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ElektromobilitätJuli 2026·6 Min Lesen

AFIR wird 2026 verbindlich: Diese Pflichten treffen Betreiber öffentlicher Ladepunkte

Zum 8. Januar 2026 wird ISO 15118-2 für neue öffentliche Ladepunkte Pflicht, ab dem 14. April 2026 folgt die DATEX-II-Datenpflicht an die Mobilithek. Wir zeigen Ihnen, ab wann Ihr Ladepunkt als öffentlich gilt, welche AFIR-Pflichten dann greifen und wo der Bestandsschutz endet.

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Von Andreas Müller
Energieberater · Geprüft am 11. Juli 2026

Ab 8. Januar 2026: ISO 15118 wird für neue Ladepunkte Pflicht

Die AFIR – die Alternative Fuels Infrastructure Regulation, offiziell Verordnung (EU) 2023/1804 – gilt bereits seit dem 13. April 2024 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und hat in weiten Teilen die deutsche Ladesäulenverordnung abgelöst. Zum 8. Januar 2026 tritt nun eine technische Verschärfung in Kraft, die viele Betreiber unterschätzen: Ab diesem Stichtag müssen alle neu errichteten oder umfassend renovierten öffentlich zugänglichen Ladepunkte die Norm EN ISO 15118-2:2016 unterstützen.

ISO 15118 regelt die digitale Kommunikation zwischen Fahrzeug und Ladepunkt. Sie ist die Voraussetzung für Funktionen wie intelligentes Laden und Plug & Charge, bei dem sich das Fahrzeug automatisch authentifiziert und die Ladung ohne App oder Karte startet. Technisch setzt die Norm ein PLC-Modem (Power Line Communication) voraus, über das Auto und Ladesäule Daten austauschen. Ohne dieses Modul ist eine normkonforme Kommunikation nicht möglich – ein reines Software-Update genügt bei vielen Bestandsgeräten daher nicht.

Wichtig für Ihre Planung: Die Pflicht greift ausschließlich bei Neuinstallation oder umfassender Renovierung. Wer ab dem 8. Januar 2026 einen neuen öffentlichen Ladepunkt in Betrieb nimmt, muss die Hardware entsprechend spezifizieren. Prüfen Sie deshalb bei jeder Ausschreibung und jedem Angebot, ob die verbaute Ladetechnik ISO 15118-2 tatsächlich unterstützt – die Bezeichnung „Plug-&-Charge-ready“ allein ist kein verlässlicher Nachweis. Ab dem 1. Januar 2027 kommt zusätzlich die neuere EN ISO 15118-20:2022 hinzu, die auch bidirektionales Laden (V2G) technisch ermöglicht. Wer heute investiert, sollte diese Anforderung bereits mitdenken, um kostspielige Nachrüstungen zu vermeiden.

Wann ist Ihr Ladepunkt öffentlich zugänglich?

Ob die AFIR-Pflichten Sie überhaupt treffen, hängt an einer einzigen Frage: Ist Ihr Ladepunkt öffentlich zugänglich? Die Verordnung definiert das bewusst weit. Entscheidend ist nicht, ob der Ladepunkt auf öffentlichem oder privatem Grund steht, sondern ob ein allgemeiner, nicht individuell bestimmter Personenkreis ihn nutzen kann.

Ein Ladepunkt gilt demnach als öffentlich zugänglich, wenn der zugehörige Parkplatz ohne Schranke, Schild oder sonstige Zugangsbeschränkung für jedermann befahrbar ist. Damit fallen die Kundenparkplätze von Supermärkten, Baumärkten, Möbelhäusern oder Bäckereiketten regelmäßig unter die Regulierung – auch dann, wenn der Betrieb die Ladepunkte gar nicht als Geschäftsmodell versteht, sondern nur als Service anbietet.

Achtung bei der beliebten Beschilderung „Parken nur für Kunden“: Nach herrschender Auslegung reicht das nicht aus, um die öffentliche Zugänglichkeit auszuschließen, weil der Begriff „Kunde“ zu allgemein und unbestimmt ist. Sobald faktisch jeder auf den Parkplatz fahren kann, greifen die Pflichten. Nicht öffentlich zugänglich sind dagegen Ladepunkte für einen klar benannten, individuell bestimmbaren Nutzerkreis. Dazu zählen reine Mitarbeiterparkplätze mit Zufahrtskontrolle, Ladepunkte in abgeschlossenen Betriebshöfen oder in Tiefgaragen mit personalisiertem Zugang.

Diese Abgrenzung ist die wichtigste Weichenstellung: Sie entscheidet, ob Sie ab 2026 in die ISO-15118- und ab April 2026 in die Datenbereitstellungspflicht fallen. Prüfen Sie deshalb für jeden Standort konkret, wer tatsächlich Zugang hat – nicht, wie der Parkplatz gedacht war. Im Zweifel sollten Sie die Einstufung dokumentieren, denn die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung der AFIR in Deutschland.

Ab 14. April 2026: DATEX-II-Datenpflicht an die Mobilithek

Die zweite große Frist betrifft nicht die Hardware, sondern Ihre Daten. Bereits seit dem 14. April 2025 sind Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte nach Artikel 20 AFIR verpflichtet, statische und dynamische Daten ihrer Ladeinfrastruktur kostenlos und diskriminierungsfrei bereitzustellen. Ab dem 14. April 2026 wird zusätzlich das Format verbindlich: Die Daten müssen dann über eine DATEX-II-konforme Schnittstelle an den nationalen Zugangspunkt geliefert werden – in Deutschland ist das die Mobilithek des Bundesministeriums für Verkehr.

Zu den statischen Daten zählen unter anderem Standortkoordinaten, Ladeleistung in Kilowatt, Steckertypen und Öffnungszeiten. Die dynamischen Daten umfassen den Belegungs- und Betriebsstatus sowie den Ad-hoc-Preis. Für bestimmte dynamische Daten nach Artikel 20 schreibt die AFIR eine Aktualisierung in Echtzeit vor – spätestens eine Minute, nachdem das auslösende Ereignis eingetreten ist. Ein besetzter oder gestörter Ladepunkt muss also nahezu unverzüglich als solcher sichtbar sein.

Für viele mittelständische Betreiber ist DATEX II ein unbekanntes Format. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur und die NOW GmbH haben dafür ein AFIR-DATEX-II-Datenprofil veröffentlicht, das die Umsetzung erleichtern soll. Nach dem aktuellen Stand ist die Angabe der Ladepunkt- und Betreiber-ID gegenüber der Bundesnetzagentur im Datenprofil vorerst nur optional – das vereinfacht die Datenaufbereitung.

In der Praxis liefern die wenigsten Betreiber diese Daten selbst. Meist übernimmt der Charge Point Operator oder ein Dienstleister die technische Anbindung über das Backend der Ladesäule. Klären Sie deshalb frühzeitig mit Ihrem CPO oder Abrechnungsdienstleister, ob die DATEX-II-Anbindung an die Mobilithek zum 14. April 2026 vertraglich abgedeckt ist – sonst tragen Sie als Betreiber das Compliance-Risiko.

Bestandsschutz oder Neuinstallation: Wer jetzt handeln muss

Die gute Nachricht für Betreiber bestehender Anlagen: Für die ISO-15118-Pflicht gilt ein weitreichender Bestandsschutz. Die Norm greift nur bei neu errichteten oder „umfassend renovierten“ öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Ein bereits vor dem 8. Januar 2026 installierter Ladepunkt muss nicht allein deshalb nachgerüstet werden, weil das Stichdatum verstreicht.

Entscheidend ist die Auslegung von „umfassend renoviert“. Der Austausch einzelner Komponenten – etwa eines Ladekabels oder einer defekten Steckdose – gilt nach bisheriger Lesart nicht als umfassende Renovierung und löst die Pflicht nicht aus. Erst wenn Sie einen Ladepunkt grundlegend erneuern oder faktisch neu aufbauen, müssen Sie ISO 15118-2 mitbestellen. Dokumentieren Sie den Umfang von Wartungs- und Umbaumaßnahmen deshalb sauber, um im Zweifel den Bestandsschutz belegen zu können.

Anders liegt der Fall bei der Datenbereitstellung: Die Pflicht nach Artikel 20 AFIR und ab dem 14. April 2026 das DATEX-II-Format gelten für alle öffentlich zugänglichen Ladepunkte – auch für Bestandsanlagen. Hier hilft kein Bestandsschutz. Wer bereits heute öffentliche Ladepunkte betreibt, muss die Datenlieferung fristgerecht sicherstellen.

Zusätzlich sieht die AFIR eine gezielte Nachrüstungspflicht vor: Für Ladepunkte ab 50 Kilowatt an Straßen des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) sowie an gesicherten Parkplätzen greifen ab dem 1. Januar 2027 verschärfte Anforderungen. Für Ihre Planung heißt das: Trennen Sie sauber zwischen Hardware- und Datenpflichten. Bei der Technik schützt der Bestand, bei den Daten nicht. Jeder neue oder grundlegend erneuerte öffentliche Ladepunkt ab 2026 sollte von vornherein ISO-15118-fähig spezifiziert werden – das ist günstiger als jede spätere Nachrüstung.

Zahlungspflichten und der Ausblick auf ISO 15118-20 ab 2027

Neben Kommunikation und Daten regelt die AFIR auch das Bezahlen. Seit dem 13. April 2024 müssen neue öffentlich zugängliche Ladepunkte ab 50 Kilowatt eine Ad-hoc-Zahlung ermöglichen – ohne App, ohne Vertrag und ohne Registrierung. Erforderlich ist ein Kartenleser, der gängige Debit- und Kreditkarten kontaktlos akzeptiert, in der Regel also Girocard, Visa und Mastercard. Mehrere Ladepunkte dürfen sich ein gemeinsames Terminal teilen, ähnlich wie an einer Tankstelle. Abgerechnet wird transparent pro Kilowattstunde; der Preis muss vor dem Ladevorgang klar erkennbar sein.

Für Ladepunkte unter 50 Kilowatt sind die Anforderungen niedriger: Hier genügt eine Zahlung per QR-Code oder über eine Internetverbindung. Ein physischer Kartenleser ist nicht zwingend. Auch diese Punkte müssen den Preis jedoch nachvollziehbar ausweisen.

Der Blick nach vorn: Ab dem 1. Januar 2027 wird die neuere Norm EN ISO 15118-20:2022 für neue und umfassend renovierte öffentliche Ladepunkte verbindlich. Sie erweitert Plug & Charge und schafft die technische Grundlage für bidirektionales Laden (V2G), bei dem Fahrzeuge Strom zurück ins Netz speisen können. Über die Kopplung an die Gebäuderichtlinie EPBD soll die 15118-20-Anforderung ab 2027 zudem bestimmte private Ladepunkte wie Flotten- und Firmenlader erfassen, sofern diese neu installiert oder modernisiert werden – hier lohnt es, die endgültigen Regelungen im Blick zu behalten.

Für Sie als Betreiber ergibt sich ein klarer Fahrplan: Ad-hoc-Zahlung ab 50 kW ist bereits Pflicht, ISO 15118-2 folgt am 8. Januar 2026, die DATEX-II-Datenlieferung am 14. April 2026 und ISO 15118-20 am 1. Januar 2027. Wer diese vier Stichtage kennt und seine Beschaffung darauf ausrichtet, vermeidet teure Doppelinvestitionen und bleibt AFIR-konform.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die ISO-15118-Pflicht für meine Ladepunkte?+

Ab dem 8. Januar 2026 müssen alle neu errichteten oder umfassend renovierten öffentlich zugänglichen Ladepunkte EN ISO 15118-2:2016 unterstützen. Bestehende Ladepunkte sind ausgenommen, solange sie nicht umfassend erneuert werden.

Ist der Kundenparkplatz meines Betriebs ein öffentlicher Ladepunkt?+

In der Regel ja: Sobald der Parkplatz ohne Schranke oder Zugangsbeschränkung für jedermann befahrbar ist, gilt der Ladepunkt als öffentlich zugänglich. Der Hinweis „Parken nur für Kunden“ reicht nach herrschender Auslegung nicht aus, um die AFIR-Pflichten auszuschließen.

Was muss ich zum 14. April 2026 an die Mobilithek liefern?+

Statische Daten wie Standort, Ladeleistung und Steckertyp sowie dynamische Daten wie Belegungsstatus und Ad-hoc-Preis – über eine DATEX-II-konforme Schnittstelle. Bestimmte dynamische Daten müssen spätestens eine Minute nach dem auslösenden Ereignis aktualisiert sein.

Brauche ich an jeder Ladesäule ein Kartenlesegerät?+

Nur bei Ladepunkten ab 50 Kilowatt: Diese müssen seit dem 13. April 2024 kontaktlose Kartenzahlung ermöglichen. Bei Ladepunkten unter 50 Kilowatt genügt eine Zahlung per QR-Code oder Internetverbindung.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

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