Stromhandel mit Batteriespeichern: Arbitrage einfach erklärt
Arbitrage bedeutet: Strom günstig einspeichern, teuer wieder ausspeichern. Wie groß die Spreads 2025 waren, was ein Speicher damit verdienen konnte und welche steuer- und netzrechtlichen Regeln seit 2026 gelten.
Was Arbitrage am Strommarkt konkret bedeutet
Arbitrage mit einem Batteriespeicher heißt: Sie laden den Speicher in Stunden mit niedrigem Großhandelspreis und speisen den Strom in teuren Stunden wieder aus. Die Differenz ist Ihre Marge.
Das Preisniveau, um das herum diese Spreads entstehen, lag 2025 bei einem durchschnittlichen Day-Ahead-Großhandelspreis von 89,32 €/MWh (8,93 ct/kWh) im Jahresdurchschnitt – ein Anstieg von 13,8 % gegenüber 2024 (78,51 €/MWh). Das ist die amtliche Zahl der Bundesnetzagentur.
Entscheidend für Arbitrage ist nicht der Durchschnitt, sondern die Schwankung um ihn herum. 2025 hatten 573 von 8.760 Stunden negative Preise (2024: 457 Stunden) – in diesen Stunden kann ein Speicher günstig oder sogar mit Vergütung laden. Am anderen Ende lagen 40 Stunden über 300 €/MWh (2024: 41 Stunden). Zwischen diesen Polen liegt der Erlösraum.
Wie groß die Tages-Spreads sind
Maßgeblich für die tägliche Marge ist der Spread zwischen teuerster und billigster Handelsstunde eines Tages. Im Mai 2025 lag dieser Tages-Spread im Durchschnitt bei 157,3 €/MWh (15,73 ct/kWh), gegenüber 111,6 €/MWh im Mai 2024 (Marktbeobachtung next-kraftwerke, kein amtlicher Jahreswert, stark schwankend nach Tag und Jahreszeit).
Seit Oktober 2025 werden die Day-Ahead-Preise je Viertelstunde (15-Minuten-Produkte) gebildet statt nur stündlich (Marktbeobachtung next-kraftwerke). Das schafft feinere und teils größere Preisunterschiede innerhalb des Tages – und damit zusätzliche Arbitrage-Chancen für Speicher, die schnell laden und entladen können.
Wichtig: Diese Zahlen sind Marktbeobachtungen, keine garantierten Werte. Spreads schwanken erheblich; dies ist keine Anlageberatung.
Was ein Speicher 2025 mit reiner Arbitrage verdiente
Wie viel ein Speicher konkret aus Day-Ahead-Arbitrage erlösen konnte, hängt stark von der Speicherdauer ab. Für 2025 weist der ISEA Battery Revenue Index (RWTH Aachen / Enspired) aus:
- 2-Stunden-System (2 MWh / 1 MW): ca. 91.000 €/MW/Jahr, +17,4 % gegenüber 2024 (ca. 77.500 €/MW) - 1-Stunden-System (1 MWh / 1 MW): ca. 47.000 €/MW/Jahr, +21,1 % gegenüber 2024 (ca. 38.700 €/MW)
Die längere Speicherdauer hebt den Arbitrage-Erlös also deutlich, weil mehr Energie pro Zyklus von günstig nach teuer verschoben werden kann.
Wichtige Einordnung: Das sind keine amtlichen Zahlen, sondern ein rückblickend optimierter Fahrplan. Real liegt der Erlös je nach Vermarktung niedriger.
Reine Arbitrage ist meist nur ein Baustein. 2025 brachen die FCR-Erlöse um über 90 % ein, während aFRR (Sekundärregelleistung) stark stieg. Kombinierte Cross-Market-Strategien (Day-Ahead + Intraday + Regelleistung) erzielten laut Branchenanalysen grob 148.500–195.000 €/MW/Jahr – keine amtlichen Zahlen, stark schwankend je nach Quelle.
Ob sich der An- und Verkauf über Preisdifferenzen für Ihren Speicher trägt, hängt von Zyklenzahl, Marktzugang und Betriebskosten ab.
Netzentgelt und Stromsteuer: Was die Ladekosten senkt
Zwei regulatorische Bausteine entscheiden, ob sich der Spread auch nach Kosten lohnt.
Netzentgeltbefreiung (§ 118 Abs. 6 EnWG, geltendes Gesetz): Stromspeicher, die ab dem 4. August 2011 innerhalb von 18 Jahren – also bis zum 3. August 2029 – in Betrieb genommen werden, sind 20 Jahre ab Inbetriebnahme vom Netzentgelt für den Bezug der einzuspeichernden Energie befreit. Voraussetzung ist die zeitverzögerte Rückeinspeisung in dasselbe Netz. Netzentgelte machten vor der Befreiung ca. 3–6 ct/kWh der Ladekosten aus; die Befreiung verbessert die Projektrendite (IRR) laut Branchenanalyse um 3–4 Prozentpunkte. Reformrisiko: Die Bundesnetzagentur prüft seit Anfang 2026 im AgNes-Verfahren eine frühere Beendigung – Stichtag-Sicherheit besteht nur bei Netzanschluss vor Ablauf (Brancheneinschätzung, keine amtliche Garantie).
Stromsteuer (beschlossen und verkündet): Das Dritte Gesetz zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes erhielt am 19.12.2025 die Zustimmung des Bundesrats, wurde am 22.12.2025 verkündet (BGBl. I 2025 Nr. 340) und gilt seit dem 1.1.2026. Der neue § 5 Abs. 4 StromStG erfasst Stromspeicher technologieoffen als Teil des Versorgungsnetzes; die Stromsteuer entsteht erst bei der Entnahme aus dem Speicher. Damit wird eine Doppelbesteuerung vermieden. Relevanz: Der Regelstromsteuersatz beträgt 20,50 €/MWh (2,05 ct/kWh) nach § 3 StromStG – ohne die Speicher-Regelung hätte dieser Betrag beim Ein- und Ausspeichern doppelt anfallen können.
Wann sich Arbitrage für Ihr Unternehmen rechnet
Arbitrage lohnt sich nur unter konkreten Voraussetzungen:
1. Zeitvariabler Strompreis: Sie beziehen Strom über einen dynamischen Tarif oder mit Spotmarkt-Anbindung. Bei einem Festpreisvertrag gibt es keinen Spread zum Ausnutzen – der Preis ist über den Tag konstant.
2. Ausreichende Speicherdauer: Ein System mit 2–4 Stunden Speicherdauer erschließt deutlich höhere Erlöse als ein 1-Stunden-System. Der Unterschied im ISEA-Index 2025 – 91.000 €/MW (2 h) gegenüber 47.000 €/MW (1 h) – zeigt die Größenordnung.
3. Netzanschluss vor den Stichtagen: Für die 20-jährige Netzentgeltbefreiung zählt die Inbetriebnahme bis zum 3. August 2029 (§ 118 Abs. 6 EnWG); wegen des laufenden AgNes-Verfahrens ist ein früher Netzanschluss vorteilhaft.
Alle genannten Erlöszahlen sind Schätzungen bzw. Marktbeobachtungen mit Stand der jeweiligen Quelle (2025/2026). Marktpreise und Spreads schwanken; dies ist keine Anlageberatung.
Häufige Fragen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
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