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Strom & GasFebruar 2026·5 Min Lesen

Gasspeicherumlage entfällt: Was sich bei Gasverträgen 2026 ändert

Seit dem 1. Januar 2026 erhebt Trading Hub Europe die Gasspeicherumlage nicht mehr – statt 0,289 ct/kWh fällt sie auf 0,00 ct/kWh. Für Unternehmen ist entscheidend, ob die Entlastung beim Lieferanten ankommt und nicht von steigenden Netzentgelten und dem höheren CO2-Preis aufgezehrt wird.

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Von Andreas Müller
Energieberater · Geprüft am 12. Juli 2026

Was zum 1. Januar 2026 wegfällt

Die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG entfällt seit dem 1. Januar 2026. Trading Hub Europe (THE) erhebt sie seither nicht mehr; der Umlagewert liegt bei 0,00 EUR/MWh. Im zweiten Halbjahr 2025 (1. Juli bis 31. Dezember 2025) betrug die Umlage zuletzt 2,89 EUR/MWh, also 0,289 ct/kWh – genau dieser Betrag fällt nun weg.

Grundlage ist das 'Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sowie zur Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes', das am 28. November 2025 in Kraft getreten ist. Der Wegfall war an dieses Inkrafttreten gebunden: Ohne die EnWG-Änderung wäre die Umlage bei 2,89 EUR/MWh geblieben. Die Maßnahme ist damit beschlossen und in Kraft, nicht bloß geplant.

Die Kosten der Speicherbefüllung trägt ab 2026 der Bundeshaushalt statt der Umlagemechanismus. Die Bundesregierung beziffert die Entlastung für 2026 auf 'mehr als 3 Milliarden Euro' jährlich. Einzelne Sekundärquellen nennen eine jährliche Entlastung für Wirtschaft und Gaskunden von rund 3,4 Mrd. Euro – amtlich bestätigt ist jedoch nur die Angabe 'mehr als 3 Mrd. Euro'.

Von 0,059 bis 0,00 ct/kWh: die Entwicklung der Umlage

Die Gasspeicherumlage wurde zum 1. Oktober 2022 mit 0,059 ct/kWh eingeführt und schwankte über die Jahre deutlich:

- Ab April 2023: 0,567 ct/kWh - Sommer 2023: 0,145 ct/kWh - Januar 2024: 0,186 ct/kWh - Juli 2024: 0,297 ct/kWh - Januar 2025: 0,299 ct/kWh - Juli 2025: 0,289 ct/kWh - Ab 1. Januar 2026: 0,00 ct/kWh (Wegfall)

(Diese Reihe stammt aus einer Sekundärquelle, Konfidenz mittel.)

Für einen Haushalt mit Gasheizung und 20.000 kWh Jahresverbrauch ergibt sich laut amtlicher Beispielrechnung der Bundesregierung eine Entlastung von knapp 58 Euro pro Jahr. Für Geschäftskunden lässt sich die Wirkung über die wegfallenden 0,289 ct/kWh auf den jeweiligen Jahresverbrauch hochrechnen.

Warum die Entlastung 2026 verpuffen kann: Netzentgelte

Die Umlagen-Entlastung von 0,289 ct/kWh steht 2026 steigenden Gasnetzentgelten gegenüber. Bundesweit liegen die Erhöhungen grob bei +10 bis +12 Prozent. Regionale Beispiele aus der enPORTAL-Netzentgeltanalyse (2026 gegenüber 2025): Hamburg +19,1 %, München +13,8 %, Düsseldorf und Frankfurt je +6,7 %, Dresden -6,3 %. Je nach Region kann die Entlastung durch steigende Netzentgelte ganz oder teilweise aufgezehrt werden.

Die regionale Spreizung ist erheblich. Bei 5 GWh Jahresverbrauch beträgt das Gasnetzentgelt 2026 je nach Standort zwischen rund 60.485 Euro (Hamburg) und 97.623 Euro (Dresden) – laut enPORTAL-Netzentgeltanalyse 2026 (veröffentlicht am 15.01.2026, Konfidenz mittel). Unternehmen mit mehreren Standorten oder Standortentscheidungen sollten diese Spreizung in die Kostenplanung einbeziehen.

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Ob Ihr Versorger den Wegfall der Umlage weitergibt, lässt sich nur an Ihren konkreten Vertragskonditionen ablesen.

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Gegenläufig: CO2-Preis steigt ab 2026

Ab 2026 endet die Festpreisphase im nationalen Emissionshandel (nEHS/BEHG). Zertifikate werden in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 versteigert (Mindestpreis 55, Höchstpreis 65 EUR/t). Beschlossen wurde dies mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) am 06.08.2025. Ab 2027 ist der Übergang zum EU-ETS 2 vorgesehen.

Für Erdgas entspricht ein CO2-Preis von 55 EUR/t je nach angesetztem Emissionsfaktor rund 1,0 bis 1,1 ct/kWh (Brennwertfaktor ~0,182 kg CO2/kWh bzw. Heizwertfaktor ~0,20 kg CO2/kWh; bei 65 EUR/t entsprechend rund 1,2 bis 1,3 ct/kWh). Damit übersteigt allein die Untergrenze des CO2-Preises die wegfallende Gasspeicherumlage von 0,289 ct/kWh um mehr als das Dreifache. Die Entlastung bei der Umlage und die Belastung durch den CO2-Preis wirken also gegenläufig auf den Gaspreis.

Zur Einordnung der Größenordnung im Gesamtpreis: Der durchschnittliche Gaspreis für Neukunden lag laut Sekundärquelle im Juni 2026 bei rund 9,4 ct/kWh (Marktwert, schwankend, keine amtliche Zahl). Der Gas-Großhandelspreis im Marktgebiet THE wird für Juni 2026 in der Sekundärberichterstattung mit rund 46 EUR/MWh angegeben, ein österreichischer Referenzindex mit rund 49,08 EUR/MWh – Prognose-/Marktwerte, börsentäglich schwankend, keine amtliche Festzahl und keine Anlageberatung. Amtliche Tageswerte liefert die BNetzA/SMARD (EEX-Daten, Day-Ahead und M+1).

Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

THE hatte das Nicht-Erheben der Umlage an das Inkrafttreten der EnWG-Änderung geknüpft; diese ist erfolgt. Ob und wie Lieferanten die Entlastung von 0,289 ct/kWh an Geschäftskunden weitergeben, ist nicht zentral geregelt – die Weitergabe erfolgt nicht automatisch von Gesetzes wegen.

Konkrete Prüfschritte:

1. Lieferantenrechnungen und Preisblätter ab Januar 2026 darauf prüfen, ob die Position 'Gasspeicherumlage' noch ausgewiesen oder berechnet wird – ab 2026 muss sie bei 0,00 ct/kWh liegen. 2. Bei laufenden Verträgen kontrollieren, ob der wegfallende Betrag von 0,289 ct/kWh tatsächlich vom Arbeitspreis abgezogen wurde. 3. Die regionalen Gasnetzentgelte 2026 für den eigenen Standort gegen die Umlagen-Entlastung stellen, um die Nettowirkung auf die Gaskosten zu beziffern. 4. Den ab 2026 versteigerten CO2-Preis (Korridor 55 bis 65 EUR/t, für Erdgas an der Untergrenze rund 1,0 bis 1,1 ct/kWh je nach Emissionsfaktor) in die Budgetplanung aufnehmen.

So wird sichtbar, ob die Entlastung am Ende tatsächlich beim Unternehmen ankommt oder durch Netzentgelte und CO2-Preis neutralisiert wird.

Häufige Fragen

Ab wann entfällt die Gasspeicherumlage genau?+

Seit dem 1. Januar 2026 erhebt Trading Hub Europe (THE) die Gasspeicherumlage nach § 35e EnWG nicht mehr; der Wert liegt bei 0,00 EUR/MWh. Rechtsgrundlage ist die EnWG-Änderung, die am 28. November 2025 in Kraft getreten ist.

Wie hoch ist die Entlastung durch den Wegfall?+

Es entfallen 2,89 EUR/MWh bzw. 0,289 ct/kWh (der zuletzt im zweiten Halbjahr 2025 gültige Wert). Für einen Haushalt mit 20.000 kWh Jahresverbrauch sind das laut amtlicher Beispielrechnung knapp 58 Euro pro Jahr; Geschäftskunden rechnen 0,289 ct/kWh auf ihren Jahresverbrauch hoch.

Wird die Entlastung automatisch an Geschäftskunden weitergegeben?+

Nein. Die Weitergabe der wegfallenden 0,289 ct/kWh an Geschäftskunden ist nicht zentral geregelt und erfolgt nicht automatisch von Gesetzes wegen. Unternehmen sollten Lieferantenrechnungen und Preisblätter ab 2026 daraufhin prüfen, ob die Umlage tatsächlich entfallen ist.

Welche Kosten steigen 2026 gegenläufig?+

Zwei Faktoren: Die Gasnetzentgelte steigen 2026 bundesweit grob um +10 bis +12 % (z. B. Hamburg +19,1 %, München +13,8 %), und der CO2-Preis wird ab 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 EUR/t versteigert – für Erdgas entspricht die Untergrenze von 55 EUR/t je nach Emissionsfaktor rund 1,0 bis 1,1 ct/kWh und übersteigt damit die Umlagen-Entlastung.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

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