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Batterie-IndustriespeicherOktober 2025·4 Min Lesen

Speicher und Strombeschaffung: Wie Batterien Energieeinkauf flexibler machen

Dynamische Tarife, viertelstündliche Börsenpreise und Netzentgeltbefreiungen verändern, wie Unternehmen Strom einkaufen. Batteriespeicher verschieben den Bezug in günstige Preisfenster und kappen teure Lastspitzen – dieser Beitrag fasst die rechtlichen und marktseitigen Hebel mit Stand 2026 zusammen.

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Von Andreas Müller
Energieberater · Geprüft am 12. Juli 2026

Dynamische Tarife und viertelstündliche Börsenpreise als Grundlage

Seit dem 1. Januar 2025 verpflichtet § 41a Abs. 2 Satz 2 EnWG alle Stromlieferanten, Verträge mit dynamischen Stromtarifen anzubieten – zuvor galt das nur für Lieferanten mit mehr als 100.000 Kunden. Voraussetzung auf Kundenseite ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) nach dem Messstellenbetriebsgesetz.

Dynamische Tarife koppeln den Arbeitspreis direkt an die Börsenpreise am EPEX-Spot-Day-Ahead-Markt. Seit dem 1. Oktober 2025 wird der Day-Ahead-Handel viertelstündlich in 15-Minuten-Intervallen statt stündlich abgerechnet. Diese feinere Preisgranularität vergrößert die Zeitfenster, in denen ein Speicher gezielt laden oder entladen kann.

Wie groß die Schwankungen ausfallen, zeigen die Marktdaten von SMARD und Bundesnetzagentur für das erste Quartal 2026 (Stand 18.05.2026, Marktdaten, schwankend): Der Day-Ahead-Preis bewegte sich zwischen einem Minimum von -13,31 Euro/MWh und einem Maximum von 429,36 Euro/MWh (am 4. März, 17:45–18:00 Uhr). 172 von 8.640 Viertelstunden hatten negative Preise, 4.680 Viertelstunden lagen über 100 Euro/MWh. Genau diese Spannen machen das Verschieben des Bezugs lohnend.

Preisniveau 2026: Großhandel, Industrie und Gewerbe

Der durchschnittliche Day-Ahead-Großhandelspreis lag im ersten Quartal 2026 laut Bundesnetzagentur und SMARD bei 102,17 Euro/MWh (rund 10,2 ct/kWh) – ein Rückgang um 8,7 % gegenüber dem ersten Quartal 2025 (111,94 Euro/MWh). Stand der Daten: 18.05.2026 (Marktdaten, schwankend).

Für Endkunden bleibt der Abstand zum Großhandelspreis groß. Laut BDEW-Strompreisanalyse (Stand 12.01.2026) zahlt die kleine und mittlere Industrie in Neuverträgen rund 16,0 ct/kWh; davon entfallen 9,3 ct/kWh auf Netzentgelte (ein Rückgang um 1,6 ct/kWh gegenüber dem Vorjahr). Der Gewerbestrompreis bei 10.000 kWh Jahresverbrauch lag bei etwa 27,15 ct/kWh (Stand Februar 2026), gefallen von 28,72 ct/kWh im Jahr 2025.

Der Vergleich macht den Hebel sichtbar: Wer über einen dynamischen Tarif näher an den Großhandelspreis von rund 10,2 ct/kWh herankommt und Bezugszeiten verschiebt, arbeitet gegen einen Endkundenpreis, der ein Vielfaches betragen kann.

Peak Shaving: Lastspitzen kappen, Leistungspreis senken

Ein zweiter, vom Börsenpreis unabhängiger Hebel ist der Leistungspreis. Bei leistungsgemessenen Anschlüssen bestimmt eine einzige 15-Minuten-Höchstlast pro Jahr den Jahresleistungspreis. Netzentgelte machen nach Branchenangaben rund 25–35 % der Gewerbestromkosten aus (einzelfallabhängig).

Setzt ein Batteriespeicher genau in diesen Spitzenmomenten zusätzliche Leistung bereit, sinkt die gemessene Höchstlast – und damit der Leistungspreis. Praxis- und Branchenangaben beziffern das Einsparpotenzial auf 20–50 % der Leistungspreis-Kosten (einzelfallabhängig, kein garantierter Wert). Peak Shaving wirkt unabhängig davon, ob der Strom teuer oder günstig beschafft wurde, weil es an der Netzkosten-Komponente ansetzt.

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Netzentgeltbefreiung und Arbitrage: die wirtschaftlichen Hebel

Für die Speicherwirtschaftlichkeit ist § 118 Abs. 6 EnWG zentral: Stromspeicher, die nach dem 31.12.2008 neu errichtet und ab dem 4. August 2011 innerhalb von 18 Jahren – also bis zum 3. August 2029 – in Betrieb genommen werden, sind 20 Jahre ab Inbetriebnahme von den Netzentgelten für den Strombezug befreit. Bedingung: Die zurückgewonnene Energie wird zeitlich verzögert wieder in dasselbe Netz eingespeist. Die Befristung bis 2029 wurde durch Bundestagsbeschluss vom 10.11.2023 verlängert. Dies ist geltendes Recht.

Hinzu kommt das Arbitrage-Potenzial am Day-Ahead-Markt. Laut pv magazine (21.05.2026, Marktdaten/Prognose, stark schwankend) lag der Day-Ahead-Spread in rund 60 % aller Tage 2026 über 100 Euro/MWh; Preisdifferenzen von 80–100 Euro/MWh sind keine Ausnahme mehr. Die jährlichen Speicher-Erlöse werden je nach Integrationsgrad auf rund 50.000 bis 200.000 Euro pro MW geschätzt, die Amortisation auf etwa 7 Jahre bei reiner Netzentgeltoptimierung und 3–4 Jahre bei voll integriertem System (Schätzwerte, keine Anlageberatung). Im Gesamtjahr 2025 lag der Strompreis rund 573 Stunden bzw. in etwa 7,5 % aller Viertelstunden im negativen Bereich – ein neuer Rekord, der den Vorjahreswert von 457 Stunden (2024) übertraf. Wer dann lädt und in Hochpreisfenstern entlädt, senkt die Bezugskosten.

Was beschlossen ist und was noch im Entwurf steht

Beschlossen: Durch die EnWG-Änderung des Bundestags vom 13.11.2025 zählt rückgespeister Strom – auch aus E-Autos – als Speicherstrom. Damit endet die bisherige Doppelbelastung mit Netzentgelten; Multi-Use-Speicher und Vehicle-to-Grid werden ab 2026 wirtschaftlicher.

Noch nicht beschlossen: Die Bundesnetzagentur hat am 27.05.2026 vorläufige Eckpunkte zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom (Projekt AgNes) vorgestellt. Erzeuger und Speicher sollen künftig einen gedeckelten Leistungspreis von zunächst 4 bis 7 Euro/kW/Jahr zahlen statt Arbeitspreise. Das ist ein vorläufiger Meinungsstand, keine Festlegung: Die formelle Konsultation des Verordnungsentwurfs ist für Sommer 2026 geplant, die Umsetzung bis Ende 2026. Bestandsanlagen sollen die 20-Jahre-Ausnahme behalten; dynamische Netzentgelte für Speicher sind frühestens für 2030 vorgesehen.

Für die Planung heißt das: Die Netzentgeltbefreiung nach § 118 Abs. 6 EnWG ist sicher und an die Inbetriebnahme bis 03.08.2029 gebunden; die AgNes-Eckpunkte sind ein Ausblick, dessen Konditionen sich im Verfahren noch ändern können.

Häufige Fragen

Ab wann müssen Stromlieferanten dynamische Tarife anbieten?+

Seit dem 1. Januar 2025 verpflichtet § 41a Abs. 2 Satz 2 EnWG alle Stromlieferanten dazu (zuvor nur Lieferanten mit über 100.000 Kunden). Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem (Smart Meter) nach dem Messstellenbetriebsgesetz.

Wie lange ist ein Batteriespeicher von Netzentgelten befreit?+

Nach § 118 Abs. 6 EnWG 20 Jahre ab Inbetriebnahme, wenn der Speicher bis zum 3. August 2029 in Betrieb genommen wird und die zurückgewonnene Energie zeitverzögert in dasselbe Netz eingespeist wird. Das ist geltendes Recht.

Wie viel lässt sich durch Peak Shaving sparen?+

Branchen- und Praxisangaben nennen 20–50 % Einsparung am Leistungspreis (einzelfallabhängig). Hintergrund: Eine einzige 15-Minuten-Höchstlast pro Jahr bestimmt den Jahresleistungspreis, und Netzentgelte machen rund 25–35 % der Gewerbestromkosten aus.

Ist die geplante Netzentgeltreform für Speicher schon beschlossen?+

Nein. Die Bundesnetzagentur hat am 27.05.2026 nur vorläufige Eckpunkte (Projekt AgNes) vorgestellt – ein gedeckelter Leistungspreis von 4 bis 7 Euro/kW/Jahr für Erzeuger und Speicher. Die formelle Konsultation ist für Sommer 2026 geplant, die Umsetzung bis Ende 2026; Bestandsanlagen sollen die 20-Jahre-Ausnahme behalten.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

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