Leuchtstoffröhren-Aus: Was die LED-Umrüstung für Betriebe bringt
Moderne LED-Systeme erreichen bis zu 150 lm/W und senken den Beleuchtungsstrom gegenüber Altanlagen um bis zu 80 Prozent - Amortisation oft in ein bis vier Jahren.
Das Aus für Leuchtstoffröhren: Rechtsrahmen seit 2023
Die Ablösung der Leuchtstoffröhre ist keine Modeerscheinung, sondern die Folge zweier EU-Regelwerke. Die RoHS-Richtlinie begrenzt den Einsatz gefährlicher Stoffe - darunter Quecksilber, das in jeder Leuchtstoff- und Kompaktleuchtstofflampe steckt. Parallel verschärft die Ökodesign-Verordnung die Mindestanforderungen an die Effizienz von Lichtquellen. Beide zusammen haben stab- und ringförmige sowie kompakte Leuchtstofflampen schrittweise vom Markt genommen.
Konkret endete das Inverkehrbringen gestaffelt: Zum 25. Februar 2023 fielen kompakte Leuchtstofflampen mit Stecksockel sowie ringförmige T5- und T9-Lampen weg, zum 25. August 2023 folgten die weit verbreiteten stabförmigen T8-Röhren und die restlichen T5-Varianten. Quecksilberdampf-Hochdrucklampen (HQL), lange der Standard in Hallen und Außenanlagen, dürfen bereits seit April 2015 nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden.
Wichtig für die Praxis: Verboten ist ausschließlich das Inverkehrbringen, also Herstellung, Import und Verkauf. Bereits installierte Leuchtstoffröhren dürfen Sie weiter betreiben und vorhandene Restbestände aufbrauchen. Da jedoch kein Nachschub mehr produziert wird, versiegt der Ersatzteilmarkt nach und nach - ein Defekt kann so zum ungeplanten Ausfall einer Lichtanlage führen, für die es kein passendes Leuchtmittel mehr zu kaufen gibt.
Seit dem 1. September 2021 gilt zudem die Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020, die die früheren produktbezogenen Verordnungen ablöst. Sie definiert Mindesteffizienzen für Lichtquellen und ordnet diese über die Lichtausbeute in Lumen pro Watt den neuen Energieeffizienzklassen von A bis G zu. Für Betriebe bedeutet das: Die LED-Umrüstung lässt sich als planbares Modernisierungsprojekt angehen - statt als Notfallreparatur, wenn die letzte Röhre ausfällt.
Lichtausbeute und Einsparung: LED gegenüber Leuchtstoff und HQL
Der zentrale Effizienzhebel heißt Lichtausbeute - die Lumen, die ein System pro aufgenommenem Watt abgibt. Moderne LED-Röhren und -Leuchten erreichen je nach Bauart rund 90 bis 150 lm/W. Klassische Leuchtstoffröhren liegen mit etwa 60 bis 100 lm/W darunter, Quecksilberdampflampen mit rund 47 lm/W am unteren Ende. Für dieselbe Helligkeit benötigt eine Leuchtstoffröhre grob das 1,4-Fache an Energie einer vergleichbaren LED.
In der Summe reduziert der Wechsel den Stromverbrauch der Beleuchtung typischerweise um 40 bis 70 Prozent. Gegenüber sehr alten Anlagen und in Kombination mit Steuerungstechnik nennt der Branchenverband licht.de Einsparungen von bis zu 80 Prozent. Die konkrete Größenordnung hängt vom Ausgangszustand ab - je ineffizienter die Bestandsanlage, desto größer der Hebel.
Wie stark sich das auf die Gesamtkosten auswirkt, bestimmt der Beleuchtungsanteil am Strombezug. Im Sektor Gewerbe, Handel und Dienstleistungen entfällt ein erheblicher Teil des Stromverbrauchs auf Licht, im Einzelhandel je nach Konzept ein besonders hoher Anteil. In der produzierenden Industrie ist der Anteil branchenabhängig geringer - in Lager- und Logistikhallen mit Dauerbetrieb jedoch wieder erheblich.
Effizienz ist dabei nicht der einzige Gewinn: LED liefert sofort die volle Helligkeit ohne Anlaufzeit, ist dimm- und schaltfest und kommt ohne Quecksilber aus. Das vereinfacht Entsorgung und Arbeitsschutz und macht die Technik überhaupt erst kompatibel mit einer bedarfsgerechten Steuerung, die häufiges Schalten voraussetzt.
Lichtmanagement: Präsenz, Tageslicht und Normkonformität
Die reine Umrüstung des Leuchtmittels hebt nur einen Teil des Potenzials. Den zusätzlichen Sprung bringt Lichtmanagement - die bedarfsgerechte Steuerung über Präsenzmelder und tageslichtabhängige Regelung. Erst diese Kombination führt zu den oberen Einsparwerten.
Präsenzmelder schalten Licht nur dort ein, wo tatsächlich gearbeitet wird - in Lagergassen, Sanitärräumen, Fluren oder Nebenzonen, die selten dauerhaft belegt sind. Kombiniert mit einer Lichtsteuerung lässt sich die Beleuchtung feingliedrig auf einzelne Zonen herunterregeln, statt ganze Hallen pauschal zu befeuern, obwohl nur ein Teilbereich genutzt wird.
Die tageslichtabhängige Regelung ergänzt das Kunstlicht nur bis zum erforderlichen Niveau: Fällt genug Tageslicht durch Fenster oder Oberlichter, dimmen Sensoren die LED entsprechend herunter. Gerade in fensternahen Büro- und Fertigungsbereichen summiert sich dieser Effekt über den Arbeitstag zu spürbaren Beträgen.
Bei aller Sparsamkeit gibt die DIN EN 12464-1 (Ausgabe 2021-11) den verbindlichen Rahmen vor. Sie legt für Arbeitsstätten in Innenräumen Mindestwerte für Beleuchtungsstärke, Blendungsbegrenzung, Farbwiedergabe und Gleichmäßigkeit fest. Eine Sanierung muss diese Werte einhalten - die Energieeinsparung darf nicht zulasten der Seh- und Arbeitsbedingungen gehen. Eine fachgerechte Lichtplanung stellt sicher, dass Effizienz und Normkonformität zusammenkommen.
Wirtschaftlichkeit: Amortisation, Wartung und Betriebskosten
Ob sich eine Umrüstung rechnet, entscheidet die Amortisationszeit - der Zeitraum, in dem die Investition über eingesparte Strom- und Wartungskosten zurückfließt. In der Praxis liegt sie für gewerbliche Projekte meist zwischen einem und vier Jahren, bei hohen Brennstunden und entsprechend großer Ersparnis am unteren Ende dieser Spanne.
Der wichtigste Treiber ist die jährliche Betriebsdauer. Eine Halle im Zweischichtbetrieb oder ein Handelsraum mit langen Öffnungszeiten amortisiert deutlich schneller als ein selten genutzter Nebenraum. Als Faustregel gilt: Je länger und regelmäßiger das Licht brennt, desto kürzer der Rückfluss der Investition.
Neben dem Strom senkt die lange Lebensdauer die Betriebskosten. LED-Systeme erreichen je nach Qualität 50.000 bis 100.000 Betriebsstunden, ein Vielfaches einer Leuchtstoffröhre. Das reduziert Austauschzyklen, Wartungseinsätze und - in schwer zugänglichen Hallen mit Hubarbeitsbühne - teure Servicefahrten, die in der reinen Strombetrachtung oft übersehen werden.
Ein häufig unterschätzter Faktor: In Altanlagen liegt der reale Verbrauch durch konventionelle Vorschaltgeräte und gealterte Leuchtmittel oft über der Nennleistung. Eine belastbare Wirtschaftlichkeitsrechnung sollte deshalb auf gemessenen Verbräuchen und den tatsächlichen Betriebsstunden basieren, nicht allein auf Katalogwerten - sonst fällt die tatsächliche Ersparnis größer aus als kalkuliert.
Förderung: BEG-Einzelmaßnahmen und ihre Voraussetzungen
Die Umrüstung auf effiziente Beleuchtung ist über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) förderfähig. Im Programmzweig Einzelmaßnahmen bezuschusst das BAFA die Anlagentechnik - hier die Beleuchtung - mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Gefördert wird der komplette Austausch aus Leuchten, Leuchtmitteln, Steuerungstechnik und Installation, nicht nur das einzelne Leuchtmittel.
An die Förderung sind Bedingungen geknüpft: Das Gebäude muss älter als fünf Jahre sein, der Antrag ist vor der Auftragsvergabe zu stellen, und die förderfähigen Kosten sind bei Beleuchtung in Nichtwohngebäuden auf 500 Euro je Quadratmeter der sanierten Fläche gedeckelt. Die verbauten LED müssen technische Mindestwerte erfüllen - unter anderem eine Systemlichtausbeute von mindestens 120 lm/W, bei Lichtbändern 140 lm/W, sowie eine Lebensdauer von L80 bei 50.000 Betriebsstunden.
Für Beleuchtungsmaßnahmen ist zudem die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines -Experten vorgeschrieben; deren Planungs- und Baubegleitungskosten werden anteilig mitgefördert. Wer die Sanierung in einen individuellen Sanierungsfahrplan einbettet, kann den Förderrahmen zusätzlich erweitern. Damit verkürzt sich die ohnehin oft kurze Amortisationszeit weiter.
Förderprogramme, Sätze und technische Anforderungen ändern sich regelmäßig; die hier genannten Werte entsprechen dem Stand 2026 und dem BEG-Programm, das bis Ende 2030 terminiert ist. Als anbieterübergreifender Vermittler ordnet MySmartEnergy solche Rahmenbedingungen für Betriebe ein, ohne selbst Technik oder Energie zu vertreiben - die konkrete Auslegung, Produktwahl und Antragstellung gehören in die Hand qualifizierter Fachplanung.
Häufige Fragen
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
Nicht nur informieren — prüfen lassen.
Was die LED-Umrüstung nach dem Leuchtstoffröhren-Aus für Ihren Betrieb bringt, ordnet MySmartEnergy ein — und rechnet die Einsparung durch.