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EnergieeffizienzJuli 2026·6 min

Effiziente Ventilatoren: Was die ErP-Verordnung 2026 fordert

Ab dem 24. Juli 2026 fordert die ErP-Verordnung (EU) 2024/1834 für Axialventilatoren einen Mindestwirkungsgrad von 50 Prozent im Bereich 125 W bis 500 kW.

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Von Andreas Müller
Energieberater · Geprüft am 12. Juli 2026

ErP-Verordnung 2026: Neue Effizienzstufen für Ventilatoren

Zum 24. Juli 2026 löst die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1834 die bisherige Verordnung (EG) Nr. 327/2011 vollständig ab. Sie gilt für nahezu alle Ventilatoren mit einer elektrischen Eingangsleistung zwischen 125 W und 500 kW - unabhängig davon, ob diese als eigenständige Geräte oder als Baugruppe in andere Produkte integriert in Verkehr gebracht werden. Für Ventilatoren, die vor diesem Stichtag bereits in Lüftungsgeräte, Wärmepumpen oder Kälteanlagen eingebaut vermarktet wurden, greifen die verschärften Anforderungen erst ab dem 24. Juli 2027.

Der Kern der Novelle ist ein deutlich angehobener Mindestwirkungsgrad. Für Axialventilatoren gilt ab 2026 ein Fan Efficiency Grade von mindestens 50 Prozent, für Radialventilatoren mit rückwärts gekrümmten Schaufeln ein Wert von 64 Prozent. Maßgeblich ist jeweils der statische Gesamtwirkungsgrad am Bestpunkt des Betriebskennfelds. Die neue Verordnung stellt die Berechnung zudem von Dezimalwerten auf Prozentangaben um, was die Vergleichbarkeit der Herstellerangaben erhöht.

Neu ist die konsequente Betrachtung des Ventilators als vollständige Einheit. Bewertet wird das Zusammenspiel aus Motor mit oder ohne Steuerung, Rotor als luftförderndem Laufrad und Stator als tragendem, luftführendem Bauteil. Damit rückt die Verordnung das reale Systemverhalten in den Vordergrund, statt einzelne Komponenten isoliert zu betrachten. Ergänzend müssen Hersteller detaillierte Angaben zum Teillastverhalten, zur Reparierbarkeit und zur Demontage bereitstellen.

Für Betreiber bedeutet das keinen unmittelbaren Austauschzwang für bestehende Anlagen, denn die Anforderungen knüpfen am Inverkehrbringen neuer Produkte an. Wer jedoch Ersatzbeschaffungen oder Erweiterungen plant, sollte die neuen Grenzwerte frühzeitig in Ausschreibungen berücksichtigen. Geräte, die die 2026er Schwellen knapp verfehlen, verschwinden schrittweise vom Markt und lassen sich mittelfristig nur schwer nachbeschaffen.

Spezifische Ventilatorleistung als zentrale Kennzahl

Während der Wirkungsgrad die Qualität des einzelnen Ventilators beschreibt, bewertet die spezifische Ventilatorleistung (SFP) den Energieeinsatz der gesamten Luftförderung. Sie setzt die aufgenommene elektrische Leistung ins Verhältnis zum geförderten Volumenstrom und wird in W je m³/s angegeben. Die SFP bildet damit nicht nur den Ventilator ab, sondern auch die Widerstände aus Filtern, Wärmeübertragern und Kanalnetz, die der Antrieb überwinden muss.

Die Norm DIN EN 16798-3 gliedert die spezifische Ventilatorleistung in Klassen: SFP-2 liegt unter 750 W je m³/s, SFP-3 unter 1.250 und SFP-4 unter 2.000 W je m³/s. Nach dem Gebäudeenergiegesetz sind neu eingebaute raumlufttechnische Anlagen mit einem Volumenstrom über 4.000 m³/h nur noch bis höchstens Klasse SFP-4 zulässig. Der Grenzwert von 2.000 W je m³/s markiert somit die gesetzliche Obergrenze für neue Zentralgeräte.

Für energieintensive Komponenten sieht die Norm Zuschläge vor. Hochleistungsfilter der HEPA-Klasse, Gasfilter sowie Bauteile der Wärmerückgewinnung der Klassen H1 oder H2 dürfen auf den zulässigen SFP-Wert angerechnet werden. Eine Anlage mit HEPA-Filterstufe und hocheffizienter Wärmerückgewinnung wird deshalb nicht am reinen Grenzwert von 2.000 W je m³/s, sondern an einem entsprechend erhöhten Vergleichswert gemessen. Der zulässige Aufschlag ergibt sich dabei aus den in der Norm festgelegten Zuschlagswerten der jeweils eingesetzten Komponenten.

Die spezifische Ventilatorleistung ist damit die aussagekräftigste Betriebskennzahl für die Bewertung bestehender Lüftungstechnik. Ein hoher SFP-Wert deutet meist auf unterdimensionierte Kanäle, verschmutzte Filter oder überalterte Antriebe hin. Wer den Wert im laufenden Betrieb erfasst, erkennt Einsparpotenziale, bevor sie sich über Jahre in den Stromkosten summieren.

Drehzahlvariable Antriebe und das Affinitätsgesetz

Der größte Hebel für den Stromverbrauch liegt in der Drehzahlregelung. Nach dem Affinitätsgesetz verändert sich die aufgenommene Leistung eines Ventilators mit der dritten Potenz der Drehzahl. Wird die Drehzahl auf 50 Prozent reduziert, sinkt die Leistungsaufnahme rechnerisch auf rund 12,5 Prozent. Schon eine moderate Absenkung des Volumenstroms in Schwachlastphasen entlastet die Energiebilanz daher überproportional.

Konstant laufende Ventilatoren ohne Drehzahlregelung verschenken dieses Potenzial vollständig. Zwei technische Wege stehen zur Verfügung: der Asynchronmotor in Kombination mit einem Frequenzumrichter, der die Motordrehzahl stufenlos regelt, oder der EC-Ventilator mit elektronisch kommutiertem Motor, der die Elektronik bereits integriert und ohne externen Umrichter auskommt.

Gerade im Teillastbetrieb, in dem Lüftungsanlagen in der Praxis den überwiegenden Teil ihrer Laufzeit verbringen, spielen EC-Ventilatoren ihre Stärke aus. Herstellerangaben nennen hier gegenüber klassischen Asynchronlösungen Einsparungen von häufig über 50 Prozent. Der Vorteil ergibt sich aus dem höheren Wirkungsgrad des elektronisch geregelten Motors und dem Wegfall der Umrichterverluste.

Für die Auslegung ist entscheidend, dass der Antrieb nicht dauerhaft am oberen Kennfeldrand arbeitet. Ein bewusst großzügig dimensionierter Ventilator, der überwiegend gedrosselt läuft, kann über die Lebensdauer günstiger sein als ein kleineres, ständig ausgereiztes Gerät. Die drehzahlvariable Regelung ist zudem die technische Voraussetzung, um Volumenströme überhaupt bedarfsabhängig anpassen zu können.

Bedarfsgeführte Lüftung nach CO2 und Präsenz

Die bedarfsgeführte Lüftung erfasst den tatsächlichen Luftwechselbedarf laufend über Sensoren und passt den Außenluftvolumenstrom automatisch an. Als Führungsgröße dient meist die CO2-Konzentration als Indikator für die Personenbelegung, ergänzt oder ersetzt durch VOC-Sensoren für die allgemeine Luftqualität sowie durch Präsenzmelder. Statt eines pauschal fixierten Nennvolumenstroms fördert die Anlage nur die Luftmenge, die im jeweiligen Moment benötigt wird.

Das Einsparpotenzial ist erheblich, weil viele Nutzungsflächen zeitweise leer stehen oder nur teilbelegt sind. Fachpublikationen nennen für bedarfsgesteuerte Lüftung im Nichtwohnbau Einsparungen von bis zu 30 Prozent, in günstigen Konstellationen mit stark schwankender Belegung bis zu 50 Prozent. Besonders ausgeprägt fällt der Effekt in Räumen mit unregelmäßiger Nutzung aus, etwa Besprechungsräumen, Sporthallen oder Aulen.

Der Nutzen entsteht doppelt: Zum einen sinkt die elektrische Antriebsleistung entsprechend dem Affinitätsgesetz, wenn der Volumenstrom reduziert wird. Zum anderen fällt weniger konditionierte Luft an, sodass auch der thermische Aufwand für die Aufbereitung der Außenluft zurückgeht. Beide Effekte greifen zusammen und verstärken die Einsparung über den reinen Stromverbrauch hinaus.

Voraussetzung ist eine drehzahlvariable Anlagentechnik in Verbindung mit geregelten Volumenstromreglern im Kanalnetz und einer sauber parametrierten Gebäudeautomation. Die Sensorik muss regelmäßig kalibriert werden, damit die Führungsgröße belastbar bleibt. Werden Sollwerte und Nachlaufzeiten korrekt eingestellt, bleibt die Luftqualität dabei durchgehend im geforderten Bereich.

Kanalwiderstand und Wärmerückgewinnung im System

Ob eine Anlage ihre SFP-Klasse erreicht, entscheidet sich zu einem großen Teil im Kanalnetz. Jeder Meter Luftleitung, jeder Bogen und jedes Formstück erzeugt einen Druckverlust, den der Ventilator überwinden muss. Als Faustwert gilt in der Planung ein spezifischer Druckverlust von 1 bis 2 Pascal je Meter Kanallänge; die übliche Auslegungsgeschwindigkeit liegt bei etwa 6 m/s, wobei die praktische Bandbreite von rund 2 bis über 12 m/s reicht.

Höhere Luftgeschwindigkeiten erlauben kleinere Kanalquerschnitte, treiben aber den Druckverlust und den Schallpegel nach oben. Da die Antriebsleistung mit dem Systemwiderstand steigt, verschiebt ein zu eng dimensioniertes Netz die Anlage unweigerlich in eine schlechtere SFP-Klasse. Das Gleichdruckverfahren, bei dem alle Teilstrecken auf denselben Druckverlust je Meter ausgelegt werden, gilt als Standardmethode für eine ausgewogene Dimensionierung.

Neben dem Kanalwiderstand ist die Wärmerückgewinnung der zweite große Widerstands- und zugleich Einsparfaktor. Nach DIN EN 13053 werden Rückgewinnungsbauteile in Effizienzklassen eingeteilt: Klasse H1 erreicht einen Wirkungsgrad von mindestens 71 Prozent, Klasse H2 mindestens 64 Prozent, Klasse H3 mindestens 55 Prozent. Höherwertige Klassen entziehen der Abluft mehr Wärme, erhöhen aber den luftseitigen Druckverlust.

Genau hier greift der bereits erwähnte SFP-Zuschlag: Wer in eine hocheffiziente Wärmerückgewinnung der Klasse H1 oder H2 investiert, darf den zusätzlichen Antriebsaufwand auf den zulässigen Grenzwert anrechnen. Die Auslegung einer effizienten Lüftungsanlage ist damit stets eine Systementscheidung, in der Ventilatorwirkungsgrad, Antriebstechnik, Kanalführung und Wärmerückgewinnung gemeinsam bewertet werden müssen.

Für eine belastbare Einordnung der eigenen Anlagentechnik lohnt der Abgleich der gemessenen spezifischen Ventilatorleistung mit den Normklassen - er zeigt objektiv, in welchem Baustein das größte Effizienzpotenzial steckt.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die neue ErP-Verordnung für Ventilatoren?+

Die Verordnung (EU) 2024/1834 löst die bisherige Verordnung (EG) Nr. 327/2011 zum 24. Juli 2026 ab. Sie gilt für Ventilatoren mit 125 W bis 500 kW elektrischer Eingangsleistung; für bereits vorher in andere Produkte integrierte Ventilatoren greifen die Anforderungen ab dem 24. Juli 2027.

Welchen Mindestwirkungsgrad fordert die ErP-Verordnung 2026?+

Für Axialventilatoren gilt ein Fan Efficiency Grade von mindestens 50 Prozent, für Radialventilatoren mit rückwärts gekrümmten Schaufeln 64 Prozent. Maßgeblich ist jeweils der statische Gesamtwirkungsgrad am Bestpunkt, bewertet über das Zusammenspiel von Motor, Rotor und Stator.

Was besagt der SFP-Grenzwert nach GEG und EN 16798-3?+

Die spezifische Ventilatorleistung setzt die aufgenommene Leistung ins Verhältnis zum Volumenstrom. Nach dem Gebäudeenergiegesetz dürfen neue Anlagen über 4.000 m³/h höchstens Klasse SFP-4 erreichen, also 2.000 W je m³/s. Für HEPA-Filter und Wärmerückgewinnung der Klassen H1 oder H2 sind Zuschläge zulässig.

Wie viel Energie spart die Drehzahlregelung von Ventilatoren?+

Nach dem Affinitätsgesetz sinkt die Leistungsaufnahme mit der dritten Potenz der Drehzahl: Bei 50 Prozent Drehzahl fällt sie auf rund 12,5 Prozent. EC-Ventilatoren erreichen im Teillastbetrieb gegenüber Asynchronlösungen häufig über 50 Prozent Einsparung.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

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