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PV für UnternehmenJuni 2026·6 Min.

Gewerbe-PV richtig dimensionieren: Lastgang und Anlagengröße 2026

Mit rund 1.000 kWh/kWp Jahresertrag und 60 bis 90 Prozent Eigenverbrauch ist eine PV-Anlage im Gewerbe oft schon ohne Speicher wirtschaftlich. Entscheidend ist die richtige Auslegung anhand Ihres Lastgangs statt nach Pauschalwerten.

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Von Andreas Müller
Energieberater · Geprüft am 12. Juli 2026

Volllaststunden und spezifischer Ertrag: womit Sie rechnen dürfen

Die Grundgröße jeder PV-Auslegung ist der spezifische Ertrag, also die Jahresenergie pro installiertem Kilowatt-Peak. Im deutschen Mittel liegt dieser bei rund 1.000 kWh/kWp pro Jahr, mit einer Bandbreite von etwa 900 kWh/kWp im Norden bis 1.150 kWh/kWp im Süden (Quelle: Fraunhofer ISE). Fraunhofer ISE setzt für Neuanlagen einen vorsichtigen Referenzwert von rund 980 kWh/kWp an. Für eine erste seriöse Kalkulation sollten Sie mit diesem Mittelwert arbeiten und nicht mit Spitzenwerten.

Der Standort verschiebt das Ergebnis spürbar. In Süddeutschland sind 1.000 bis 1.150 kWh/kWp realistisch, in Mitteldeutschland 950 bis 1.050 kWh/kWp und in Norddeutschland 850 bis 1.000 kWh/kWp. Bei einer 400-kWp-Anlage entspricht das einer Spanne von rund 340.000 bis 460.000 kWh pro Jahr allein durch die geografische Lage.

Wichtig für Ihre Kalkulation: 2025 war ein Ausnahmejahr. Mit 1.187 kWh/m2 Globalstrahlung und über 1.945 Sonnenstunden war es das viertstrahlungsreichste Jahr seit Messbeginn 1983 (Quelle: Fraunhofer ISE, DWD-bezogene Auswertung). Wer eine Wirtschaftlichkeitsrechnung auf solchen Werten aufbaut, überschätzt den Ertrag systematisch. Rechnen Sie mit dem langjährigen Mittel von rund 1.000 kWh/kWp.

Vom theoretischen Ertrag gehen reale Verluste ab. Die Performance Ratio (PR) erfasst Einbußen durch Modultemperatur, Verschmutzung, Wechselrichter und Leitungen. Heutige Anlagen erreichen im Jahresmittel typisch 80 bis 90 Prozent (Quelle: Fraunhofer ISE). Diese PR steckt in den genannten Ertragswerten bereits drin.

Anlagengröße aus dem Jahresverbrauch ableiten

Die erste Orientierung liefert eine einfache Faustregel: rund 1 kWp pro 1.000 kWh Jahresstromverbrauch, also 1 kWp je MWh. Ein Betrieb mit 300.000 kWh Jahresverbrauch landet damit bei einer Größenordnung von etwa 300 kWp. Diese Regel ist ein Startpunkt, kein Ergebnis, weil sie Dachfläche, Lastprofil und Eigenverbrauch noch nicht berücksichtigt.

Für Gewerbe und Industrie mit Speicher gibt es eine präzisierte Variante: 0,8 bis 1,0 kWp pro 1 MWh Jahresverbrauch. Ein Unternehmen mit 500 MWh pro Jahr kommt damit auf rund 400 bis 500 kWp. Die etwas niedrigere Spanne trägt dem Umstand Rechnung, dass nicht jede erzeugte Kilowattstunde sinnvoll selbst genutzt oder gespeichert werden kann.

Der eigentliche Hebel liegt im Eigenverbrauch. Solarstrom ist dann am wertvollsten, wenn er teuren Netzbezug verdrängt statt zu niedrigen Sätzen eingespeist zu werden. Gewerbebetriebe erreichen hier oft 60 bis 90 Prozent Eigenverbrauch auch ohne Speicher, während Privathaushalte typisch nur bei 25 bis 40 Prozent liegen (Quelle: Vattenfall, bw-energy.de, photovoltaik.info). Der Grund ist das Lastprofil: Der Hauptverbrauch in Produktion, Logistik oder Büro fällt tagsüber mit der PV-Erzeugung zusammen.

Genau deshalb sollten Sie die Anlage nicht maximal auf die Dachfläche, sondern auf Ihr Verbrauchsprofil auslegen. Eine zu große Anlage produziert Mittagsüberschüsse, die nur zu niedrigen Einspeisevergütungen abfließen. Eine knapp dimensionierte Anlage mit hohem Eigenverbrauchsanteil ist pro Kilowatt-Peak oft die wirtschaftlichere Wahl.

Lastgang statt Faustregel: warum die 15-Minuten-Daten zählen

Faustregeln liefern eine Hausnummer, die belastbare Auslegung kommt aus Ihrem realen Lastgang. Ob Sie überhaupt einen viertelstündlich gemessenen Lastgang besitzen, hängt von Ihrer Messung ab. Die registrierende Leistungsmessung (RLM) ist gesetzlich verpflichtend ab 100.000 kWh Strom pro Jahr, bei Gas ab 1.500.000 kWh pro Jahr; gemessen wird beim Strom in 15-Minuten-Intervallen (Quelle: Verivox, Netze BW). Unterhalb dieser Grenze gilt das Standardlastprofil (SLP) mit einer statistischen Schätzung des Verbrauchsverlaufs.

Wer SLP-Kunde ist, hat damit zunächst keine echten Verbrauchsdaten für die Auslegung, sondern nur eine Modellkurve. Hier hilft das intelligente Messsystem (Smart Meter). Es ist Pflicht ab 6.000 kWh Jahresverbrauch oder bei einer PV-Anlage größer 7 kWp und liefert einen hochaufgelösten Lastgang als Auslegungsgrundlage auch unterhalb der RLM-Grenze (Quelle: Messstellenbetriebsgesetz).

Der Rollout läuft gestaffelt: mindestens 20 Prozent der Pflichtfälle bis Ende 2025, 50 Prozent bis Ende 2028 und vollständig bis 2032. Das jährliche Entgelt ist gedeckelt, etwa auf 40 Euro im Verbrauchsbereich 6.000 bis 10.000 kWh. Wenn ein Smart Meter ohnehin kommt, sollten Sie dessen Lastgangdaten gezielt für die PV-Planung anfordern.

Der Mehrwert ist konkret: Aus dem 15-Minuten-Lastgang erkennen Sie, wann tatsächlich Strom gebraucht wird, wie hoch die Grundlast ist und wo Lastspitzen liegen. Genau diese Information entscheidet über sinnvolle Anlagengröße, Eigenverbrauchsanteil und die Frage, ob ein Speicher den Nutzen erhöht. Eine Auslegung ohne Lastgang bleibt eine Schätzung.

Speicher und Peak Shaving: wann sich die Ergänzung lohnt

Ein Batteriespeicher erhöht den Eigenverbrauch, indem er Mittagsüberschüsse in die Abend- und Nachtstunden verschiebt. Im Gewerbe kann der Eigenverbrauchsanteil dadurch von rund 30 bis 50 Prozent auf bis zu 80 Prozent steigen (Quelle: IHK Region Stuttgart, maxx-solar.de). Da Gewerbebetriebe oft schon ohne Speicher hohe Eigenverbrauchsquoten erreichen, ist der zusätzliche Hebel hier kleiner als bei Privathaushalten, aber bei abend- oder schichtlastigen Profilen relevant.

Für die Dimensionierung des Speichers gilt eine einfache Kopplung: rund 1 kWh nutzbare Speicherkapazität pro 1 kWp PV-Leistung (Quelle: photovoltaik.info, enter.de). Eine 250-kWp-Anlage wird also typisch mit 250 bis 300 kWh Speicher kombiniert. Diese Relation ist ein Ausgangspunkt; der konkrete Bedarf ergibt sich erneut aus dem Lastgang und der gewünschten Eigenverbrauchsquote.

Der zweite wirtschaftliche Hebel des Speichers ist Peak Shaving, also das Kappen von Lastspitzen. Für RLM-Kunden mit Leistungspreis ist das besonders interessant, weil sich das Netzentgelt am höchsten Viertelstundenwert orientiert. Mit einem Gewerbespeicher lässt sich die Leistungsspitze um 20 bis 40 Prozent senken (Quelle: IHK Region Stuttgart). Das reduziert nicht nur die Energie-, sondern direkt die Leistungskosten.

Ob sich der Speicher rechnet, hängt vom Verhältnis dieser beiden Effekte zu den Investitionskosten ab. Steht der Eigenverbrauch ohne Speicher bereits bei 80 oder 90 Prozent, bringt zusätzliche Kapazität wenig Verschiebung. Gibt es dagegen klare, planbare Lastspitzen im RLM-Profil, kann allein die Netzentgelt-Senkung den Speicher tragen.

Wirtschaftlichkeit: LCOE gegen den Gewerbestrompreis stellen

Ob sich die dimensionierte Anlage lohnt, entscheidet der Vergleich der Stromgestehungskosten (LCOE) mit Ihrem Bezugspreis. Für kleine gewerbliche Aufdachanlagen bis 30 kWp liegt der LCOE in Süddeutschland bei 5,7 bis 8,8 ct/kWh und in Norddeutschland bei 7,8 bis 12,0 ct/kWh; größere Dachanlagen mit Batterie liegen bei 7,3 bis 16,0 ct/kWh, über alle Anlagengrößen reichen PV-Batterie-Systeme von 6,0 bis 22,5 ct/kWh (Quelle: Fraunhofer ISE, Stromgestehungskosten Erneuerbare Energien, 2024). Die große Spanne bei Batteriesystemen zeigt: Ein Speicher kann die Kilowattstunde deutlich verteuern und muss durch Eigenverbrauchs- oder Peak-Shaving-Nutzen gerechtfertigt sein.

Auf der anderen Seite steht der Strompreis, den Sie sparen. Solarstrom verdrängt im Eigenverbrauch teuren Netzbezug. Kleine bis mittlere Industrie zahlt in Neuabschlüssen rund 16,0 ct/kWh, Gewerbestrom bei 10.000 kWh Jahresverbrauch liegt 2026 bei etwa 27,15 ct/kWh, gesunken von 28,72 ct/kWh im Jahr 2025 (Quelle: BDEW-Strompreisanalyse Januar 2026). Schon der Industriewert liegt klar über dem LCOE einer reinen Aufdachanlage im Süden.

Die Differenz ist die Marge des Eigenverbrauchs: Wer für rund 6 bis 9 ct/kWh selbst erzeugt und damit Netzstrom zu 16 bis 27 ct/kWh ersetzt, spart pro selbst genutzter Kilowattstunde deutlich. Genau deshalb ist der hohe Gewerbe-Eigenverbrauch von 60 bis 90 Prozent so wertvoll und sollte die Auslegung leiten.

Ein Hinweis zum regulatorischen Rahmen: Die Pflicht-Direktvermarktung greift derzeit (geltend bis 31.12.2026) ab 100 kWp. Geplant ist eine gestaffelte Absenkung der Schwelle auf 90 kWp (2027), 75 kWp (2028) und 25 kWp (ab 2029). Dieser Punkt ist noch nicht beschlossen, sondern Entwurfsstand (EEG-Referentenentwurf; Kabinettsbeschluss in Q3 2026 erwartet, EU-Beihilfegenehmigung des EEG 2023 läuft zum 31.12.2026 aus). Wer eine Anlage knapp über 100 kWp plant, sollte die Entwicklung beobachten, da sie die Vermarktung von Einspeiseüberschüssen betrifft.

Häufige Fragen

Mit welchem Jahresertrag pro kWp sollte ich rechnen?+

Rechnen Sie mit rund 1.000 kWh/kWp im deutschen Mittel; Fraunhofer ISE setzt für Neuanlagen vorsichtige 980 kWh/kWp an. Je nach Standort liegt der Wert zwischen 850 bis 1.000 kWh/kWp im Norden und 1.000 bis 1.150 kWh/kWp im Süden. Nutzen Sie nicht die Spitzenwerte von 2025 (1.187 kWh/m2 Globalstrahlung), sondern das langjährige Mittel.

Wie groß sollte die Anlage im Verhältnis zum Verbrauch sein?+

Als erste Orientierung gilt 1 kWp pro 1.000 kWh Jahresverbrauch. Für Gewerbe und Industrie mit Speicher präzisiert sich das auf 0,8 bis 1,0 kWp pro MWh: 500 MWh pro Jahr ergeben rund 400 bis 500 kWp. Die finale Größe sollten Sie am Lastgang und am Eigenverbrauch ausrichten, nicht nur an der Dachfläche.

Brauche ich einen Speicher für mein Gewerbe?+

Nicht zwingend, denn Gewerbe erreicht oft schon 60 bis 90 Prozent Eigenverbrauch ohne Speicher. Ein Speicher hebt den Eigenverbrauch von etwa 30 bis 50 auf bis zu 80 Prozent und senkt Lastspitzen um 20 bis 40 Prozent (Peak Shaving). Faustregel zur Dimensionierung: rund 1 kWh Kapazität pro kWp, also 250 bis 300 kWh bei 250 kWp.

Ab wann bekomme ich einen 15-Minuten-Lastgang für die Planung?+

Die registrierende Leistungsmessung mit 15-Minuten-Intervallen ist ab 100.000 kWh Strom pro Jahr Pflicht. Darunter liefert das intelligente Messsystem hochaufgelöste Daten; es ist Pflicht ab 6.000 kWh Jahresverbrauch oder bei PV größer 7 kWp, mit gedeckeltem Entgelt von etwa 40 Euro bei 6.000 bis 10.000 kWh. Der Rollout ist bis 2032 vollständig vorgeschrieben.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

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