Freifläche Photovoltaik: Förderung, Kosten und Flächenregeln 2026
Ende 2025 belegten PV-Freiflächenanlagen rund 52.000 Hektar (0,15 % der Bundesfläche), 55 % davon auf Ackerland. Ab 2026 sollen jährlich 22 GW neu hinzukommen — je zur Hälfte Freifläche und Dach. Was das für Unternehmensflächen bedeutet, ordnen wir mit den aktuellen Zahlen ein.
Flächenkulisse nach EEG 2023 § 37: Wo Freiflächen-PV gefördert wird
Nicht jede Fläche qualifiziert sich für eine geförderte Freiflächen-Photovoltaikanlage. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) definiert in § 37 eine sogenannte Flächenkulisse, die festlegt, welche Standorte überhaupt an den Ausschreibungen teilnehmen oder eine Einspeisevergütung erhalten können. Laut Umweltbundesamt fördert das EEG 2023 die Errichtung insbesondere auf Flächen im Bereich von Bebauungsplänen, innerhalb eines 500-Meter-Streifens entlang von Autobahnen und bestimmten Schienenwegen sowie auf Acker- und Grünlandflächen.
Die praktische Relevanz dieser Kulisse zeigt die Statistik: Ende 2025 betrug der Anteil der PV-Freiflächenanlagen an der gesamten Bundesfläche rund 0,15 %, das entspricht etwa 52.000 Hektar. Etwa 55 % davon wurden auf Ackerflächen errichtet. Damit ist landwirtschaftliche Fläche der dominierende Standorttyp, gefolgt von Randstreifen entlang von Verkehrswegen und Konversionsflächen — also vormals industriell, gewerblich oder militärisch genutzten Arealen.
Für Unternehmen mit eigenen Grundstücken ist die Zuordnung zur Flächenkulisse die erste Weichenstellung. Liegt ein Areal innerhalb des begünstigten 500-Meter-Streifens oder ist es als Konversionsfläche eingestuft, verbessert das die Förderfähigkeit erheblich. Acker- und Grünlandflächen unterliegen dagegen häufig zusätzlichen Begrenzungen über Landesverordnungen, die das jeweilige Bundesland festlegt.
Neben dem EEG greift das Baugesetzbuch (BauGB): Freiflächenanlagen außerhalb der privilegierten Bereiche benötigen in der Regel einen Bebauungsplan, was Abstimmung mit der Gemeinde und Planungszeit bedeutet. Wer eine Fläche vermarkten oder selbst entwickeln will, sollte deren Status früh klären lassen. MySmartEnergy ordnet die Ausgangslage ein und prüft, ob Ihre Fläche in die Kulisse fällt — eine rechtsverbindliche Bewertung bleibt Aufgabe der Genehmigungsbehörde und juristischer Berater.
Stromgestehungskosten 2026: 6,7 bis 6,9 ct/kWh
Freiflächen-Photovoltaik gehört zu den günstigsten Stromerzeugungsformen in Deutschland. Für Anlagen, die 2026 in Betrieb gehen, ermittelt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erwartete Stromgestehungskosten (LCOE) von 6,7 bis 6,9 ct/kWh. Dieser Wert bündelt Investition, Betrieb, Wartung und Flächenkosten über die Lebensdauer der Anlage und liegt deutlich unter typischen Beschaffungspreisen für Gewerbestrom.
Der Kostenvorteil entsteht durch die Skaleneffekte großer Flächen: Anders als bei Dachanlagen lassen sich Modulreihen optimal ausrichten, Wechselrichter zentral bündeln und Wartungswege standardisieren. Das senkt die spezifischen Kosten pro installiertem Kilowatt-Peak gegenüber kleineren Aufdachanlagen.
Für die Wirtschaftlichkeitsrechnung eines Unternehmens sind zwei Erlöspfade zu unterscheiden. Wird der erzeugte Strom über das Netz eingespeist und vergütet, konkurriert die Anlage mit dem anzulegenden Wert aus EEG oder Ausschreibung. Wird der Strom dagegen direkt im Betrieb verbraucht, vergleicht sich der LCOE von rund 6,8 ct/kWh mit dem Arbeitspreis des Liefervertrags — und dieser liegt im Gewerbebereich häufig ein Mehrfaches darüber. Daraus ergibt sich der zentrale Hebel: Je höher der Eigenverbrauchsanteil, desto besser die Rendite.
Wer den Eigenverbrauch maximieren will, sollte Lastprofil und Erzeugungskurve zusammenführen. Eine Verbrauchsanalyse zeigt, wieviel der Freiflächen-Erzeugung tatsächlich vor Ort genutzt werden kann und ab wann ein Industriespeicher die Differenz zwischen Mittagsspitze und Abendlast glättet. Die genannten 6,7 bis 6,9 ct/kWh sind ein Durchschnittswert; standortbezogene Faktoren wie Einstrahlung, Flächenkosten und Netzanschluss verschieben das Ergebnis im Einzelfall spürbar.
Ausschreibungspflicht ab 1 MWp und sinkende Höchstwerte
Die Vergütung von Freiflächen-Photovoltaik läuft oberhalb einer bestimmten Größe nicht mehr über feste Sätze, sondern über das Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur. Seit dem Solarpaket I vom Mai 2024 besteht die Ausschreibungspflicht für PV-Freiflächenanlagen ab einer Leistung von 1 MWp. Wer darüber liegt, muss in einer Auktion ein Gebot abgeben und erhält nur bei Zuschlag eine Vergütung.
In diesen Auktionen gilt ein Höchstwert, den Anlagenbetreiber maximal angeben dürfen. Laut opti.node sinkt dieser Höchstwert auch 2026 weiter. Für die Kalkulation heißt das: Die Obergrenze der erzielbaren Vergütung nimmt ab, während gleichzeitig der Wettbewerb um Zuschläge zunimmt. Projekte müssen die Stromgestehungskosten von rund 6,8 ct/kWh entsprechend eng einplanen.
Anlagen unterhalb der Ausschreibungsschwelle laufen weiter über den anzulegenden Wert. Für sonstige PV-Anlagen auf Freifläche bis 1.000 kWp beträgt der anzulegende Wert im Zeitraum Februar bis Juli 2026 6,66 ct/kWh, woraus sich eine Einspeisevergütung von 6,26 ct/kWh ergibt (laut Logic Energy). Damit liegt die garantierte Netzeinspeisung knapp unter den genannten Erzeugungskosten — ein weiteres Argument für Eigenverbrauch statt reiner Einspeisung.
Das Mengengerüst zeigt die politische Richtung: Ab 2026 sollen jährlich 22 GW neue PV-Leistung hinzukommen, je zur Hälfte Gebäude- und Freiflächenanlagen. Das Ausschreibungsvolumen für das erste Segment — die Freiflächenanlagen — soll laut PwC in den Jahren 2027 bis 2032 auf jeweils 14.000 MW zu installierende Leistung erhöht werden. Wer ein größeres Projekt plant, sollte die Teilnahme an einer Ausschreibung frühzeitig vorbereiten und die Vertragsstruktur prüfen lassen.
Agri-PV und Konversionsflächen: Doppelnutzung als Alternative
Für Unternehmen mit landwirtschaftlichem Bezug oder begrenzter freier Fläche bietet die Agri-Photovoltaik (Agri-PV) eine Doppelnutzung: Auf derselben Fläche werden Landwirtschaft und Stromerzeugung kombiniert. Vertikal aufgeständerte Module — etwa in Nord-Süd-Ausrichtung zwischen Bewirtschaftungsstreifen — lassen den Boden weiter nutzbar, während die Anlage morgens und abends Strom liefert und die Mittagsspitze entzerrt.
Der Reiz dieses Konzepts liegt im Flächenkonflikt: Da Ende 2025 bereits 55 % der bestehenden Freiflächen-PV auf Ackerland stand, wächst der gesellschaftliche und planerische Druck, Flächen mehrfach zu nutzen statt landwirtschaftliche Produktion zu verdrängen. Agri-PV adressiert genau diesen Punkt und verbessert in vielen Genehmigungsverfahren die Akzeptanz.
Eine zweite Standortkategorie sind Konversionsflächen — ehemals gewerblich, industriell oder militärisch genutzte Areale. Sie fallen häufig direkt in die geförderte Flächenkulisse und konkurrieren nicht mit Nahrungsmittelproduktion. Auch Randstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen im begünstigten 500-Meter-Korridor sowie zunehmend Parkplatz-PV und Moor-PV erweitern das Spektrum nutzbarer Standorte.
Für die Standortwahl zählt am Ende die Kombination aus Förderfähigkeit, Netzanschluss und Eigenverbrauchspotenzial. Eine ehemalige Betriebsfläche neben der Produktionshalle kann den erzeugten Strom direkt im Werk nutzen und so den vollen LCOE-Vorteil von rund 6,8 ct/kWh gegenüber dem Liefervertrag heben. Eine entlegene Ackerfläche ohne Anschluss in der Nähe verschiebt die Rechnung dagegen Richtung Netzeinspeisung mit 6,26 ct/kWh. MySmartEnergy ordnet diese Optionen ein und prüft, welche Ihrer Flächen sich für Eigennutzung, Pacht oder Vermarktung eignen — ohne die landwirtschaftliche oder steuerliche Bewertung zu ersetzen.
Smart-Meter-Pflicht ab Juni 2026 und der nächste EEG-Schritt
Ab dem 1. Juni 2026 müssen alle neuen Photovoltaikanlagen ab 7 kW mit einem Smart Meter und einer Steuerbox ausgestattet werden (laut Steuerberater Lüneburg). Für Freiflächenanlagen ist diese Schwelle praktisch immer überschritten — entscheidend ist daher, die Mess- und Steuerinfrastruktur von Beginn an einzuplanen. Die Steuerbox ermöglicht es dem Netzbetreiber, die Einspeisung in definierten Situationen zu regeln, und ist Voraussetzung für die spätere Teilnahme an der Direktvermarktung.
Die Direktvermarktung gewinnt mit sinkenden festen Vergütungssätzen an Gewicht: Statt der knapp 6,26 ct/kWh Einspeisevergütung wird der Strom über einen Direktvermarkter an der Börse verkauft, ergänzt um die Marktprämie. Bei größeren Anlagen ist dieser Weg ohnehin verpflichtend. Eine funktionierende Smart-Meter- und Steuerbox-Ausstattung ist die technische Grundlage dafür.
Auf der regulatorischen Ebene steht eine Weichenstellung an: Die EU-Genehmigung für die aktuelle deutsche Förderregelung für erneuerbare Energien läuft Ende 2026 aus. Das lässt eine nächste Reform des EEG erwarten. Was genau kommt, ist noch nicht beschlossen — diese Einordnung ist eine Prognose auf Basis des auslaufenden Genehmigungszeitraums, kein verabschiedetes Gesetz.
Wer 2026 ein Freiflächenprojekt anstößt, bewegt sich also in einer Übergangsphase: feste Werte sinken, Ausschreibungsvolumina steigen, Mess- und Steuertechnik wird Pflicht, und der Förderrahmen wird voraussichtlich neu justiert. Für die Investitionsentscheidung bedeutet das, Vertragslaufzeiten, Vermarktungsweg und Eigenverbrauch sauf diese bewegliche Lage abzustimmen. Eine Vertragsprüfung der bestehenden Strombezugsverträge zeigt zugleich, welcher Anteil der Freiflächen-Erzeugung sich am wirtschaftlichsten gegen den heutigen Einkaufspreis rechnet.
Häufige Fragen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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