Für Fachpartner: Marktplatz-Zugang
StartseiteMagazinGas-Alternativen prüfen: Wann Effizienz, Elektrifizierung oder Tarifwechsel sinnvoll sind
Strom & GasJuni 2025·7 Min Lesen

Gas-Alternativen prüfen: Wann Effizienz, Elektrifizierung oder Tarifwechsel sinnvoll sind

CO2-Preis, steigende Netzentgelte und der Übergang in den EU-ETS 2 verändern die Gas-Kostenrechnung für Unternehmen. Drei Hebel – Effizienz, Elektrifizierung und Tarifwechsel – lassen sich anhand konkreter Schwellenwerte gegeneinander abwägen.

AM
Von Andreas Müller
Energieberater · Geprüft am 12. Juli 2026

Was 2026 auf den Gaspreis wirkt: CO2-Preis, Netzentgelte, Marktpreise

Drei Kostenblöcke entwickeln sich 2026 ungünstig für gasbasierte Wärme.

Nationaler CO2-Preis (nEHS/BEHG): 2026 endet die Festpreisphase der Jahre 2021–2025; die Zertifikate werden versteigert. Der gesetzlich vorgeschriebene Preiskorridor liegt bei 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 (§ 10 Abs. 2 BEHG). Rechtsgrundlage ist die Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV), von der Bundesregierung am 6. August 2025 beschlossen; sie tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Auf den Gaspreis schlägt sich das mit rund 1,5 bis 1,8 ct/kWh nieder (bei 65 Euro/t etwa 1,55–1,8 ct/kWh). Die Verbraucherzentrale NRW beziffert die CO2-Kosten bei 20.000 kWh Jahresverbrauch auf etwa 263–311 Euro pro Jahr.

Netzentgelte: Eine Auswertung von 38 Verteilnetzbetreibern (40,4 % der gasversorgten Fläche) zeigt für 2026 einen durchschnittlichen Anstieg von rund 10–12 %, mit Extremfällen bis +48,7 % (Stadtwerke Pforzheim) und einzelnen Rückgängen. Für gewerbliche Großabnehmer mit 5 Mio. kWh/Jahr steigen die Entgelte im Schnitt um 11,90 % – auf 72.489,82 Euro gegenüber 64.782,04 Euro im Jahr 2025. Ursachen sind unter anderem kürzere Abschreibungen (KANU 2.0) und sinkende durchgeleitete Gasmengen, die die Fixkosten auf weniger Kilowattstunden verteilen.

Marktpreise (Stand 19.06.2026, schwankend, keine amtliche Festlegung): Die Großhandelspreise im Marktgebiet THE sind seit Anfang März 2026 spürbar gestiegen, liegen aber deutlich unter dem Niveau von 2022; eine physische Angebotsverknappung besteht nicht. Im Nahost-/Iran-Konflikt stieg der TTF zeitweise von durchschnittlich etwa 36 EUR/MWh (Januar/Februar 2026) auf einen Höchststand von rund 74 EUR/MWh – etwa +104 % gegenüber dem Vorkonflikt-Niveau. Gas-Neukundentarife für Haushalte lagen im Juni 2026 im Schnitt bei etwa 9,4 ct/kWh (EEX-Daten); neue Gewerbetarife bewegen sich häufig um 9–11 ct/kWh, abhängig von Menge, Laufzeit und Beschaffungszeitpunkt.

Was Unternehmen vor jeder Umstellung ohnehin prüfen müssen (EnEfG)

Bevor Sie über Elektrifizierung oder Tarifwechsel entscheiden, schreibt das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) je nach Verbrauch ohnehin eine Analyse vor – das liefert die Datenbasis für die Investitionsentscheidung mit.

Ab 2,5 GWh/Jahr Gesamtendenergieverbrauch: Pflicht zum Energieaudit nach DIN EN 16247 oder Betrieb eines Energie-/Umweltmanagementsystems. Zwischen 2,5 und 7,5 GWh besteht ein Wahlrecht zwischen beiden Wegen.

Ab mehr als 7,5 GWh/Jahr (Mittel über drei abgeschlossene Kalenderjahre): Pflicht zur Einrichtung eines Energie-/Umweltmanagementsystems nach ISO 50001 oder EMAS (§ 8 EnEfG). Die Frist für bereits Betroffene lief bis zum 18. Juli 2025; sonst gilt eine Frist von 20 Monaten nach Erlangung des Status. Dazu gehören die Erfassung von Abwärmequellen, die Identifikation von Einspar- und Abwärmemaßnahmen sowie eine Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463.

Umsetzungspläne: Unternehmen mit mehr als 2,5 GWh/Jahr Endenergieverbrauch müssen konkrete Umsetzungspläne für alle im Audit beziehungsweise Managementsystem als wirtschaftlich identifizierten Maßnahmen erstellen und veröffentlichen.

Für die Kostenseite einer Umstellung relevant: Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW, BAFA) umfasst sechs Module – als Zuschuss oder zinsverbilligtes Darlehen mit Teilschulderlass (Modul 5 nur Zuschuss). Förderfähig sind unter anderem effiziente Wärme-, Kälte- und Lüftungsanlagen, effiziente Prozesswärme und -kälte sowie die Vermeidung von Energieverlusten. Die Zuschussvarianten laufen seit dem 15.09.2025 über die Förderzentrale Deutschland (FZD).

Elektrifizierung: ab welcher Effizienz sich eine Wärmepumpe gegen Gas rechnet

Ob eine Wärmepumpe günstiger arbeitet als ein Gaskessel, hängt vom Verhältnis zwischen Strom- und Gaspreis sowie von der erreichbaren Jahresarbeitszahl (JAZ) ab.

Orientierungswert: Bei Strompreisen von 30–35 ct/kWh und einem Gaspreis um 11 ct/kWh ist die Wärmepumpe wirtschaftlicher, wenn eine JAZ von etwa 3,0 erreicht wird. Die Faustregel: Das Verhältnis Strompreis zu Gaspreis sollte unter der JAZ liegen. Bei 33 ct/kWh Strom und 11 ct/kWh Gas ergibt das ein Verhältnis von 3,0 – die reale JAZ muss also darüber liegen, damit sich die Umstellung im Betrieb trägt.

Wichtig ist die Unterscheidung zweier Kennzahlen: Der COP ist ein Herstellerprüfwert unter Normbedingungen, die JAZ misst die reale Effizienz vor Ort über das Jahr. Für die Wirtschaftlichkeitsrechnung zählt die JAZ. Im Fraunhofer-ISE-Feldtest erreichten Luft-Wasser-Wärmepumpen im Schnitt eine JAZ von 3,4, Erdwärmepumpen 4,3; gute Geräte liegen bei 3,5–5,0.

Gegen Gas spricht zunehmend die strukturelle Kostenentwicklung: Der CO2-Aufschlag von rund 1,5–1,8 ct/kWh erhöht den Gaspreis direkt, und sinkende Gasmengen treiben die Netzentgelte je kWh nach oben. Ein konkretes Beispiel aus den Marktdaten: Hohe Gaspreise, milde Winter und schwache Konjunktur ließen den Verbrauch sinken; weil die Netzkosten sich auf weniger Kilowattstunden verteilen und Netzbetreiber auf Anweisung der BNetzA schneller abschreiben dürfen, stieg der durchschnittliche Gaspreis allein dadurch um 2,7 % auf 11,37 ct/kWh.

Energiekosten einordnen lassen

Welcher Weg bei Ihnen die Gaskosten senkt, hängt von Ihrer Prozesstemperatur, der vorhandenen Technik und dem Investitionsspielraum ab.

Energiekosten prüfen lassen →

Tarifwechsel: der kurzfristige Hebel mit konkreten Kündigungsfristen

Wo eine Investition in Effizienz oder Elektrifizierung (noch) nicht ansteht, bleibt der Tarifwechsel der schnellste Hebel – allerdings mit klaren vertraglichen Rahmenbedingungen.

Grundversorgung: jederzeit mit zwei Wochen Frist kündbar; bei einer Preiserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht. Der Befund des vzbv: Grundversorger sind aktuell oft die günstigste Option – ein Wechsel ist also nicht automatisch der bessere Weg.

Sonderverträge: bis zu 24 Monate Laufzeit möglich; in dieser Zeit nur bei einer einseitigen Vertragsänderung kündbar. Eine Wechselersparnis bei Strom und Gas liegt laut vzbv im Bereich einiger hundert Euro.

Praktische Prüfschritte vor einem Wechsel: – Aktuellen Vertragstyp klären (Grundversorgung oder Sondervertrag) und die jeweilige Kündigungsfrist notieren. – Den eigenen Tarif gegen die aktuelle Grundversorgung rechnen, statt pauschal den Anbieter zu wechseln. – Beschaffungszeitpunkt und Laufzeit berücksichtigen: Neue Gewerbetarife liegen 2026 häufig bei 9–11 ct/kWh, abhängig von Menge und Laufzeit. – Den Tarifvergleich getrennt von der Frage der Heiztechnik führen – ein günstiger Gastarif ändert nichts an der strukturellen Kostentendenz aus CO2-Preis und Netzentgelten.

Markthinweis: Alle genannten Marktpreise schwanken und sind Stand der jeweiligen Quelle; dies ist keine Anlage- oder Beschaffungsberatung.

Beschlossen, geplant, verschoben: der Fahrplan bis 2028

Für die zeitliche Einordnung einer Umstellungsentscheidung ist wichtig, klar zwischen beschlossenen und noch offenen Punkten zu trennen.

Beschlossen: Das nEHS/BEHG gilt noch bis Ende 2026. 2026 wird im Auktionsverfahren versteigert, im Korridor von 55–65 Euro/t. Die rechtliche Grundlage – die Zweite Verordnung zur Änderung der BEHV – wurde am 6. August 2025 von der Bundesregierung beschlossen und tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Diese Verordnung regelt auch das Auktionsverfahren 2026, den anschließenden Festpreisverkauf, den Zukauf am Sekundärmarkt ab 2027 und den Übergang des nEHS in den EU-ETS 2 ab 2027 mit Kopplung an den EU-ETS-2-Preis.

Verschoben: Der Start des EU-ETS 2 (Emissionshandel für Gebäude, Straßenverkehr sowie Gewerbe und Kleinindustrie außerhalb des EU-ETS 1) wurde von 2027 auf 2028 verschoben (Einigung der EU-Umweltminister am 5. November 2025). Rechtlicher Auslöser war die in der ETS-2-Richtlinie verankerte Klausel, die eine Verschiebung um ein Jahr bei außergewöhnlich hohen durchschnittlichen Gas- oder Rohölpreisen erlaubt; Hintergrund waren die anhaltend hohen Energiepreise in der EU.

Prognose (keine amtliche Zahl, niedrige Sicherheit): Für den EU-ETS 2 wird ein Startpreis um 45 Euro/t mit einem Preisdeckel-Sicherheitsmechanismus von 45 Euro/t in der Einführungsphase erwartet. Analysten-Prognosen reichen langfristig von 80 bis 150 Euro/t bis 2030 – stark schwankend und ausdrücklich eine Prognose, kein gesetzter Wert.

Für die Entscheidung bedeutet das: Die CO2-bedingte Belastung von Gas ist bis Ende 2026 mit dem Korridor von 55–65 Euro/t konkret bezifferbar; die Entwicklung ab 2028 unter dem EU-ETS 2 ist der Richtung nach klar (Kopplung an einen Marktpreis), in der Höhe aber offen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der CO2-Aufschlag auf Gas 2026?+

Der nationale CO2-Preis liegt 2026 im gesetzlich vorgeschriebenen Versteigerungskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2 (§ 10 Abs. 2 BEHG). Auf den Gaspreis schlägt sich das mit rund 1,5 bis 1,8 ct/kWh nieder. Bei 20.000 kWh Jahresverbrauch sind das laut Verbraucherzentrale NRW etwa 263 bis 311 Euro CO2-Kosten pro Jahr.

Ab welcher Jahresarbeitszahl lohnt sich eine Wärmepumpe gegenüber Gas?+

Als Orientierung: Bei Strompreisen von 30–35 ct/kWh und einem Gaspreis um 11 ct/kWh arbeitet die Wärmepumpe wirtschaftlicher, wenn eine JAZ von etwa 3,0 erreicht wird. Faustregel: Das Verhältnis Strompreis zu Gaspreis sollte unter der JAZ liegen. Im Fraunhofer-ISE-Feldtest erreichten Luft-Wasser-Wärmepumpen im Schnitt 3,4, Erdwärmepumpen 4,3.

Ab welchem Energieverbrauch greift die Audit- oder Managementpflicht nach EnEfG?+

Ab 2,5 GWh/Jahr Gesamtendenergieverbrauch besteht die Pflicht zu einem Energieaudit nach DIN EN 16247 oder zu einem Energie-/Umweltmanagementsystem (Wahlrecht zwischen 2,5 und 7,5 GWh). Ab mehr als 7,5 GWh/Jahr (Mittel über drei Jahre) ist ein Managementsystem nach ISO 50001 oder EMAS verpflichtend (§ 8 EnEfG). Unternehmen über 2,5 GWh müssen zudem Umsetzungspläne für wirtschaftliche Maßnahmen veröffentlichen.

Wie schnell kann ich meinen Gastarif kündigen?+

In der Grundversorgung jederzeit mit zwei Wochen Frist, bei einer Preiserhöhung greift ein Sonderkündigungsrecht. Sonderverträge können bis zu 24 Monate Laufzeit haben und sind in dieser Zeit nur bei einer einseitigen Vertragsänderung kündbar. Der vzbv weist darauf hin, dass Grundversorger aktuell oft die günstigste Option sind; die Wechselersparnis liegt im Bereich einiger hundert Euro.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

Weitere Artikel zum Thema

Speicher beim PV-Repowering: Wann er die Modernisierung sinnvoll ergänzt
Stromsteuerentlastung 2026: Was produzierende Unternehmen prüfen sollten
Abschläge und Preisänderungen: So prüfen Unternehmen ihre Energierechnung
Kosten-Nutzen-Rechnung beim PV-Repowering: Was wirklich in die Kalkulation gehört

Nicht nur informieren — prüfen lassen.

MySmartEnergy prüft, ob Effizienz, Elektrifizierung oder ein Tarifwechsel Ihre Gaskosten sinnvoll senkt.

Energiekosten prüfen lassen →