Gasspeicherumlage abgeschafft: Was sich seit Januar 2026 für Gaspreise ändert
Seit dem 1. Januar 2026 entfällt die Gasspeicherumlage von zuletzt 0,289 ct/kWh (netto). Die Bundesregierung entlastet Bürger und Unternehmen dadurch 2026 um mehr als 3 Milliarden Euro; rund 2 Mrd. Euro davon entfallen auf Großkunden. Den negativen Saldo des Umlagekontos bis Ende 2025 gleicht der Bund einmalig mit rund 3,4 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds aus. Unternehmen müssen nichts tun, sollten den Wegfall aber auf der Rechnung prüfen.
Was beschlossen wurde und ab wann es gilt
Die Gasspeicherumlage entfällt ab dem 1. Januar 2026; sie galt letztmalig bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025. Rechtsgrundlage ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (4. EnWG-Änderungsgesetz) — beschlossen, kein Entwurf mehr.
Der Gesetzgebungsweg ist abgeschlossen: Der Bundestag beschloss das Gesetz am 6. November 2025 (Gesetzentwurf Drucksache 21/1496, Beschlussempfehlung 21/2597), der Bundesrat billigte es am 21. November 2025. In Kraft getreten ist es am 28. November 2025 (verkündet am 27. November 2025, BGBl. 2025 Nr. 283).
Technisch wird das bisherige Umlageverfahren nach § 35e EnWG (gültig bis Ablauf 31.12.2025) auf ein Erstattungsverfahren nach § 35f EnWG umgestellt. Die Trading Hub Europe (THE) als Marktgebietsverantwortlicher erhebt ab dem 1. Januar 2026 keine Gasspeicherumlage mehr. Die flankierenden Regelungen der §§ 35a–35e und 35g–35h bleiben laut Gesetzestext bis zum 31. März 2027 anwendbar, um das Umlagekonto abzuwickeln — diese exakte Frist stammt aus einer Sekundärquelle (buzer.de) und ist mit mittlerer Sicherheit angegeben.
Wie hoch die Umlage zuletzt war
Die Gasspeicherumlage lag ab dem 1. Juli 2025 bei 2,89 EUR/MWh, also 0,289 ct/kWh (netto, vor Mehrwertsteuer). Im ersten Halbjahr 2025 (ab 1. Januar 2025) betrug sie 2,99 EUR/MWh = 0,299 ct/kWh netto.
Über die Jahre ist die Umlage deutlich gestiegen, bevor sie ganz wegfiel (jeweils ct/kWh, netto):
- bis 30.06.2023: 0,059 - ab 01.07.2023: 0,145 - ab 01.01.2024: 0,186 - ab 01.07.2024: 0,250 - ab 01.01.2025: 0,299 - ab 01.07.2025: 0,289
Eingeführt wurde die Umlage 2022 (Satz erstmals ab 1. Oktober 2022), um die gesetzlichen Mindestfüllstände der Gasspeicher zu finanzieren. Die Kosten der Versorgungssicherheit wurden über die THE auf alle Gasverbraucher umgelegt. Mit dem Wegfall fällt diese Position auf der Gasrechnung ab dem 1. Januar 2026 ersatzlos weg.
Ob der Wegfall der Umlage auf Ihrer Rechnung sichtbar wird, hängt von Ihrem Vertrag und der Weitergabe durch Ihren Versorger ab.
Was die Abschaffung kostet und wer entlastet wird
Die Bundesregierung beziffert die Entlastung von Bürgern und Unternehmen durch den Wegfall der Umlage für 2026 auf 'mehr als drei Milliarden Euro'. Davon entfallen rund 1 Mrd. Euro auf private Haushalte und Kleinabnehmer und rund 2 Mrd. Euro auf Großkunden.
Davon zu unterscheiden ist der einmalige Kontoausgleich: Der bis Ende 2025 aufgelaufene negative Saldo des Umlagekontos der THE wird mit rund 3,4 Mrd. Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ausgeglichen. Diese 3,4 Mrd. Euro sind eine einmalige Ausgleichszahlung, keine jährlich wiederkehrenden Kosten.
Der Anteil der Umlage am Gaspreis fiel je nach Kundengruppe unterschiedlich aus: Laut Gesetzentwurf machte sie rund 2,4 Prozent des Gaspreises für Haushaltskunden und rund 5 Prozent für Großkunden aus. Der höhere Anteil bei Großkunden erklärt, warum auf diese Gruppe der größere Teil der Entlastung entfällt.
Zur Einordnung für Haushalte nennt die Bundesregierung ein Rechenbeispiel: Bei 20.000 kWh Jahresverbrauch ergibt sich eine Entlastung von knapp 58 Euro pro Jahr.
Was die Abschaffung für Ihren Betrieb bedeutet
Für Unternehmen ist kein aktives Handeln nötig: Der Arbeitspreis enthält ab dem 1. Januar 2026 automatisch keine Gasspeicherumlage mehr. Sichtbar wird die Korrektur auf der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung.
Weil die Umlage brutto auf die Gasrechnung aufgeschlagen wurde, entfällt mit ihr auch die darauf berechnete Mehrwertsteuer. Eine einfache Beispielrechnung auf Basis des letzten Satzes von 0,289 ct/kWh netto illustriert den Effekt: Ein Betrieb mit 1 GWh Jahresverbrauch zahlte rund 2.890 EUR Umlage plus rund 549 EUR MwSt (19 %); bei 10.000 kWh waren es 28,90 EUR plus 5,49 EUR MwSt. Diese Beträge fallen seit Januar 2026 weg.
Trotz der automatischen Weitergabe empfehlen Verbraucherzentrale und Anbieter, Gasrechnung und Arbeitspreis zu prüfen, ob der Wegfall korrekt durchgereicht wurde. Diese Prüf-Empfehlung ist eine Sekundärquelle (Verbraucherzentrale Niedersachsen), keine amtliche Vorgabe — sie schadet aber nicht, da der Posten ab 2026 nicht mehr auf der Rechnung erscheinen darf.
Häufige Fragen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
Nicht nur informieren — prüfen lassen.
MySmartEnergy prüft, wie sich der Wegfall der Gasspeicherumlage auf Ihre Gaspreise auswirkt.