kWh) gegenüber 78,51 €/MWh in 2024 - ein Anstieg um 13,8 Prozent (Bundesnetzagentur, Strommarktdaten 2025). Diese Bezugsgröße zeigt: Strom bleibt im Mittel teuer, nur eben nicht zur Mittagszeit. Das macht den selbst verbrauchten Solarstrom wertvoller als den eingespeisten.
Für 2026 rechnen Branchenprognosen mit einer weiteren Zunahme auf geschätzt 700 bis 900 negative Preisstunden (Schätzung, keine amtliche Zahl). Diese Größenordnung ist nicht garantiert, deutet aber in dieselbe Richtung: Der Druck verschiebt sich von der Einspeisung hin zum Eigenverbrauch. Wenn Strom an immer mehr Stunden faktisch nichts wert ist, wird die Frage, ob Sie überhaupt einspeisen müssen, zur wirtschaftlichen Kernfrage Ihrer Dach-PV - und Nulleinspeisung zur ernsthaften Auslegungsoption.
Nullvergütung ab der ersten Viertelstunde: das EEG seit 2025
Seit dem Solarspitzengesetz, in Kraft seit dem 25.02.2025, entfällt für PV-Neuanlagen ab 2 kWp die EEG-Vergütung sofort ab der ersten Viertelstunde mit negativem Spotmarktpreis (Nullvergütung, § 51 EEG 2023). Die frühere Karenz von drei zusammenhängenden Stunden, die bis 2024 galt, entfällt für Neuanlagen ersatzlos. Wer ab dem Stichtag in Betrieb geht, bekommt für Einspeisung in Negativstunden also null Cent - was den Verzicht auf Einspeisung, also Zero Export, wirtschaftlich entwertet statt bestraft.
Für den Bestand gilt eine Übergangsregel: Bei Inbetriebnahme zwischen dem 01.01.2023 und dem 24.02.2025 greift die Nullvergütung nur ab einer gestaffelten Mindestdauer zusammenhängender Negativstunden - 2025 drei Stunden, 2026 zwei Stunden, ab 2027 eine Stunde (§ 51 EEG 2023, vgl. Clearingstelle EEG/KWKG). Bestandsbetreiber verlieren also schrittweise denselben Schutz.
Als Ausgleich verlängert § 51a EEG den regulären 20-Jahres-Förderzeitraum um die vergütungsfreien Zeiten - allerdings nur mit einem Anrechnungsfaktor von 0,5. Die vergütungsfreien Stunden werden also halbiert nachgeholt, weshalb der Ausgleich begrenzt wirkt und die entgangene Vergütung nicht vollständig kompensiert. Für die Auslegung Ihrer Anlage heißt das: Die anzulegende Einspeisevergütung trägt immer weniger zur Rendite bei. Was Sie einspeisen, ist mit Unsicherheit behaftet; was Sie selbst verbrauchen, hat einen kalkulierbaren Wert. Genau diese Verschiebung macht Nulleinspeisung 2026 zum Rechenfall.
Netzanschluss und die 60-Prozent-Drossel als technischer Hebel
Nulleinspeisung ist nicht nur eine Vergütungsfrage, sondern oft eine Anschlussfrage. Das Solarspitzengesetz schuf mit § 8a EEG (und § 17 Abs. 2b EnWG, in Kraft seit 25.02.2025) flexible Netzanschlussvereinbarungen. Netzbetreiber nutzen dies zunehmend, um Neuanlagen bei knapper Netzkapazität nur mit temporärer oder dauerhafter Nulleinspeisung anzuschließen. § 8a EEG erlaubt die Begrenzung der maximalen Einspeisewirkleistung, auch zeitfenster- und höhenvariabel. Bei Anlagen über 30 kW muss der Netzbetreiber eine flexible Vereinbarung prüfen und das Ergebnis mitteilen (§ 8a EEG; pv-magazine, Interview Fachanwalt Sebastian Lange, 02.01.2026). So kann Ihr Betrieb schneller ans Netz - vorerst aber nur mit Eigenverbrauch.
Den vollen Netzanschluss können Sie kaum erzwingen. Üblich sind Übergangszeiträume bis zum Vollausbau, je nach Netzebene typisch 12 bis 24 Monate. Bei Anlagen bis 30 kW gilt eine Fiktionsregelung: Schweigt der Netzbetreiber innerhalb der Monatsfrist, darf angeschlossen werden (§ 8 EEG 2023; pv-magazine, 02.01.2026).
Hinzu kommt ein zweiter technischer Hebel. PV-Neuanlagen ab dem 25.02.2025 ohne intelligentes Messsystem und Steuerbox dürfen nur 60 Prozent ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen (Wirkleistungsbegrenzung, § 9 EEG). Nulleinspeisung mit Steuerbox und Energiemanagementsystem umgeht diese 60-Prozent-Drossel vollständig. Bei begrenztem Netzanschluss kann Zero Export also den nutzbaren Ertrag erhöhen, weil die harte Kappung entfällt und der nicht eingespeiste Strom im Betrieb bleibt - vorausgesetzt, Sie können ihn auch verbrauchen oder speichern.
Wann sich Zero Export rechnet: Eigenverbrauch und Speicher
Für gewerbliche Dach-PV ist der Eigenverbrauch der dominante Renditehebel. Selbst verbrauchter Solarstrom erspart rund 35 ct/kWh Netzbezug, während die Gestehungskosten von Dach-PV-Strom je nach Anlagengröße und Standort etwa 6 bis 14 ct/kWh betragen (Fraunhofer ISE, Stromgestehungskosten; größere Gewerbeanlagen liegen am unteren Rand). Diese Differenz ist der eigentliche Hebel. Die Einspeisevergütung fällt dagegen kaum ins Gewicht: Ab dem 01.02.2026 liegt der anzulegende Wert bei bis 10 kWp bei 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung), bei 10 bis 40 kWp bei 6,73 bzw. 10,35 ct/kWh und bei 40 bis 100 kWp bei 5,50 bzw. 10,35 ct/kWh (Bundesnetzagentur, EEG-Fördersätze, Stand 01.02.2026; nächste Absenkung 01.08.2026). Der Verzicht auf diese Beträge wiegt gering.
Nulleinspeisung lohnt sich also dann, wenn Ihre Eigenverbrauchsquote hoch genug ist, um die sonst eingespeisten - und kaum vergüteten - Mengen im Betrieb zu nutzen. Hier ist der Batteriespeicher entscheidend. Ohne Speicher gehen bei harter Begrenzung schätzungsweise 20 bis 40 Prozent des Jahresertrags durch Drosselung verloren; mit Speicher lässt sich das auf unter rund 10 Prozent reduzieren (Marktangaben 2026, stark anlagen- und lastprofilabhängig).
Geplant, aber noch nicht wirksam ist die im Solarpaket I vorgesehene Erhöhung um 1,5 ct/kWh für gebäudegebundene Anlagen von 40 bis 1.000 kWp - sie greift erst nach EU-beihilferechtlicher Freigabe und ist frühestens mit dem EEG 2027 zu erwarten (Stand 05/2026, pv-magazine). Für Ihre Wirtschaftlichkeitsrechnung sollten Sie diesen Aufschlag daher noch nicht ansetzen.
Technische Umsetzung und Pflichten bei Zero Export
Echter Zero Export braucht drei Pflichtkomponenten: einen regelbaren Wechselrichter, einen saldierenden Smart Meter bzw. Messwandler am Netzanschlusspunkt und eine Regelkomponente, also einen Zero-Export-Controller oder ein Energiemanagementsystem. Wichtig ist das Verständnis von Saldierung: Zero Export bedeutet 0 W saldiert über alle drei Phasen, nicht null je einzelner Phase. Die Regel- und Reaktionszeit der EMS-Saldierung liegt bei etwa 1,5 bis 6 Sekunden, weshalb kurzzeitige Einspeise-Überschwinger technisch möglich bleiben. Bei einer § 8a-Nulleinspeisung fordern Netzbetreiber standardmäßig einen Energieflussrichtungssensor (vgl. VDE-AR-N 4105), dessen Kosten der Betreiber trägt.
Auch wenn 0 W eingespeist werden, bleibt die Anmeldepflicht bestehen. Jede netzgekoppelte PV-Anlage muss im Marktstammdatenregister (MaStR) und beim Netzbetreiber registriert werden (Bundesnetzagentur, MaStR-Pflicht; MaStRV). Bei Verstoß drohen Bußgelder von bis zu 50.000 € (§ 95 EnWG). Nulleinspeisung entbindet Sie also weder von der Registrierung noch von der Meldung gegenüber dem Netzbetreiber - sie verändert nur, wie viel Leistung physisch ins Netz gelangt.
Für die Praxis heißt das: Prüfen Sie früh, ob der Netzbetreiber Ihre Anlage ohnehin nur mit begrenzter oder ohne Einspeisung anschließt, und ziehen Sie die Speicherauslegung von Beginn an in die Wirtschaftlichkeitsrechnung ein. Da die Vergütung 2026 niedrig ist und Negativstunden zunehmen, ist der finanzielle Nachteil der Nulleinspeisung gering - der technische und genehmigungsseitige Vorteil bei knappem Netz dagegen oft erheblich. Entscheidend bleibt Ihr Lastprofil: Nur wer den erzeugten Strom selbst nutzt oder speichert, hebt das Potenzial von Zero Export.
Häufige Fragen
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