Eigenverbrauch statt Einspeisung 2026: So rechnet sich Gewerbe-PV
Selbst verbrauchter Solarstrom spart 2026 den vollen Netzbezug von rund 16 bis 17 ct/kWh (BDEW), während eingespeister Strom bei Teileinspeisung nur 5,5 bis 6,7 ct/kWh bringt. Eigenverbrauch ist damit je Kilowattstunde rund zweieinhalb- bis dreimal so wertvoll und das tragende Wirtschaftlichkeits-Argument für Gewerbe-PV.
Warum sich die Rechnung 2026 vom Einspeisen zum Eigenverbrauch dreht
Der wirtschaftliche Hebel der Gewerbe-PV liegt nicht mehr in der Einspeisung, sondern im vermiedenen Netzbezug. Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde spart den vollen Bezugspreis: Die BDEW-Strompreisanalyse vom Januar 2026 nennt für kleine und mittlere Industrie- und Gewerbebetriebe (Neuvertrag) im Durchschnitt 16,0 ct/kWh; die aktualisierte Analyse vom April 2026 weist 16,7 ct/kWh aus. Dieser Wert umfasst alle Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte und ist damit der relevante Vermeidungswert je selbst genutzter Kilowattstunde.
Demgegenüber steht der Einspeiseerlös. Für Teileinspeisung bei Inbetriebnahme zwischen 1. Februar und 31. Juli 2026 erhalten Anlagenteile von 40 bis 100 kWp nur 5,50 ct/kWh, von 10 bis 40 kWp 6,73 ct/kWh und bis 10 kWp 7,78 ct/kWh. Die Kalkulation dreht sich damit klar: Der vermiedene Bezug von rund 16 bis 17 ct/kWh ist je Kilowattstunde etwa das Zweieinhalb- bis Dreifache des Einspeiseerlöses.
Eine Einordnung ist wichtig: Der früher oft genannte Korridor von 25 bis 35 ct/kWh trifft auf mittelständische Betriebe mit Neuvertrag 2026 nicht mehr zu. Sehr kleine Abnahmestellen oder Altverträge können höher liegen, doch die Wirtschaftlichkeit des Eigenverbrauchs ist mit den realen 16 bis 17 ct/kWh zu rechnen. Wer mit veralteten 25 bis 35 ct/kWh kalkuliert, überschätzt den Vorteil. Gesunken ist der Bezugspreis unter anderem durch das Netzentgelt: Dessen Anteil liegt 2026 im Schnitt bei 9,3 ct/kWh, ein Rückgang um 1,6 ct/kWh gegenüber dem Vorjahr dank Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten.
Der Kern-Spread: vermiedener Bezug minus PV-Gestehungskosten
Wie wertvoll der Eigenverbrauch ist, zeigt der Vergleich mit den Stromgestehungskosten der eigenen Anlage. Die Fraunhofer-ISE-Studie zu Stromgestehungskosten (Stand Juli 2024) nennt für kleine PV-Dachanlagen bis 30 kWp je nach Standort 5,7 bis 8,8 ct/kWh in Süddeutschland und 7,8 bis 12,0 ct/kWh in Norddeutschland. Größere Gewerbe-Dachanlagen liegen wegen Skaleneffekten am unteren Rand dieser Spanne; ein realistischer Korridor für gewerbliche Aufdach-PV ohne Speicher liegt damit bei rund 5 bis 11 ct/kWh. Eine Kombination mit Batteriespeicher hebt die System-Gestehungskosten laut ISE auf 7,3 bis 16,0 ct/kWh.
Daraus ergibt sich der Kern-Spread der Eigenverbrauchs-Wirtschaftlichkeit 2026: Der vermiedene Netzbezug von rund 16 bis 17 ct/kWh abzüglich der PV-Gestehungskosten von rund 5 bis 11 ct/kWh ergibt einen Eigenverbrauchsvorteil von etwa 5 bis 11 ct/kWh netto je selbst genutzter Kilowattstunde. Eingespeister Strom bringt dagegen bei Teileinspeisung von 40 bis 100 kWp nur 5,5 bis 6,7 ct/kWh. Diese abgeleitete Rechnung verdeutlicht: Eigenverbrauch ist je Kilowattstunde rund zweieinhalb- bis dreimal so wertvoll wie Einspeisung.
Wie hoch der Spread real ausfällt, hängt von Anlagengröße und Standort ab. Die Investitionskosten sinken mit der Größe: von rund 1.100 EUR/kWp bei 50 kWp auf unter 700 EUR/kWp bei 500 kWp (netto). Eine 100-kWp-Anlage kostet je nach Dach und Komponenten 95.000 bis 130.000 EUR netto, typisch rund 110.000 EUR. Hinzu kommen je nach Lage ein Mittelspannungs-Netzanschluss von 10.000 bis 50.000 EUR, ein Statikgutachten von 2.000 bis 5.000 EUR sowie Blitzschutz von 3.000 bis 8.000 EUR. Die 19 Prozent Umsatzsteuer sind als Vorsteuer voll abziehbar. Wer größer baut, senkt die Gestehungskosten und vergrößert den Abstand zum Bezugspreis.
Eigenverbrauchsquote und Lastprofil entscheiden über den Hebel
Der gesamte Vorteil entsteht nur, soweit der erzeugte Strom auch tatsächlich selbst verbraucht wird. Ohne Optimierung liegt die Eigenverbrauchsquote im Gewerbe bei rund 50 Prozent; mit passender Auslegung und Speicher sind über 80 Prozent erreichbar. Als Zielkorridor gelten 60 bis 80 Prozent der erzeugten Strommenge. Mit PV und Speicher decken viele Betriebe 40 bis 60 Prozent ihres Jahresstrombedarfs aus der eigenen Anlage.
Entscheidend ist das Lastprofil. PV-Erzeugung fällt tagsüber an und passt damit gut zum Tageslastprofil vieler Betriebe. Eine Fertigung mit hoher Grundlast oder Verbraucher wie Kühlung und Klimatisierung profitieren von einer größeren Anlage, weil viel Strom direkt zur Erzeugungszeit abgenommen wird. Büros mit niedrigem Wochenend- und Abendbezug sollten dagegen eher auf den Tagesverbrauch auslegen, sonst sinkt der Eigenverbrauch ohne Speicher.
Genau hier setzt der Speicher an. Gewerbespeicher kosten 2026 rund 450 bis 500 EUR/kWh nutzbarer Kapazität. Ein Speicher rechnet sich ab etwa 50 kWp Anlagengröße, wenn zusätzliche Abend- oder Nachtlast vorhanden ist, denn er verschiebt überschüssigen Mittagsstrom in die Zeiten ohne Erzeugung. Solange die zusätzlichen Speicherkosten die so selbst genutzte Kilowattstunde günstiger machen als den vermiedenen Bezug von 16 bis 17 ct/kWh, hebt jede zusätzlich gespeicherte Kilowattstunde den Ertrag. Die richtige Auslegung beginnt deshalb nicht mit der Modulzahl, sondern mit der Frage, wann der Betrieb seinen Strom braucht.
Amortisation: 4 bis 7 Jahre bei hohem Eigenverbrauch
Aus Spread und Eigenverbrauchsquote folgt die Amortisation. Bei hohem Eigenverbrauch von 70 bis 90 Prozent ist eine Amortisation in realistisch 4 bis 7 Jahren möglich. Eine moderne Anlage amortisiert sich unter den Bedingungen von 2026 allgemein in 8 bis 12 Jahren. Der Unterschied entsteht fast ausschließlich über die Eigenverbrauchsquote: Je mehr Strom den Bezug von 16 bis 17 ct/kWh ersetzt statt für 5,5 bis 6,7 ct/kWh eingespeist zu werden, desto schneller ist die Investition zurückverdient.
Für die Ertragsseite der Rechnung gilt in Deutschland ein spezifischer Jahresertrag von rund 1.000 kWh/kWp im Mittel, mit etwa 900 kWh/kWp im Norden bis 1.150 bis 1.200 kWh/kWp im Süden. Mit diesem Ertrag lässt sich aus der geplanten Leistung die Jahresstrommenge abschätzen und mit dem eigenen Lastprofil abgleichen.
Eine Beispielrechnung verdeutlicht die Hebel, bleibt aber eine überschlägige Schätzung: Eine 100-kWp-Anlage erzeugt bei 1.000 kWh/kWp rund 100.000 kWh im Jahr. Bei 70 Prozent Eigenverbrauch ersetzen 70.000 kWh den Netzbezug zu rund 16,7 ct/kWh, die restlichen 30.000 kWh bringen bei Teileinspeisung etwa 5,5 ct/kWh. Investitionskosten von 95.000 bis 130.000 EUR netto plus Nebenkosten stehen dem gegenüber. Die tatsächliche Amortisation hängt von Standortertrag, realer Eigenverbrauchsquote, Bezugsvertrag und Nebenkosten ab und sollte für den Einzelfall gerechnet werden.
Einspeisung wird unsicherer: Solarspitzengesetz und EEG-2027-Entwurf
Der zweite Grund für den Eigenverbrauch ist die sinkende Sicherheit der Einspeisung. Die Einspeisevergütung unterliegt einer halbjährlichen Degression von minus 1 Prozent; ab 1. August 2026 sinken die Sätze leicht (bis 10 kWp 7,71 ct/kWh, von 40 bis 100 kWp 5,45 ct/kWh). Der bei Inbetriebnahme geltende Satz wird zwar für 20 Jahre festgeschrieben, doch wer später baut, startet auf niedrigerem Niveau.
Beschlossen und seit 25. Februar 2025 in Kraft ist das Solarspitzengesetz. Es verschärft § 51 EEG: Bei negativen Spotmarktpreisen entfällt die Einspeisevergütung. Die Schwelle sinkt von drei aufeinanderfolgenden Negativ-Stunden (2025) auf zwei Stunden (2026) und ab 2027 auf eine Stunde; betroffen sind Neuanlagen ab 2 kWp. Im Jahr 2025 gab es mit 573 Negativpreis-Stunden einen Rekord. Wegfallende Viertelstunden verlängern zwar den 20-jährigen Förderzeitraum (§ 51a EEG), Bestandsanlagen vor dem 25. Februar 2025 sind voll geschützt. Dennoch wird eingespeister Strom damit unsicherer als selbst genutzter.
Geplant, aber noch nicht beschlossen ist die EEG-Reform 2027. Der Referentenentwurf sieht den Wegfall der festen Einspeisevergütung für Neuanlagen unter 25 kWp ab 1. Januar 2027 vor, eine grundsätzliche Pflicht zur Direktvermarktung für Neuanlagen sowie die Umstellung auf zweiseitige Contracts for Difference für Anlagen ab 100 kW. Hintergrund ist das EU-Beihilferecht, das den bisherigen Förderrahmen nur befristet erlaubt. Der Kabinettsbeschluss ist für den 24. Juni 2026 angesetzt, kann sich aber erneut verschieben. Stabil bleibt damit nur der vermiedene Netzbezug als Werttreiber.
Häufige Fragen
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