Gewerbestrompreis 2026: Zusammensetzung, Umlagen und Entlastungen im Überblick
Der durchschnittliche Gewerbestrompreis für Neuverträge liegt im Februar 2026 bei 25,03 ct/kWh (Jahresverbrauch bis 100.000 kWh). Trotz Netzentgelt-Zuschuss von 6,5 Mrd. Euro steigen die staatlichen Umlagen 2026 um 11,13 % auf 2,946 ct/kWh.
Gewerbestrompreis Februar 2026: 25,03 ct/kWh im Durchschnitt
Für neu abgeschlossene Verträge mit einem Jahresverbrauch bis 100.000 kWh liegt der durchschnittliche Gewerbestrompreis im Februar 2026 laut Strom Report bei 25,03 ct/kWh. Dieser Wert ist ein Mischpreis aus den drei Hauptblöcken Energiebeschaffung, Netzentgelte sowie Steuern, Abgaben und Umlagen. Der Anteil, den Sie als Unternehmen direkt beeinflussen können, ist der Beschaffungsanteil – also der Börsen- oder Lieferantenpreis für die reine Kilowattstunde.
Der Gewerbestrompreis unterscheidet sich grundlegend vom Industriestrompreis. Während Großverbraucher mit hohen Abnahmemengen Sonderkonditionen und Umlagebefreiungen nutzen, zahlen typische Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen die Umlagen in voller Höhe. Die Höhe Ihres individuellen Preises hängt von Verbrauchsmenge, Lastprofil, Netzgebiet und Vertragslaufzeit ab. Bei einem Jahresverbrauch oberhalb von 100.000 kWh werden in der Regel registrierende Leistungsmessung (RLM) und individuelle Beschaffung relevant, was die Vergleichbarkeit mit dem Durchschnittswert einschränkt.
Wichtig ist die Trennung von beschlossenen und geplanten Komponenten: Die Stromsteuer von 2,050 ct/kWh, die einzelnen Umlagen und der Netzentgelt-Zuschuss von 6,5 Mrd. Euro sind für 2026 fixiert. Der reine Beschaffungspreis dagegen folgt dem Börsengeschehen und schwankt täglich. Wer 2026 einen neuen Liefervertrag abschließt, sollte den Umlagenblock von 2,946 ct/kWh und die Stromsteuer als feste Kalkulationsgrößen ansetzen und ausschließlich beim beschaffungsabhängigen Anteil verhandeln. Ein Tarifvergleich auf Basis des reinen Arbeitspreises ohne Berücksichtigung der staatlichen Bestandteile führt zu Fehleinschätzungen. Maßgeblich ist immer der All-in-Preis pro Kilowattstunde inklusive aller Abgaben.
Stromsteuer 2026: 2,050 ct/kWh für Gewerbe, 0,05 ct/kWh für Produktion
Die Stromsteuer bleibt 2026 für die meisten Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen unverändert bei 2,050 ct/kWh. Damit entfiel die zwischenzeitlich diskutierte breite Senkung auf den europäischen Mindestsatz für alle Branchen. Büros, Handel, Gastronomie, Praxen und vergleichbare Betriebe kalkulieren weiterhin mit dem vollen Satz.
Eine dauerhafte Entlastung gilt dagegen für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft: Für diese Betriebe liegt die Stromsteuer ab 2026 dauerhaft bei 0,05 ct/kWh – also rund dem europäischen Mindestsatz. Die Differenz zwischen 2,050 ct/kWh und 0,05 ct/kWh beträgt 2,000 ct/kWh. Bei einem Jahresverbrauch von 500.000 kWh entspricht das einer Entlastung von 10.000 Euro pro Jahr, bei 2 Mio. kWh von 40.000 Euro.
Entscheidend ist die korrekte Zuordnung Ihres Betriebs zum produzierenden Gewerbe im Sinne des Stromsteuerrechts. Die Einstufung richtet sich nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige und muss beim zuständigen Hauptzollamt nachgewiesen und beantragt werden. Reine Dienstleistungs- oder Handelsunternehmen erfüllen die Voraussetzungen in der Regel nicht. Prüfen Sie, ob Ihr Betrieb antragsberechtigt ist – eine rückwirkende Geltendmachung der Entlastung ist nur in den gesetzlichen Fristen möglich. Mischbetriebe mit produzierenden und nicht-produzierenden Anteilen sollten den überwiegenden Tätigkeitsschwerpunkt sauber dokumentieren. Da die reduzierte Stromsteuer laut Bundesfinanzministerium dauerhaft angelegt ist, lohnt der einmalige Aufwand der Antragstellung über die gesamte Laufzeit Ihrer Stromverträge hinweg. Lassen Sie die Einstufung im Zweifel steuerlich prüfen, bevor Sie die Entlastung in Ihre Strompreiskalkulation einrechnen.
Umlagen 2026: KWKG plus 61 %, Gesamtblock 2,946 ct/kWh
Die staatlichen Abgaben und Umlagen auf Strom summieren sich 2026 laut wattline auf insgesamt 2,946 ct/kWh. Das ist ein Anstieg um 0,295 ct/kWh beziehungsweise 11,13 % gegenüber 2025. Der Umlagenblock steigt also deutlich, obwohl die EEG-Umlage seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr erhoben wird und 2026 weiterhin bei 0 ct/kWh liegt – die EEG-Finanzierung läuft über den Bundeshaushalt.
Der größte prozentuale Sprung betrifft die KWKG-Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz: Sie steigt 2026 um 61 % auf 0,446 ct/kWh. Die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV beträgt 2026 1,559 ct/kWh und ist damit die größte Einzelposition im Umlagenblock. Die Offshore-Netzumlage erhöht sich um rund 15 % auf 0,941 ct/kWh.
Für Ihre Kalkulation bedeutet das: Diese drei Umlagen ergeben zusammen bereits 2,946 ct/kWh und sind für 2026 festgeschrieben. Anders als der Beschaffungspreis lassen sie sich nicht verhandeln. Bei einem Jahresverbrauch von 200.000 kWh entfallen allein auf den Umlagenblock rund 5.892 Euro netto. Die Steigerung um 0,295 ct/kWh gegenüber 2025 schlägt bei dieser Menge mit zusätzlichen 590 Euro zu Buche. Rechnen Sie die Umlagen daher fix in Ihre Budgetplanung 2026 ein und vergleichen Sie Angebote ausschließlich über den verbleibenden, beschaffungsabhängigen Preisanteil. Lieferanten weisen die Umlagen üblicherweise separat aus; ein Pauschalpreis ohne Aufschlüsselung erschwert den seriösen Vergleich. Achten Sie darauf, dass Angebote auf demselben Umlagenstand basieren, um keine Scheinersparnisse zu vergleichen.
Netzentgelt-Zuschuss: 6,5 Mrd. Euro senken Übertragungsentgelte auf 2,86 ct/kWh
Die Bundesregierung bezuschusst die Übertragungsnetzentgelte 2026 mit 6,5 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Das senkt die Netzentgelte der Übertragungsnetzbetreiber auf rund 2,86 ct/kWh. Ohne diesen Zuschuss wären die Netzentgelte 2026 deutlich höher ausgefallen – der Bund federt damit den Anstieg der Netzkosten ab, der durch den Netzausbau für die Energiewende getrieben wird.
Netzentgelte sind regional unterschiedlich: Neben den Übertragungsnetzentgelten zahlen Sie die Entgelte Ihres örtlichen Verteilnetzbetreibers. Der Zuschuss von 6,5 Mrd. Euro wirkt auf der Ebene der Übertragungsnetzbetreiber und entlastet damit alle Netzkunden, nimmt jedoch keinen direkten Einfluss auf die regionalen Verteilnetzentgelte. Ihr konkretes Netzentgelt hängt daher weiterhin stark vom Netzgebiet ab, in dem Ihr Standort liegt.
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) hat am 19. Dezember 2025 angekündigt, dass Energie 2026 spürbar günstiger werde – wesentlich getragen durch diesen Netzentgelt-Zuschuss. Geplant ist zudem eine grundlegende Reform der Netzentgeltsystematik: Die Bundesnetzagentur hat am 27. Mai 2026 aktuelle Überlegungen unter dem Projektnamen AgNes vorgestellt. Diese Reform ist bislang ein Diskussions- und Überlegungsstand, kein beschlossenes Recht. Für Ihre Planung gilt: Der Zuschuss von 6,5 Mrd. Euro und die daraus folgenden rund 2,86 ct/kWh bei den Übertragungsnetzentgelten sind für 2026 gesichert. Mittelfristige Strukturveränderungen durch die AgNes-Reform sollten Sie beobachten, aber noch nicht als feste Kalkulationsgröße ansetzen. Prüfen Sie bei mehreren Standorten die jeweiligen Verteilnetzentgelte einzeln, da diese erheblich voneinander abweichen können.
Industriestrompreis ab 2026: 5 ct/kWh für energieintensive Betriebe geplant
Für energieintensive Unternehmen ist ab dem 1. Januar 2026 ein staatlich subventionierter Industriestrompreis von rund 5 ct/kWh geplant. Dieser gilt für bis zu 50 % des Verbrauchs und ist nach derzeitigem Stand bis 2028 befristet. Es handelt sich um eine geplante, beihilferechtlich abzustimmende Maßnahme – nicht um einen für alle Gewerbebetriebe verfügbaren Tarif.
Der Industriestrompreis richtet sich gezielt an stromintensive Branchen mit hohem internationalen Wettbewerbsdruck. Typische Gewerbe- und Dienstleistungsunternehmen sind in der Regel nicht antragsberechtigt und kalkulieren weiter mit dem Gewerbestrompreis von rund 25,03 ct/kWh (Februar 2026, bis 100.000 kWh). Der politisch gesetzte Zielpreis von 5 ct/kWh ist daher klar vom marktbasierten Gewerbestrompreis zu trennen.
Zur Einordnung der weiteren Kostenfaktoren: Der nationale CO2-Preis bewegt sich 2026 in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. Dieser wirkt vor allem auf fossile Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl und Kraftstoffe und nur indirekt über die Strombeschaffung auf den Strompreis. Wenn Sie Ihre Stromkosten 2026 senken wollen, setzen Sie an den beeinflussbaren Hebeln an: am Zeitpunkt und an der Struktur Ihrer Energiebeschaffung über die Strombörse, an langfristigen Lieferverträgen wie einem Power Purchase Agreement (PPA) sowie an einem aktiven Lastmanagement zur Reduktion von Spitzenlasten. Bei registrierender Leistungsmessung kann die Optimierung der Höchstlast die Netzentgelte direkt senken. Prüfen Sie außerdem, ob Ihr Betrieb als produzierendes Gewerbe die reduzierte Stromsteuer von 0,05 ct/kWh nutzen kann – das ist für viele Mittelständler der größte sofort wirksame Entlastungshebel.
Häufige Fragen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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