Für Fachpartner: Marktplatz-Zugang
StartseiteMagazinMaBiS 3.0 und Viertelstundenpreise: Wenn die Viertelstunde zur Abrechnungseinheit wird
Energie & MarktJuli 2026·5 Min Lesen

MaBiS 3.0 und Viertelstundenpreise: Wenn die Viertelstunde zur Abrechnungseinheit wird

Seit dem 6. Juni 2025 gilt mit MaBiS 3.0 die viertelstundenscharfe Einzelbilanzierung, seit Oktober 2025 bildet auch die EPEX-Day-Ahead-Auktion 96 Viertelstunden je Tag ab. Für RLM-Kunden und Betriebe mit dynamischen Tarifen wird die Viertelstunde damit zur Abrechnungseinheit — mit neuen Datenanforderungen und der Gefahr, dass Prognosefehler unmittelbar Geld kosten.

AM
Von Andreas Müller
Energieberater · Geprüft am 11. Juli 2026

MaBiS 3.0 seit 6. Juni 2025: die Viertelstunde als Bilanzierungseinheit

MaBiS steht für die Marktregeln für die Durchführung der Bilanzkreisabrechnung Strom. Die Bundesnetzagentur hat die Fassung MaBiS 3.0 mit dem Beschluss BK6-24-174 vom 24. Oktober 2024 festgelegt; sie gilt seit dem 6. Juni 2025. Der Kern der Neuerung: Marktlokationen mit einem intelligenten Messsystem werden nicht mehr über pauschale Standardlastprofile abgebildet, sondern viertelstundenscharf einzeln bilanziert.

Bislang flossen viele kleinere Verbrauchsstellen als aggregierte Summenzeitreihe in den Bilanzkreis ein. Der Lieferant erhielt vom Netzbetreiber gebündelte Werte je Bilanzierungsgebiet, nicht je Zählpunkt. Mit MaBiS 3.0 rückt die Einzelzeitreihe je Marktlokation in den Vordergrund. Jede der 96 Viertelstunden eines Tages wird zur eigenen Abrechnungseinheit, für die gemessene oder ersatzweise prognostizierte Werte vorliegen müssen.

Diese Verschiebung ist keine reine Formsache. Ohne tägliche, viertelstundenscharfe Messwerte lässt sich die Netzabweichungsbilanzierung nicht präzise abbilden. Fehlt ein Wert, muss er ersetzt oder prognostiziert werden — und jede Prognose kann daneben liegen. Damit verlagert MaBiS 3.0 die Genauigkeitsanforderung von der Stunde auf die Viertelstunde und macht die Qualität der Messdatenprozesse zu einem direkten wirtschaftlichen Faktor für Lieferanten und ihre Bilanzkreisverantwortlichen. Für Sie als Betrieb heißt das: Der Weg Ihrer Zählerdaten zum Lieferanten gewinnt an Gewicht.

EPEX Day-Ahead: 96 Viertelstunden statt 24 Stundenblöcke seit Oktober 2025

Parallel zur Bilanzierung hat sich die Preisbildung an der Börse geändert. Die EPEX Spot hat die Day-Ahead-Auktion in der europäischen Single Day-Ahead Coupling auf die 15-minütige Market Time Unit (MTU) umgestellt. Der Go-live erfolgte am Handelstag 30. September 2025 für den Liefertag 1. Oktober 2025. Seither wird der Börsenpreis nicht mehr für 24 Stundenblöcke, sondern für 96 Viertelstunden je Tag ermittelt.

Ursprünglich war der Start für den 11. Juni 2025 vorgesehen. Weil nicht alle Marktteilnehmer rechtzeitig betriebsbereit waren, wurde er verschoben. Die Umstellung betraf auf EPEX-Seite elf Länder — Großbritannien und die Schweiz blieben zunächst außen vor.

Wichtig für die Einordnung: 15-Minuten-Produkte gab es im kontinuierlichen Intraday-Handel längst; sie dienten vor allem der kurzfristigen Feinsteuerung und der Arbitrage etwa von Speichern. Neu ist, dass nun auch die zentrale Day-Ahead-Auktion — die Referenz für die meisten dynamischen Tarife — viertelstündlich auflöst. Damit trifft die feinere Granularität der Preise auf die feinere Granularität der Bilanzierung. Preis- und Mengenseite bewegen sich erstmals im selben Viertelstundenraster, was die Anforderungen an Prognose und Beschaffung deutlich erhöht.

RLM-Kunden ab 100.000 kWh: warum 15-Minuten-Daten jetzt zählen

Für Gewerbe- und Industriebetriebe ist die registrierende Leistungsmessung (RLM) der Regelfall, sobald der Jahresverbrauch an einer Entnahmestelle 100.000 kWh überschreitet — so die Schwelle nach der Stromnetzzugangsverordnung. Ein RLM-Zähler erfasst die Leistung bereits gesetzlich in 15-Minuten-Perioden und übermittelt den Lastgang an den Netzbetreiber, in der Regel täglich.

Insofern ist die Viertelstunde für RLM-Kunden nicht neu. Neu ist, wofür diese Daten verwendet werden. Unter MaBiS 3.0 speisen die viertelstundenscharfen Werte direkt in die Einzelbilanzierung der Marktlokation ein. Verspätete, lückenhafte oder korrigierte Lastgänge schlagen damit unmittelbarer auf die Bilanzkreisabrechnung durch als zuvor, wo aggregierte Profile manche Unschärfe abgefedert haben.

Für Betriebe heißt das konkret: Die Zuverlässigkeit der Messdatenlieferung wird zum Vertragsthema. Wer über einen Lastgang mit ausgeprägten Spitzen verfügt — etwa durch Schichtbetrieb, Kälteanlagen oder Ladeinfrastruktur — verursacht ein Prognoserisiko, das der Lieferant in seiner Beschaffung abbilden muss. Je genauer der erwartete Verbrauch je Viertelstunde bekannt ist, desto geringer fällt die Ausgleichsenergie aus, die am Ende jemand bezahlt. Eine saubere Lastganganalyse und plausible Prognosen sind daher kein Nebenthema, sondern Voraussetzung für belastbare Konditionen — insbesondere bei dynamischen oder an den Spotpreis gekoppelten Verträgen.

Dynamische Tarife nach §41a EnWG: Viertelstundenpreise und das Smart Meter Gateway

Seit dem 1. Januar 2025 muss nach §41a des Energiewirtschaftsgesetzes jeder Stromlieferant einen dynamischen Tarif anbieten; die frühere Schwelle von 100.000 Endkunden ist entfallen. Dynamische Tarife geben die Viertelstundenpreise der Day-Ahead-Auktion an den Kunden weiter — seit Oktober 2025 also im echten 96-Werte-Raster statt in Stundenblöcken.

Technische Voraussetzung ist ein intelligentes Messsystem mit Smart Meter Gateway. Erst damit lässt sich der Verbrauch je Viertelstunde messen und dem passenden Börsenpreis zuordnen. Für Betriebe unterhalb der RLM-Grenze, die bislang über ein Standardlastprofil abgerechnet wurden, ist das der eigentliche Umbruch: Ohne intelligentes Messsystem gibt es keine viertelstundenscharfe Abrechnung und damit keinen echten Zugang zu den Preissignalen.

Für Gewerbekunden eröffnet das eine Chance und ein Risiko zugleich. Wer Lasten gezielt in günstige Viertelstunden verschieben kann — Kühlung vorziehen, Ladevorgänge steuern, Prozesse takten —, senkt seine Kosten. Wer starr verbraucht, zahlt in teuren Viertelstunden mehr. Entscheidend ist, den eigenen Lastgang zu kennen und ihn den Viertelstundenpreisen gegenüberzustellen. Ob sich ein dynamischer Tarif rechnet, hängt damit weniger vom Durchschnittspreis ab als von der Fähigkeit, den Verbrauch zeitlich zu verlagern. Genau diese Gegenüberstellung sollte vor jedem Wechsel stehen.

Prognosefehler und reBAP: wo die Viertelstunde direkt Geld kostet

Der wirtschaftliche Hebel liegt in der Ausgleichsenergie. Jeder Lieferant führt einen Bilanzkreis, in dem prognostizierter und tatsächlicher Verbrauch übereinstimmen sollen. Weicht das Ist von der Prognose ab, gleichen die Übertragungsnetzbetreiber die Differenz aus — abgerechnet über den regelzonenübergreifenden einheitlichen Ausgleichsenergiepreis, den reBAP.

Der reBAP wird je Viertelstunde bestimmt und ist stark volatil; er kann sogar negativ werden. Das bedeutet: Schon eine falsch prognostizierte Viertelstunde kann teuer sein, wenn sie in ein Zeitfenster mit hohem Ausgleichsenergiepreis fällt. Mit der viertelstündlichen Bilanzierung nach MaBiS 3.0 und der viertelstündlichen Day-Ahead-Preisbildung wird dieses Raster feiner — und damit auch die Zahl der Momente, in denen ein Prognosefehler sichtbar wird.

Für Gewerbebetriebe ist der reBAP selten direkt sichtbar; er steckt in den Konditionen, die der Lieferant kalkuliert. Ein gut prognostizierbarer, gleichmäßiger Lastgang senkt das Risiko des Bilanzkreisverantwortlichen und damit tendenziell den Preis. Ein sprunghafter, schwer vorhersehbarer Verbrauch erhöht ihn. Deshalb lohnt es sich, die eigene Datenlage vor Vertragsverhandlungen zu ordnen: vollständige Lastgänge, saubere Zählpunktzuordnung und realistische Verbrauchsprognosen. MySmartEnergy begleitet Betriebe dabei neutral und vermittelnd — ohne selbst Energie zu erzeugen, zu handeln oder Messsysteme zu verkaufen. Ziel ist, dass die Viertelstunde nicht zur Kostenfalle, sondern zu einem steuerbaren Faktor wird.

Häufige Fragen

Seit wann gilt MaBiS 3.0 und was ändert sich?+

Die Bundesnetzagentur legte MaBiS 3.0 mit dem Beschluss BK6-24-174 vom 24. Oktober 2024 fest; die Regeln gelten seit dem 6. Juni 2025. Sie verlangen die viertelstundenscharfe Einzelbilanzierung von Marktlokationen mit intelligentem Messsystem statt der bisherigen profilbasierten Abrechnung.

Wann wurde die EPEX-Day-Ahead-Auktion viertelstündlich?+

Der Go-live erfolgte am Handelstag 30. September 2025 für den Liefertag 1. Oktober 2025. Seither ermittelt die Auktion 96 Viertelstundenpreise je Tag statt 24 Stundenwerte. Der ursprünglich geplante Termin 11. Juni 2025 wurde wegen fehlender Betriebsbereitschaft verschoben.

Ab welchem Verbrauch bin ich RLM-Kunde?+

In der Regel ab einem Jahresverbrauch über 100.000 kWh an einer Entnahmestelle, gemäß Stromnetzzugangsverordnung. Dann wird die Leistung gesetzlich in 15-Minuten-Perioden gemessen und der Lastgang meist täglich an den Netzbetreiber übermittelt.

Brauche ich für einen dynamischen Tarif ein neues Messgerät?+

Für die viertelstundenscharfe Abrechnung ist ein intelligentes Messsystem mit Smart Meter Gateway erforderlich. Seit dem 1. Januar 2025 muss zudem jeder Stromlieferant nach §41a EnWG einen dynamischen Tarif anbieten; die frühere Schwelle von 100.000 Endkunden ist entfallen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Energieberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr — trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.

Weitere Artikel zum Thema

Kompressor-Abwärme: der schnellste Effizienzhebel in fast jedem Betrieb
Zehn Monate auf den Netzanschluss: Was Gewerbe beim HPC-Ausbau 2026 einplanen muss
Ladepark statt reiner Parkplatz: Wann sich HPC-Schnelllader für Handel und Gewerbe rechnen
Hochtemperatur-Wärmespeicher: Prozesswärme puffern, günstigen Strom nutzen

Nicht nur informieren — prüfen lassen.

Lassen Sie prüfen, ob Ihre RLM- und Gewerbe-Marktlokationen die viertelstundenscharfen Daten liefern, die MaBiS 3.0 und dynamische Tarife voraussetzen — bevor Prognosefehler zu vermeidbaren Ausgleichsenergiekosten werden.

Energiekosten prüfen lassen →