PV-Carport für Gewerbe 2026: Parkplatz-Solar und Ladeinfrastruktur
Ein PV-Carport kostet je nach Größe rund 1.250 bis 1.750 EUR/kWp und erzeugt etwa 1.000 kWh pro kWp im Jahr – in mehreren Bundesländern wird er auf Gewerbeparkplätzen zur Pflicht, in Niedersachsen seit 2025 bereits ab 25 Stellplätzen.
Was ein PV-Carport kostet und wie viel Strom er liefert
Ein PV-Carport ist kein gewöhnliches Aufdach-Modul: Über dem Parkplatz trägt eine eigene Stahl- und Stützkonstruktion die Module. Genau dieses Tragwerk macht ihn teurer als eine Standardanlage auf einem vorhandenen Dach. Für kleinere gewerbliche Einzelsysteme liegen die Investitionskosten bei rund 1.250 bis 1.750 EUR/kWp inklusive Montage. PV-Carports liegen damit typischerweise 30 bis 100 Prozent über vergleichbaren Aufdach-Standardanlagen, weil das Fundament und der Stahlbau zusätzlich finanziert werden müssen.
Den Skaleneffekt sehen Sie deutlich, wenn Sie große Anlagen als Vergleichsmaßstab heranziehen: Schlüsselfertige Freiflächenanlagen zwischen 1 und 10 MWp kosten 700 bis 1.000 EUR/kWp, oberhalb von 10 MWp sogar nur 600 bis 900 EUR/kWp. Diese Werte sind die theoretische Untergrenze. Ein Carport liegt aufgrund der aufwändigen Stahl- und Stützkonstruktion klar darüber. Wer mehrere Standorte gleichzeitig ausschreibt, drückt den Quadratmeterpreis jedoch spürbar.
Ertragsseitig rechnen Sie in Deutschland mit etwa 900 kWh/kWp im norddeutschen Tiefland bis 1.150 kWh/kWp in Süddeutschland. Als Faustregel gelten rund 1.000 kWh/kWp pro Jahr. Eine 100-kWp-Anlage über einem Mitarbeiterparkplatz liefert damit grob 100.000 kWh jährlich – Strom, den Sie idealerweise direkt vor Ort in Dienstwagen, Flotte oder Gebäude verbrauchen, statt ihn zu niedrigen Vergütungssätzen einzuspeisen.
Für eine belastbare Wirtschaftlichkeitsrechnung brauchen Sie beide Größen: spezifische Kosten pro kWp und realistischen Standortertrag. Erst aus dem Verhältnis von Investition, Eigenverbrauchsquote und vermiedenem Netzbezug ergibt sich die Amortisation – und die entscheidet, ob das Projekt über Pflichterfüllung hinaus rechnet.
Solarpflicht auf Parkplätzen: Wer wann betroffen ist
Die Solarpflicht für Parkplätze ist Ländersache – und die Schwellen unterscheiden sich erheblich. Baden-Württemberg hat die strengste Quote bundesweit: Bereits seit dem 01.01.2022 müssen neu errichtete offene Parkplätze ab mehr als 35 Stellplätzen überdacht werden, mindestens 60 Prozent der geeigneten Parkplatzfläche müssen mit PV belegt sein. Rechtsgrundlage ist das KlimaG BW in Verbindung mit § 8b LBO.
Für Gewerbebetriebe besonders relevant ist Niedersachsen mit der niedrigsten Schwelle: Seit dem 01.01.2025 greift die Pflicht schon ab mehr als 25 Stellplätzen – zuvor lag sie bei 50. Betroffen sind die Neuerrichtung offener Parkplätze und Parkdecks, mindestens 50 Prozent der geeigneten Fläche müssen mit PV überdeckt werden. Rechtsgrundlage ist § 32a der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO).
In Nordrhein-Westfalen gilt die Pflicht für neue offene Parkplätze von Nichtwohngebäuden ab mehr als 35 Stellplätzen, wenn der Bauantrag ab dem 01.01.2022 gestellt wurde. Ab 2026 kommt sie zusätzlich bei vollständiger Dacherneuerung zum Tragen. In Rheinland-Pfalz besteht seit dem 01.01.2023 eine Pflicht zur Überdachung neuer gewerblich genutzter Parkplätze ab 50 Stellplätzen, seit 01.01.2024 auch für öffentliche Gebäude. Schleswig-Holstein verlangt seit Januar 2023 PV bei neuen Parkplätzen mit mehr als 100 Stellplätzen; eine Ausweitung auf 70 Stellplätze wurde im Juni 2024 im Kabinett beschlossen, unabhängig von Neubau, Erweiterung oder Sanierung.
Keine Solarpflicht haben dagegen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Wenn Sie Standorte über Ländergrenzen hinweg betreiben, lohnt sich daher eine standortgenaue Prüfung: Schwelle, Mindestdeckung und Stichtag entscheiden, ob bei der nächsten Parkplatz-Erweiterung ein Carport ohnehin verpflichtend wird.
Ladeinfrastruktur-Pflicht: EPBD und GEIG ab 2026 und 2027
Ein Parkplatz-Solardach entfaltet seinen Wert vor allem dann voll, wenn der Strom direkt in Fahrzeuge fließt. Und genau hier setzt der Gesetzgeber an. Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD 2024/1275 ist seit Mai 2024 in Kraft und schreibt für Nichtwohngebäude verbindlich Ladeinfrastruktur vor. Bei Neubau oder größerer Renovierung mit mehr als 5 Stellplätzen gilt: mindestens 1 Ladepunkt pro 5 Stellplätze plus Vorverkabelung von 50 Prozent der Stellplätze. Die nationale Umsetzung über die GEIG-Novelle muss bis spätestens 29.05.2026 erfolgen.
Für den Bestand kommt ein zweiter, fester Stichtag: Bestehende Nichtwohngebäude mit über 20 Stellplätzen müssen ab dem 01.01.2027 mindestens 1 Ladepunkt je 10 Stellplätze vorhalten oder eine vergleichbare Vorverkabelung nachweisen. Der Stichtag ist gesetzt; die konkrete deutsche Umsetzung über die GEIG-Novelle ist allerdings noch nicht final beschlossen. Sie sollten 2027 trotzdem fest in Ihre Standortplanung einrechnen, weil Vorverkabelung und Netzanschluss lange Vorlaufzeiten haben.
Diese beiden Stichtage sind der eigentliche Hebel für den PV-Carport: Wenn Sie ohnehin Ladepunkte und Vorverkabelung herstellen müssen, ist der gemeinsame Bau mit der Solarüberdachung deutlich günstiger, als beide Maßnahmen nacheinander auszuführen. Die Tiefbauarbeiten für das Carport-Fundament und die Kabeltrassen zur Wallbox lassen sich in einem Aufwasch erledigen.
Planen Sie die elektrische Auslegung von Anfang an mit Reserve. Eine Vorverkabelung, die heute nur die Pflichtquote erfüllt, wird teuer, wenn der Ladebedarf in zwei Jahren steigt. Ein gemeinsam dimensioniertes Konzept aus PV-Leistung, Speicher und Ladepunkten vermeidet doppelte Netzanschlusskosten und teure Lastspitzen.
Statik, Fundament und EEG-Vergütung im Blick behalten
Die Tragwerksplanung entscheidet über Sicherheit und Kosten. Maßgeblich sind zwei Lasten: Schneelast und Windsog. Die Schneelast variiert regional von rund 75 kg/m² im norddeutschen Tiefland bis über 300 kg/m² im Alpenvorland. Der Windsog wird vor allem an den Dachrändern kritisch und muss in der Statik gesondert betrachtet werden. Die Unterkonstruktion selbst wiegt 3 bis 10 kg/m²; eine klassische Flachdach-Aufständerung mit Beschwerung kommt mit zusätzlich 40 bis 60 kg/m² daher – beim Carport übernimmt diese Aufgabe das Tragwerk.
Für die Gründung kommen je nach Boden Punkt- oder Streifenfundamente infrage. Vier bis sechs Punktfundamente kosten 800 bis 1.500 EUR. Bei weichem Boden oder hohen Wind- und Schneelasten sind Streifenfundamente nötig, die mit 1.500 bis 2.500 EUR zu Buche schlagen. Ein Statik-Gutachten liegt typischerweise bei 500 bis 2.000 EUR. Diese Posten gehören in jede Kostenkalkulation, weil sie den Stahlbau-Aufschlag gegenüber Aufdachanlagen wesentlich erklären.
Auf der Erlösseite gilt seit dem 01.02.2026 eine gestaffelte EEG-Einspeisevergütung für gewerbliche PV bei Teileinspeisung – die typische Konstellation für einen Carport mit Eigenverbrauch und Ladepunkten. Die Sätze betragen bis 10 kWp 7,78 ct/kWh, von 10 bis 40 kWp 6,73 ct/kWh und von 40 bis 100 kWp 5,50 ct/kWh. Ab dem 01.08.2026 sinken sie halbjährlich um weitere 1 Prozent.
Diese Vergütungshöhen machen klar, warum Eigenverbrauch das Geschäftsmodell trägt: Mit 5,50 ct/kWh Einspeisung lohnt sich jede selbst verbrauchte Kilowattstunde, die teuren Netzbezug ersetzt, weitaus mehr. Der Carport spielt seinen Vorteil also dort aus, wo der Strom direkt in Flotte, Gebäude oder Kundenladepunkte fließt.
Förderung, Steuern und Marktentwicklung
Steuerlich ist der Rahmen günstig, aber nicht pauschal. Lieferung und Installation der PV-Komponenten – Module, Wechselrichter, Speicher – fallen unter den Nullsteuersatz und sind von der Mehrwertsteuer befreit. Die tragende Carport-Unterkonstruktion gilt dagegen als eigenständiges Wirtschaftsgut und wird mit 19 Prozent besteuert. Für die Finanzierung bietet das KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard (270) zinsgünstige Darlehen für Anlage, Speicher, Wallbox und Netzanschluss. Wichtig: Das Programm ist ein Kredit, kein Direktzuschuss.
Bei den Zuschüssen ist Vorsicht geboten: Das seit April 2026 laufende Bundesprogramm zum Laden im Mehrparteienhaus mit bis zu 500 Mio. EUR Volumen zahlt bis zu 1.300 EUR je Stellplatz für die Vorverkabelung und bis zu 2.000 EUR für bidirektionales Laden. Gefördert werden Vorverkabelung, Ladepunkte, Netzanschlüsse, technische Ausrüstung und Baumaßnahmen. Es adressiert allerdings primär Mehrparteienhäuser und nicht die klassische Gewerbeflotte – für reine Firmenparkplätze ist die Relevanz daher begrenzt.
Zur Markteinordnung: 2025 waren in Deutschland rund 45.000 Solar-Carports installiert. Für 2026 wird ein Anstieg auf über 60.000 Einheiten erwartet. Diese Zahl ist eine Prognose des Bundesverbands Solarwirtschaft und keine gesicherte Statistik – sie zeigt aber die Richtung: Steigende Pflichtquoten und Ladevorgaben treiben die Nachfrage.
Für Ihre Entscheidung heißt das: Prüfen Sie zuerst, welche Landespflicht und welcher EPBD-Stichtag für Ihre Standorte gelten, kalkulieren Sie dann Investition, Statik und Eigenverbrauch realistisch und ziehen Sie Nullsteuersatz und KfW-Finanzierung in die Wirtschaftlichkeit ein. Wo Solarpflicht und Ladepflicht zusammenfallen, ist der kombinierte Bau von Carport und Ladeinfrastruktur fast immer die wirtschaftlichste Variante.
Häufige Fragen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
Nicht nur informieren — prüfen lassen.
Ob sich ein PV-Carport auf Ihrem Parkplatz mit Ladeinfrastruktur lohnt, ordnet MySmartEnergy ein — und rechnet die Potenziale durch.