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GesetzgeberJanuar 2026·4 Min Lesen

Bundeszuschuss zu Netzentgelten: Was niedrigere Stromnetzkosten 2026 bedeuten

Der Bund zahlt 2026 einmalig 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds an die vier Übertragungsnetzbetreiber, um die Übertragungsnetzentgelte zu senken. Das Gesetz (§ 24c EnWG) ist seit dem 12. Dezember 2025 in Kraft; Unternehmen profitieren automatisch, ohne Antrag.

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Von Andreas Müller
Energieberater · Geprüft am 12. Juli 2026

Was beschlossen wurde: 6,5 Milliarden Euro, befristet auf 2026

Der Bundestag hat am 13. November 2025 in zweiter und dritter Lesung einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten beschlossen. Das Abstimmungsergebnis: 309 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 238 Enthaltungen bei 547 anwesenden Abgeordneten. Das Gesetz ist am 12. Dezember 2025 in Kraft getreten — es handelt sich also nicht mehr um einen Entwurf.

Rechtsgrundlage ist der neue § 24c EnWG. Dessen Absatz 1 formuliert wörtlich: "Die Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung haben im Kalenderjahr 2026 einen Anspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Zahlung eines Zuschusses in Höhe von insgesamt 6,5 Milliarden Euro." Die Mittel stammen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) und sind ausschließlich für das Kalenderjahr 2026 vorgesehen.

Der parlamentarische Weg lief über die erste Lesung am 10. Oktober 2025, eine Anhörung am 3. November 2025 und den Beschluss am 13. November 2025. Die zugehörigen Drucksachen der 21. Wahlperiode sind der Gesetzentwurf BT-Drs. 21/1863 (29. September 2025), die Bundesrats-Stellungnahme 21/2472, die Beschlussempfehlung 21/2754 (12. November 2025) sowie der Finanzierungsbericht 21/2755.

Wer das Geld bekommt und wie es ausgezahlt wird

Empfänger sind die vier Übertragungsnetzbetreiber mit Regelzonenverantwortung: Amprion, 50Hertz Transmission, TenneT TSO und TransnetBW.

Die Auszahlung regelt § 24c Abs. 2 EnWG. Die 6,5 Milliarden Euro werden in zehn gleichen Raten ausgezahlt — jeweils zum 15. eines Monats von Februar bis November 2026, also 650 Millionen Euro pro Monat. Die Verteilung auf die einzelnen Netzbetreiber erfolgt nach dem Anteil ihrer jeweiligen Erlösobergrenze.

Die eigentliche Entlastungsmechanik steht in § 24c Abs. 3 EnWG: Der Zuschuss wird bei der Ermittlung der bundeseinheitlichen Übertragungsnetzentgelte für 2026 rechnerisch von der Summe der Erlösobergrenzen abgezogen. Dadurch sinken die Netzentgelte. Die Bundesnetzagentur kann über eine Festlegung nach § 29 Abs. 1 EnWG nähere Vorgaben treffen.

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Wie viel vom Bundeszuschuss zu den Netzentgelten tatsächlich auf Ihrer Stromrechnung 2026 ankommt, lässt sich abschätzen.

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Warum Unternehmen oft stärker profitieren als Haushalte

Übertragungsnetzentgelte werden laut BDEW fast nie direkt an Endkunden berechnet, sondern an die nachgelagerten Verteilnetzbetreiber. Der Zuschuss senkt also zunächst die vorgelagerte Netzebene. Wie stark die Entlastung beim Endkunden ankommt, hängt vom jeweiligen Verteilnetz ab. Auf der Stromrechnung werden Netzentgelte separat ausgewiesen.

Nach Einschätzung des BDEW spüren Betriebe den Zuschuss meist stärker als Haushalte, weil sie näher am Übertragungsnetz angeschlossen sind. Wie stark ein einzelnes Gewerbe- oder Industrieunternehmen profitiert, ist regional sehr unterschiedlich. Wichtig für die Praxis: Für Unternehmen besteht keine Antragspflicht — die Entlastung erfolgt automatisch über das Netzentgelt.

Eine wesentliche Einschränkung: Der Bundeszuschuss 2026 reduziert nur die Übertragungs- beziehungsweise vorgelagerte Netzebene, nicht direkt die Verteilnetzentgelte. Wie sich die Gesamt-Netzentgelte beim Endkunden entwickeln, hängt zusätzlich von der Entwicklung der Verteilnetzkosten ab.

Was beim Endkunden ankommt — und was noch offen ist

Bei den konkreten ct/kWh-Effekten ist die Datenlage deutlich unsicherer als beim Gesetz selbst. Die Bundesregierung beziffert die durchschnittliche Haushaltsentlastung bei einem Verbrauch von 3.500 kWh pro Jahr auf rechnerisch etwa 100 Euro pro Jahr allein durch das niedrigere Netzentgelt. Andere Quellen weichen ab: Solarserver nennt rund 75 Euro für einen Vierpersonenhaushalt, frühere Schätzungen lagen bei etwa 70 Euro. Die Größenordnung liegt also bei 70 bis 100 Euro pro Jahr.

Die regionalen Unterschiede sind erheblich. Nach Enet-Daten (Stand 31. Oktober 2025) sinken die Gesamt-Netzentgelte 2026 im Bundesdurchschnitt um etwa 17,6 Prozent. Die Spannweite: Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern rund -3,18 ct/kWh, Sachsen-Anhalt -3,03, Bayern -2,63, Berlin -2,51, während Nordrhein-Westfalen und Hessen oft weniger als 1 ct/kWh erreichen. In Einzelgebieten wie Partenstein sind es bis zu -6,18 ct/kWh. Diese Werte umfassen die gesamte Netzentgeltänderung, nicht nur den Zuschuss-Effekt.

Die vier Übertragungsnetzbetreiber selbst beziffern das durch den Zuschuss gesenkte bundeseinheitliche Übertragungsnetzentgelt auf Höchst- und Umspannebene auf 2,86 ct/kWh — ein Rückgang von rund 57 Prozent gegenüber 6,65 ct/kWh. Diese Werte stammen aus der gemeinsamen Veröffentlichung der ÜNB (50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW) zu den vorläufigen Netzentgelten 2026 (Stand 1. Oktober 2025, bestätigt am 10. Dezember 2025) und sind damit Primärquellen-Zahlen der Netzbetreiber. Es handelt sich allerdings um vorläufige, von der Bundesnetzagentur noch nicht festgesetzte Werte, die unter dem Vorbehalt der endgültigen Festlegung stehen. Die endgültigen Erlösobergrenzen und Preisblätter werden zum 1. Januar 2026 veröffentlicht. Festhalten lässt sich: Der Zuschuss ist ausdrücklich auf 2026 befristet und ersetzt keine strukturelle Reform der Netzentgeltfinanzierung — er soll Zeit für langfristige Lösungen verschaffen.

Häufige Fragen

Müssen Unternehmen den Zuschuss beantragen?+

Nein. Für Unternehmen besteht laut BDEW keine Antragspflicht. Die Entlastung erfolgt automatisch über das Netzentgelt, da der Zuschuss bei der Ermittlung der Übertragungsnetzentgelte 2026 von der Summe der Erlösobergrenzen abgezogen wird (§ 24c Abs. 3 EnWG).

Wie hoch ist der Zuschuss und wann wird er gezahlt?+

Insgesamt 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds, ausschließlich für 2026. Die Auszahlung erfolgt in zehn gleichen Raten von je 650 Millionen Euro, jeweils zum 15. eines Monats von Februar bis November 2026 (§ 24c Abs. 2 EnWG).

Ist das Gesetz schon beschlossen?+

Ja. Der Bundestag hat es am 13. November 2025 mit 309 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 238 Enthaltungen beschlossen. Das Gesetz ist am 12. Dezember 2025 in Kraft getreten. Es ist kein Entwurf mehr.

Wie stark sinkt meine Stromrechnung konkret?+

Das ist regional sehr unterschiedlich und nicht pauschal zu beziffern. Für einen Haushalt mit 3.500 kWh nennt die Bundesregierung rechnerisch etwa 100 Euro pro Jahr, andere Quellen rund 70 bis 75 Euro. Die Gesamt-Netzentgelte sinken laut Enet (Stand 31.10.2025) im Bundesdurchschnitt um etwa 17,6 Prozent, mit Spannweiten von unter 1 ct/kWh bis -6,18 ct/kWh je Gebiet.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

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