Klimatisierung 2026: Kühllast mit Gewerbe-PV statt Netzstrom decken
Gewerblicher Netzstrom kostet im Februar 2026 rund 27,15 ct/kWh, eigener Solarstrom laut Fraunhofer ISE je nach Standort 5,7 bis 12,0 ct/kWh. Wer die sommerliche Kühllast mit Gewerbe-PV deckt, spart überschlägig 15 bis 21 ct/kWh je eigenverbrauchter Kilowattstunde, weil Erzeugung und Kühlbedarf zeitlich fast deckungsgleich sind.
Wie groß die Kühllast im Betrieb wirklich ist
Klimatisierung ist in vielen Betrieben kein Randthema mehr. Prozess- und Klimakälte machen laut Fraunhofer ISI rund 4,6 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs im Sektor Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (GHD) aus. In einzelnen Branchen liegt der Anteil deutlich höher. Der Trend zeigt nach oben, weil Sommer heißer werden und die Anforderungen an Raumklima, Serverräume und Lagerbedingungen steigen.
Wie hoch der Strombedarf konkret ausfällt, hängt von Gebäude und Nutzung ab. Als Planungsgröße nennt das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) für ein Standard-Bürogebäude mit Klimaanlage rund 22 kWh je Quadratmeter Bruttogrundfläche und Jahr für die Konditionierung der Raumluft, also Befeuchtung und Kühlung, plus etwa 9 kWh je Quadratmeter für die Außenluftförderung. Bei der maximalen Kühllast rechnen Fachleute mit rund 60 bis 100 Watt pro Quadratmeter: ein gut gedämmter Neubau eher mit 60 W/m², ein unsanierter Altbau bis zu 100 W/m².
Diese Zahlen erklären, warum Kühlung im Betrieb spürbar auf der Stromrechnung sichtbar wird. Je größer die klimatisierte Fläche und je heißer der Sommer, desto stärker schlägt der Bezug aus dem Netz zu Buche. Genau hier setzt der wirtschaftliche Hebel an, den dieser Beitrag durchrechnet: Solarstrom vom eigenen Dach ist je Kilowattstunde deutlich günstiger als Netzstrom. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob gekühlt wird, sondern womit der dafür nötige Strom erzeugt wird.
Der Kernhebel: Netzpreis gegen PV-Gestehungskosten
Der Kern der Rechnung ist eine Preisdifferenz. Der durchschnittliche Gewerbestrompreis lag im Februar 2026 bei rund 27,15 ct/kWh bei einem Jahresverbrauch um 10.000 kWh, nach 28,72 ct/kWh im Jahr 2025. Mittelständische Industriebetriebe mit höherem Verbrauch zwischen etwa 160.000 kWh und 20 Millionen kWh zahlen bei Neuabschluss laut BDEW-Strompreisanalyse rund 16,0 ct/kWh, das sind etwa 1,6 ct/kWh weniger als im Vorjahr.
Dem steht der Preis für selbst erzeugten Solarstrom gegenüber. Das Fraunhofer ISE beziffert die Stromgestehungskosten (LCOE) neuer PV-Dachanlagen bis 30 kWp in seiner Studie von Juli 2024 mit 5,7 bis 8,8 ct/kWh in Süddeutschland und 7,8 bis 12,0 ct/kWh in Norddeutschland. Größere Dachanlagen liegen tendenziell am unteren Rand dieser Spanne. Diese Kosten sind über die rund 25-jährige Lebensdauer der Anlage weitgehend fix und nicht von kurzfristigen Marktpreisen abhängig.
Aus der Differenz ergibt sich der eigentliche Hebel. Jede Kilowattstunde, die Sie selbst erzeugen und sofort verbrauchen, ersetzt teuren Netzbezug. Bei einem Gewerbe-Netzpreis um 27 ct/kWh und PV-Gestehungskosten von 5,7 bis 12,0 ct/kWh liegt die Ersparnis je eigenverbrauchter Kilowattstunde überschlägig bei rund 15 bis 21 ct/kWh. Diese Spanne ist eine Schätzung aus der Differenzbildung der genannten Quellen und hängt von Anlagengröße, Standort und Strompreis ab.
Wichtig ist der Begriff Eigenverbrauch: Der Hebel greift nur für den Anteil, den Sie selbst nutzen. Strom, der ins Netz fließt, wird deutlich geringer vergütet, dazu mehr im nächsten Abschnitt.
Warum Kühlung und PV zeitlich perfekt zusammenpassen
Der wirtschaftliche Vorteil hängt direkt davon ab, wie viel des erzeugten Stroms im Betrieb bleibt. Hier hat Gewerbe einen strukturellen Vorteil gegenüber Privathaushalten. Gewerbliche PV-Anlagen erreichen ohne Speicher typische Eigenverbrauchsquoten von 60 bis 80 Prozent, wenn die Betriebszeiten etwa zwischen 6 und 18 Uhr liegen. Privathaushalte kommen ohne Speicher nur auf 25 bis 35 Prozent, weil der Verbrauch dort abends anfällt, wenn die Sonne kaum noch liefert.
Bei der Klimatisierung verstärkt sich dieser Effekt zusätzlich. Die Kühllast einer Klimaanlage ist genau dann am höchsten, wenn auch die PV-Erzeugung am stärksten ist: im Sommer, etwa zwischen 11 und 18 Uhr. Erzeugung und Verbrauch fallen also zeitlich nahezu deckungsgleich zusammen. Der Solarstrom wird im Moment der Erzeugung gekühlt, ohne Umweg über das Netz. Durch diese zeitgleiche Kühllast lässt sich der Eigenverbrauch bis auf rund 80 Prozent heben.
Das ist der Grund, warum Klimatisierung und Gewerbe-PV ein besonders gutes Paar bilden. Bei einer Heizanwendung im Winter klafft eine Lücke zwischen geringer Erzeugung und hohem Bedarf. Bei der Kühlung dagegen liefert die Anlage am meisten, wenn der Bedarf am größten ist. Je höher der so erzielte Eigenverbrauch, desto mehr teure Netz-Kilowattstunden ersetzen Sie und desto schneller amortisiert sich die Investition.
Ein Batteriespeicher kann den Eigenverbrauch weiter erhöhen, indem er Mittagsüberschüsse in die Abendstunden verschiebt. Für reine Kühlanwendungen mit Spitzenlast am Nachmittag ist der Speicher jedoch oft weniger entscheidend als bei Heizlast, weil die zeitliche Deckung ohnehin hoch ist.
Effizienz, Investition und Einspeisung richtig gegenrechnen
Damit die Rechnung aufgeht, müssen Klimatechnik und PV-Anlage zusammenpassen. Auf der Verbrauchsseite zählt die Effizienz der Kühltechnik. Moderne Inverter-Split-Klimageräte werden über den SEER bewertet, den Seasonal Energy Efficiency Ratio. Er gibt an, wie viele Kilowattstunden Kälte aus einer Kilowattstunde Strom entstehen. Gute Geräte erreichen einen SEER von etwa 5 bis 9: Aus 1 kWh Strom werden also 5 bis rund 9 kWh Kühlleistung. Die höchste Effizienzklasse A+++ beim Kühlen setzt einen SEER von mindestens 8,5 voraus.
Das bedeutet: Wer in effiziente Geräte investiert, senkt den absoluten Strombedarf der Kühlung. Eine PV-Anlage muss dann weniger erzeugen, um denselben Kühlbedarf zu decken. Effizienz und Eigenerzeugung wirken zusammen, nicht gegeneinander.
Auf der Erzeugungsseite stehen die Investitionskosten. Schlüsselfertige gewerbliche Aufdach-PV im Bereich 100 bis 750 kWp kostet laut aktuellen Marktdaten rund 750 bis 1.100 EUR/kWp netto. Eine 100-kWp-Anlage liegt damit bei etwa 80.000 bis 110.000 EUR netto. Bei Gestehungskosten von 5,7 bis 12,0 ct/kWh und ersetztem Netzstrom um 27 ct/kWh refinanziert sich diese Investition vor allem über den Eigenverbrauch.
Für den nicht selbst genutzten Strom greift die EEG-Einspeisevergütung. Für neue Dachanlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 gelten bei Überschusseinspeisung 7,78 ct/kWh bis 10 kWp, 6,73 ct/kWh von 10 bis 40 kWp und 5,50 ct/kWh von 40 bis 100 kWp. Diese Sätze liegen klar unter dem Wert des Eigenverbrauchs, was die Strategie bestätigt: Eigenverbrauch zuerst, Einspeisung als Zusatz.
Kältemittel mitdenken: Was die F-Gas-Verordnung verlangt
Wer 2026 in Klimatechnik investiert, sollte das Kältemittel mitdenken. Seit dem 11. März 2024 gilt die neue EU-F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 unmittelbar. Sie verschärft den Phase-down der zulässigen F-Gas-Mengen; die Quote für das Inverkehrbringen sank 2024 auf 31 Prozent und 2025 auf 24,3 Prozent des Ausgangsniveaus. Knappere Mengen bedeuten in der Praxis steigende Preise und sinkende Verfügbarkeit klassischer Kältemittel.
Konkret relevant für die Gerätebeschaffung sind zwei beschlossene Stufen. Ab dem 1. Januar 2027 sind F-Gase mit einem GWP über 150 in neuen Monoblock-Geräten bis 12 kW verboten. Das betrifft viele kompakte Klima- und Wärmepumpengeräte. Für Split-Geräte folgen gestaffelte Verbote zwischen 2029 und 2035. Zusätzlich gilt ab 2032 ein Service- und Wartungsverbot mit neu produziertem Kältemittel über einem GWP von 750; aufbereitetes oder recyceltes Kältemittel ist davon ausgenommen.
Das verbreitete Kältemittel R32 hat einen GWP von 675 und liegt damit unter der 750er-Schwelle, aber über dem GWP-Grenzwert von 150 für neue Monoblock-Geräte. Für eine 2026 beschaffte Anlage heißt das: R32-Bestandsgeräte dürfen Sie weiterbetreiben und auch nach 2032 mit R32 warten, doch bei Neugeräten in den betroffenen Klassen sollten Sie ab 2027 auf Kältemittel mit niedrigerem GWP achten, um nicht in eine auslaufende Geräteklasse zu investieren.
Die Verbote betreffen Inverkehrbringen und Neuinstallation, nicht den Weiterbetrieb. Für eine Investitionsentscheidung 2026 bedeutet das: Die PV-seitige Rechnung mit Ersparnissen von 15 bis 21 ct/kWh je eigenverbrauchter Kilowattstunde bleibt unberührt. Auf der Geräteseite lohnt es sich aber, die Kältemittelfristen zu prüfen, damit die Klimatechnik auch nach 2027 service- und zukunftsfähig bleibt.
Häufige Fragen
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